…1988 normiert bei Einkünften aus der Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung eine Abzugssteuerpflicht, wobei der Schuldner der Einkünfte (also der Gestellungsnehmer bei der Gestellung von Arbeitskräften) für die Einbehaltung und Abfuhr der Steuerabsetzbeträge haftet. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. VwGH 20.12.1972…
Wird ein zunächst in der Türkei im Sinne des Art. 4 DBA-Türkei ansässiger und bei einem türkischen Arbeitgeber beschäftigter Arbeitnehmer für die Zeit von Anfang Jänner 1994 bis Ende Mai 1994 zu einem österreichischen Unternehmen zur Arbeitsausübung im Inland entsandt und geht dieser Arbeitnehmer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende R1, die Richterin R2 sowie die fachkundigen Laienrichter ***1*** und ***2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Eckhardt Wirtschaftsprüfung und SteuerberatungsgmbH, Hauptstraße 58, 7033 Pöttsching, über die Beschwerden jeweils datiert vom 9. November…
…o. und die ungarische Fa. C D Kft., der aufnehmenden Bf. (Gestellungsnehmerin) die vorübergehende Überlassung der Arbeitskraft von Dienstnehmern bestimmter Qualifikation gegen Erhalt einer Gestellungsvergütung als Gegenleistung. Die Bf. hat von den Gestellungsvergütungen keinen Steuerabzug gemäß § 99 Abs. 1 Z 5 EStG vorgenommen. Körperschaften, die…
…an den ausländischen Beschäftiger abgetreten worden. Das österreichische Unternehmen habe aus steuerlicher Sicht nur als "bezugauszahlende Stelle " fungiert. Ist in Fällen der Arbeitskräfteüberlassung der ausländische Gestellungsnehmer als wirtschaftlicher Arbeitgeber anzusehen, gelte dieser auch als Arbeitgeber für Zwecke der Lohnnebenkosten, was zu einer Befreiung führen würde…
…Doppelbesteuerungsabkommen (Art. 15 Abs. 2 OECD-Musterabkommen) im Sinn eines "wirtschaftlichen Arbeitgebers" zu verstehen ist. Im Fall einer internationalen Arbeitskräfteüberlassung (Arbeitskräftegestellung) kommt daher die abkommensrechtliche Arbeitgebereigenschaft dem Beschäftiger (Gestellungsnehmer) zu. Dies hat zur Folge, dass die 183-Tage-Klausel nicht mehr wirksam werden kann, weil…
…Doppelbesteuerungsabkommen (Art. 15 Abs. 2 OECD-Musterabkommen) ist im Sinn eines "wirtschaftlichen Arbeitgebers" zu verstehen. Im Fall einer internationalen Arbeitskräfteüberlassung (Arbeitskräftegestellung) kommt daher die abkommensrechtliche Arbeitgebereigenschaft dem Beschäftiger (Gestellungsnehmer) zu. Dies hat zur Folge, dass die 183-Tage-Klausel nicht mehr wirksam werden kann, weil…
…kann die Ansicht des Finanzamtes AB, dass für die beiden Länder kein eindeutiger Steuernachweis erbracht worden sei, nicht nachvollzogen werden. Von den in Indien und Israel ansässigen Gestellungsnehmern wurden zunächst für das Arbeitseinkommen des Bf. Quellensteuern einbehalten und abgeführt, die sodann im Wege der Einkommensteuerveranlagungen…
…wird. Die "letzte" Entscheidung über die tatsächliche Höhe eines Bonus trifft aber offensichtlich die KF Österreich GmbH. Soweit ausgeführt wurde, dass sämtliche Kosten für eine Lohnzahlung im Nichtleistungsfall der Gestellungsnehmer trage, wird darauf verwiesen, dass - wie sich aus den "Letters of Understanding" vom 10. September…
…Arbeitskräfteüberlassung in Verbindung mit einem Befreiungsbescheid gem § 5 Abs 3 DBA-Entlastungsverordnung das ausländische Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen bzw. der inländische Gestellungsnehmer (Beschäftiger) für die überlassenen Arbeitskräfte die Arbeitgeberpflichten zu erfüllen habe und insbesondere auch § 82 EStG 1988 zur Anwendung komme. Mit der Quellenentlastung bei grenzüberschreitender Arbeitskräfteüberlassung gehe…
