…nicht vorgesehen. 2. Erwerb durch eine deutsche AG: Eine andere Rechtslage gilt, wenn die Beteiligung an der operativ tätigen ungarischen GmbH durch die inländische Betriebstätte einer deutschen Aktiengesellschaft erworben wird. Da die deutsche Kapitalgesellschaft in Österreich nur der beschränkten Steuerpflicht unterliegt, ist sie im Sinn…
Hat eine in Österreich ansässige Abgabepflichtige von ihren in Deutschland ansässigen Eltern einen 20-prozentigen Anteil an einer deutschen Bau-GmbH im Schenkungsweg erhalten und wurde dieser Anteil in der Folge von der Geschenknehmerin veräußert, wobei laut erklärungsgemäßer Veranlagung in Österreich der Veräußerungserlös insgesamt (ohne…
…der inländischen GmbH aus jeglicher Auffüllungspflicht des mit DM 0,5 Mio. negativen steuerlichen Kapitalkontos) ist den deutschen Betriebstätten der KG zuzurechnen und demzufolge gem. Art. 4 DBA-Deutschland in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Der Umstand, dass die inländische GmbH ihre KG-Beteiligung seinerzeit…
Geht eine Beteiligung an einer österreichischen GmbH, die unter Zwischenschaltung mehrerer Gesellschaften eine in Frankreich gelegenen Immobilie hält, anlässlich des Ablebens einer in Österreich ansässigen Person auf eine gemeinnützige Schweizer Stiftung über, unterliegt diese unentgeltliche Zuwendung gemäß § 1 Abs. 1 und Abs. 2 Stiftungseingangssteuergesetz…
…an Kapitalgesellschaften zu verstehen und inkludiert demnach auch die Veräußerung von GmbH-Anteilen. Eine Doppelbesteuerung kann durch diese Abkommensvorschrift nicht ausgelöst werden. Denn einerseits beschränkt sich Österreich bereits nach seinem inländischen Recht darauf, nur den Wertzuwachs in der Beteiligung ab Zuzug nach Österreich zu besteuern…
…werden. Sollte die deutsche GmbH in der Zukunft Gewinne erzielen und die deutschen Verluste auch in Deutschland zu einer steuerlichen Verwertung führen, wird auf österreichischer Seite besonders sorgfältig zu untersuchen sein, ob es hiedurch zu einer Wertsteigerung der Beteiligung an der deutschen Muttergesellschaft gekommen ist…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der in Österreich ansässige Beschwerdeführer (Bf) und seine Ehefrau waren mit je 50% Gesellschafter an der österreichischen X Beteiligungs GmbH. Mit Notariatsakt vom 31.12.2007 brachten sie ihre Gesellschaftsanteile als Sacheinlage in die A…
…der Anschaffungskosten auf das einbezahlte Stammkapital, steht die unterbliebene Zurechnung des nicht einbezahlten Stammkapitals auf der Erlösseite gegenüber). Da nach dem festgestellten Sachverhalt die Übernahme der Verrechnungsverbindlichkeiten durch den Gatten dem Veräußerungserlös der Bf aus der GmbH-Beteiligung zuzuordnen ist, unterliegt sie dem Besteuerungstatbestand des…
…S.P. GmbH? 10. Woraus ergibt sich überhaupt, dass die Gesellschaft bürgerlichen Rechts Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Sinne des § 23 EStG 1988 bezogen hat? Worin liegen im Anlassfall die Merkmale der "Nachhaltigkeit" und der "Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr"? Worin dokumentiert sich die "Gewinnerzielungsabsicht" über…
…S.P. GmbH? 10. Woraus ergibt sich überhaupt, dass die Gesellschaft bürgerlichen Rechts Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Sinne des § 23 EStG 1988 bezogen hat? Worin liegen im Anlassfall die Merkmale der "Nachhaltigkeit" und der "Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr"? Worin dokumentiert sich die "Gewinnerzielungsabsicht" über…
…000 geltend gemacht werden. Im übrigen befände sich diese GmbH im Gegensatz zum Einzelunternehmen des Bw. nicht im Konkurs. Die BP nehme an, dass sich die Beteiligung nie im Betriebsvermögen befunden hätte und die außergewöhnliche Afa nur geltend gemacht worden wäre, um sich im Jahre…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die in Österreich ansässige Beschwerdeführerin (Bf) und ihr Ehemann waren mit je 50% Gesellschafter an der österreichischen X Beteiligungs GmbH. Mit Notariatsakt vom 31.12.2007 brachten sie ihre Gesellschaftsanteile als Sacheinlage in die A…
…des Verlustes 1998 von österreichischer Seite übernommen wird (lit. b des Schlussprotokolls zu Artikel 24 des DBA-Deutschland vom 24. August 2000). Besteht zwischen der deutschen Beteiligungs-GmbH und ihrer Alleingesellschafterin (d.i. eine aus 90 in Deutschland ansässigen Personen gebildete deutsche KG), ein Organschaftsverhältnis…
Hält eine in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person (Wohnsitz ausschließlich in Österreich) seit mehreren Jahren eine 33,33%ige Beteiligung an der X-GmbH (Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Österreich) und verlegt sie zunächst 2018 unter Aufgabe ihres Wohnsitzes in Österreich den Wohnsitz in…
…das Besteuerungsrecht Österreichs an den genannten stillen Reserven der Beteiligung in der Zukunft verloren gehen, würde dies aber ebenfalls keine Wegzugsbesteuerung mehr verursachen. Als Gesellschaftergeschäftsführer fließen dem Geschäftsführer inländische Einkünfte aus selbständiger Arbeit zu, die in Österreich als dem Sitzstaat der GmbH verwertet werden. Da …
…auf österreichischem Staatsgebiet tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten entfallen, ohne DBA-Einschränkung der inländischen Besteuerung unterliegen. Bezugsteile, die auf in der Schweiz für die österreichische GmbH ausgeübte Tätigkeiten entfallen, sind von der österreichischen Besteuerung freizustellen. 19. September 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…Betriebstätte wesentliche Funktionen ("significant people functions") in Bezug auf ihr zuzurechnende immaterielle Vermögenswerte (hier: Beteiligung an der österreichischen GmbH) ausgeübt werden, zu denen das gesamte Risikomanagement zählt (AOA Part I/125). Die gegenständliche Beteiligung müsste daher funktional der Ausübung der operativen Tätigkeit der Personengesellschaft dienen…
…X*** ab 1.1.2009 bzw 11.3.2009 als wirtschaftlicher Eigentümer der GmbH-Anteile zu sehen, da dieser die ***W*** als sein Lebenswerk bezeichnet habe. Überdies sei nicht erkennbar, dass die Beteiligung durch Erträge oder durch Stärkung des Betriebsvermögens zum Betriebserfolg der Bf beitragen…
Wird von einem in Österreich ansässigen Steuerpflichtigen eine in seinem Privatvermögen gehaltene Beteiligung an einer österreichischen GmbH zivilrechtlich auf eine slowakische K.S. übertragen, dann ist vorweg auf der Grundlage von EAS 3010 und EAS 3018 zu beurteilen, ob dieser zivilrechtliche Vermögenstransfer steuerlich korrespondierende Rechtsfolgen…
…sie durch ihre Beteiligung an einer inländischen Mitunternehmerschaft eine inländische Betriebstätte, der die Gewinnanteile aus der unechten stillen Beteiligung zuzurechnen sind, wobei das Besteuerungsrecht daran gemäß Art. 4 DBA-Deutschland ausschließlich Österreich zusteht. Die Frage, ob die Gewinnausschüttung der inländischen Vertriebs-GMBH an die deutsche…