…Bw) betreibt in der Rechtsform einer KEG am Standort B, einen Textilhandel, dessen Gewinn gemäß § 4 Abs. 3 EStG durch Einnahmen- Ausgabenrechnung ermittelt wird. Gesellschafter der Bw sind SH als persönlich haftende Gesellschafterin sowie MH als Kommanditist. Im Zuge einer bei der Bw im Jahr…
…geschlossen worden wäre und einen eindeutigen, klaren und Zweifel ausschließenden Inhalt gehabt hätte (vgl. VwGH 15.12.1987, 87/14/0163). Bereits aus diesem Grund ist der behaupteten gleichteiligen Gewinn- und Verlustverteilung die steuerliche Anerkennung zu versagen. Davon, dass die gleichteilige Ergebnisbeteiligung in einer eindeutigen…
…ob sie einer Verteilung wie unter fremden Personen entspricht. Ist die Ergebnisverteilung unangemessen, so ist die Besteuerung so vorzunehmen, als wäre eine angemessene Verteilungsabrede getroffen worden (Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, § 23, Tz 46f; § 20, Tz 54.3). Die Gewinn- und Verlustverteilung erfolgt im konkreten Fall laut…
…Es ist zunächst verständlich, dass der Kommanditist mit Eintreten von Verlusten seine Erfolgsbeteiligung von 90% auf 50% reduzieren und stattdessen für bestimmte Tätigkeiten (Mehrstunden gegenüber der Komplementärin) eine fixe Tätigkeitsvergütung haben will. Aus der Sicht der Komplementärin ist ein Eingehen auf diese Forderung allerdings nicht…
…Juni 1999 wurde die Gewinn- und Verlustverteilung zwischen den Gesellschaftern wie folgt geregelt: "§ 7...Wird zwischen den Gesellschaftern nichts anderes vereinbart (Ergebnisverteilungsbeschluss), ist unter Berücksichtigung der Haftungsverhältnisse das Ergebnis wie folgt zu verteilen: a) Gewinne werden zunächst bis zu einem Betrag von ATS 250.000…
…gedeckt sind. Andere Belastungen sind nur auf den Privatkonten abzubuchen. § 7 Gewinn- und Verlustverteilung, Entnahmen (1) Der Jahresgewinn der Gesellschaft ist aufgrund der nach steuerlichen Vorschriften zu führenden Aufzeichnungen zu ermitteln. Ist danach eine doppelte Buchhaltung vorhanden, ist der Jahresgewinn unter sinngemäßer Anwendung der § 193…
…Eine im Unternehmensbereich der geprüften GmbH liegende Begründung für eine vom Beteiligungsverhältnis abweichende Gewinn- und Verlustverteilung wurde nicht genannt. Dem Prospekt für diese Beteiligung liegt eine Prognoserechnung bei, die bei der Hingabe einer Zeichnungssumme von S 104.000 (inkl. Agio) im Jahre 1995 einen Rückfluss…
… 577 ff ZPO Anwendung. Vorsitzender des Schiedsgerichtes kann nur ein aktiver oder emeritierter Rechtsanwalt sein. X. Den Kommanditisten steht es jederzeit frei, Einsicht in die Buchführung und Finanzgebarung zu nehmen." Von einem der Gesellschafter der KEG, D. U., wurde die Wohnung mit Kaufvertrag vom 6…
…der Gesellschafter-GmbH´s sowie einem Gesellschafter der B E und dem Gesellschafter Stb unterfertigt. Da anlässlich der Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages am 14.09.2005 beim Notar von allen anwesenden Gesellschaftern festgestellt wurde, dass der zur Unterzeichnung aufliegende Vertrag nicht die – vereinbarte - abweichende Gewinn/Verlustverteilung enthielt…
…Tz 95.5). Ein Schuldnachlass liegt nicht vor, sodass sich auch diesbezüglich kein steuerpflichtiger Gewinn (Sanierungsgewinn) ergibt. Steuerrechtliche Beurteilung zum steuerlichen Betriebsaufgabeergebnis der Kommanditisten: Gemäß § 24 Abs. 2 EStG 1988 ist im Falle des Ausscheidens eines Gesellschafters, der als Mitunternehmer anzusehen ist, der Betrag des…