…Gesteller abgeleitetes Weisungsrecht zukommt. Die Eingliederung in den geschäftlichen Organismus erfolgt dabei naturgemäß in den des Beschäftigers (so steht beispielsweise der Umstand, dass die Arbeitnehmer in den Räumen und mit den Geräten des Gestellungsnehmers arbeiten, einem klassischen Arbeitskräftegestellungsvertrag nach Ansicht des VwGH 19.12.2002…
Im Unterschied zum Werkvertrag liegt das Gefahrenrisiko beim Gestellungsvertrag ausschließlich beim Gestellungsnehmer. Der Gesteller haftet sohin nicht für die tatsächlichen Leistungen der von ihm gestellten Arbeitnehmer, sondern nur für ihre grundsätzliche Qualifizierung (vgl. Quantschnigg-Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, § 98 Rz 8.7). Für die Beurteilung und…
Es bedarf weiters der ausdrücklichen Bestätigung, dass die Arbeitgebereigenschaft des Gestellungsnehmers nicht nur bei einem im Ausland ansässigen Arbeitskräfteüberlasser, sondern auch bei landesinternen Arbeitskräfteüberlassungen gegeben ist und dass sonach keine Diskriminierung mit diesen vorliegt. Es genügt daher nicht, lediglich eine diskriminierungsfreie Behandlung österreichischer Arbeitskräfteüberlasser zu…
Bei der Beurteilung der Frage, ob im Fall einer Piloten-Arbeitskräftegestellung durch ein deutsches an ein inländisches Luftfahrtunternehmen das ausländische Luftfahrtunternehmen (Gesteller) auf die gemäß Artikel 7 DBA-Deutschland zustehende Entlastung von der vom österreichischen Gestellungsnehmer gemäß § 99 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 vorzunehmenden…
…Deutschland beigelegt werden, ob es abkommensrechtlich zulässig ist, im Fall einer steuerlich anzuerkennenden Arbeitskräftegestellung den Gestellungsnehmer als Arbeitgeber zu werten. Denn aus österreichischer Sicht darf sich kein Staat - wenn zwischen den beiden Vertragstaaten Einvernehmen über die steuerliche Anerkennung des Arbeitsgestellungsverhältnisses besteht - darüber hinwegsetzen, dass damit…
Frage der Arbeitgebereigenschaft: Die Frage, ob bei einer 183 Tage nicht überschreitenden Arbeitskräftegestellung durch ein liechtensteinisches Unternehmen an österreichische Bauunternehmen den inländischen Gestellungsnehmern die steuerliche Stellung eines lohnsteuerabzugspflichtigen Arbeitgebers der gestellten Arbeitskräfte zukommt oder nicht, ist eine Sachverhaltsfrage, die nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens…
…Nächtigungskosten von insgesamt € 117.511.13 ersetzt hat und diese Unterkunftskosten dem Gestellungsnehmer weiterverrechnet hat. Auch von diesem Teil der Gestellungsvergütung wurde auf Grund des § 99 Abs. 2 Z. 1 EStG vom Gestellungsnehmer die 20%ige Abzugssteuer einbehalten. Da der Ersatz von Nächtigungskosten am…
…es wäre von der Abgabenbehörde zu prüfen gewesen, ob nicht ein atypischer Arbeitsgestellungsvertrag vorliege, demzufolge die Arbeitnehmer in wirtschaftlicher Betrachtung als solche des Gestellungsnehmers (Bw.) zu qualifizieren seien, ist ausführen, dass dieser im Hinblick auf das bereits fortgeschrittene Berufungsverfahren erst sechs Jahre nach überreichter Berufung…
…Artikel 15 Abs. 2 des DBA (183-Tage-Klausel) zur Anwendung kommt, wonach bei einer 183 Tage nicht überschreitenden Inlandstätigkeit der verliehenen Arbeitskräfte Steuerentlastung in Österreich in Anspruch genommen werden kann. Allerdings ist der österreichische Gestellungsnehmer gemäß § 5 Abs. 1 Z 4 DBA-EVO, BGBl…
…angestrebt, sondern es soll auf der Grundlage von Artikel 3 Abs. 2 des Abkommens das nationale Steuerrecht für die Beurteilung der Arbeitgebereigenschaft maßgebend sein. Auf österreichischer Seite ist im Fall einer Arbeitskräftegestellung nicht der Gestellungsnehmer, sondern der Arbeitskräftegesteller als Arbeitgeber anzusehen (LStR 2002 Rz 923)…