…Eine im Unternehmensbereich der geprüften GmbH liegende Begründung für eine vom Beteiligungsverhältnis abweichende Gewinn- u. Verlustverteilung ist nicht erkennbar. Aufgrund eines Berechnungsbeispiels im Prospekt über den Beteiligungsverkauf ist ersichtlich, dass bei einer Gesamteinlage von S 1.060.000,- infolge Verlustzuweisung mit einer Steuerersparnis von S…
…dass die Gewinn und Verlust-Aufteilung nach dem Verhältnis der am Ende eines jeden Jahres bestehenden Einlagen erfolgen sollte. Diese Übereinkunft (Änderung des Gesellschaftsvertrages) sei von Frau MW auch unterschrieben worden. Frau MW erkläre "ausdrücklich", dass die KEG in der Hauptsache mit der Herstellung und…
…zwecks Prüfung der Angemessenheit der Gewinn-/Verlustverteilung befragt. Diese Fragen wurden von der Bf durch ihren steuerlichen Vertreter mit Schreiben vom 08.02.2016 beantwortet. In der Folge wurden vom Bundesfinanzgericht auf Basis der Ermittlungsergebnisse die jeweiligen Gesellschafterbeiträge errechnet und eine entsprechende Verlustaufteilung für die…
…4.2. des Gesellschaftsvertrages). Zur "6. Gewinn- und Verlustverteilung" hieß es wie folgt: "6.1. Der Jahresgewinn der Gesellschaft ist aufgrund der nach steuerrechtlichen Vorschriften zu führenden Aufzeichnungen zu ermitteln. Der Jahresgewinn ist den der mit der Geschäftsführung der Gesellschaft betrauten Gesellschafterin in den ersten…
…Für die Gewinn-/Verlustverteilung sind die Vereinbarungen der Gesellschafter, insbesondere jene des Gesellschaftsvertrages maßgebend. Die unternehmensrechtlich getroffene Gewinn-/Verlustverteilung ist dabei auch für steuerliche Belange anzuerkennen, wenn sie dem unterschiedlichen Kapital-, Arbeits- und dem etwaigen Haftungsrisiko der Gesellschafter angemessen Rechnung trägt oder Gegenstand einer Vorsorge…
…6) Darlehen oder Kredite der Gesellschafter an die KEG sind auf einem eigenen Konto zu verbuchen." Punkt X/Gewinn und Verlust: "(1) Der Gewinn ist auf die Gesellschafter nach folgenden Verhältnissen aufzuteilen: Die Gewinn- und Verlustverteilung ist im Anschluss an die Erstellung der Bilanz jährlich…
…der 2005 als KEG gegründeten Gesellschaft war ursprünglich der Gesellschaftsvertrag vom 22.12.2005. Laut Punkt X dieses Vertrages war die Gewinn- und Verlustverteilung im Anschluss an die Erstellung der Bilanz jährlich von Neuem festzulegen. Ab dem ersten Geschäftsjahr 2006 wurde dementsprechend der Gewinn (2008…
…die Gewinn- und Verlustverteilung der KEG mit Nachtrag zum Gesellschaftsvertrag vom 19. Dezember 1997 wie folgt geregelt: "Der Kommanditistin steht ein fixer Gewinnanteil von 10 % ihrer Einlage, also 7.500,00 S per anno, zu. Ka K erhält für seine Geschäftsführertätigkeit von der Gesellschaft eine…
…die Gewinn- und Verlustverteilung der KEG mit Nachtrag zum Gesellschaftsvertrag am 19. Dezember 1997 wie folgt geregelt: "Der Kommanditistin steht ein fixer Gewinnanteil von 10 % ihrer Einlage, also 7.500,-- S per anno, zu. Der Berufungswerber erhält für seine Geschäftsführertätigkeit von der Gesellschaft eine jährliche…
…allenfalls als Folge einer steuerlichen Betriebsprüfung-berichtigt, ist der berichtigte Überschuss maßgebend. § 8 Gewinn- und Verlustverteilung: Die Komplementäre nehmen grundsätzlich am Gewinn und Verlust der Gesellschaft nicht teil. Sie erhalten jedoch unabhängig von einer Gewinnverteilung jeweils am Ende eines jeden Kalenderjahres eine pauschale Haftungsvergütung in…