…der gewählte Weg noch sinnvoll erscheint, wenn der abgabensparende Effekt weggedacht wird, oder ob er ohne das Ergebnis der Steuervermeidung einfach unverständlich wäre. Gestaltungsmissbrauch ist auszuschließen, wenn für die, wenn auch ungewöhnliche rechtliche Gestaltung beachtliche außersteuerliche Gründe angeführt werden können. (Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz…
…sich in der Gesamtheit, dass eine maßgebliche außersteuerliche Begründung für eine Nutzungsüberlassung der Wohnung seitens der MEG an die GmbH und die anschließende "Rücküberlassung" an die MEG gekleidet in die Form einer Vermietung nicht erkennbar ist. Die Konstruktion ist als Gestaltungsmissbrauch iSd § 22 BAO zu…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch N & N SteuerberatungsgesellschaftmbH, 8010 Graz, Herdergasse 11, vom 6. Juni 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz Stadt vom 4. Mai 2005 betreffend Investitionszuwachsprämie 2002 nach der am 30. November 2007 in 8018…
…als zugeflossen zu erklären. Im Innenverhältnis werden de-facto die Kosten ohnedies von den Eheleuten gemeinsam getragen worden sein. Schon aus diesen Gründen stellt die Vermietung der den privaten Wohnbedürfnissen dienenden Gebäudeteile einen Gestaltungsmissbrauch dar (vgl. VwGH 29.11.1988, 87/14/0200, ÖStZB 1989…
Betätigung so lange anzunehmen, als die Art der Bewirtschaftung nicht im Sinne des vorstehenden Satzes geändert wird (§ 2 Abs. 4 LVO). Unter Gesamtüberschuss ist der Gesamtbetrag der Einnahmenüberschüsse abzüglich des Gesamtbetrages der Verluste im o. a. "absehbaren Zeitraum" zu verstehen (§ 3 Abs. 2 LVO). Ob…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch N & N SteuerberatungsgesellschaftmbH, 8010 Graz, Herdergasse 11, gegen die gemäß § 92 BAO ergangenen Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 16. Mai 2006 und vom 29. August 2006 betreffend Nichtfeststellung von Einkünften gemäß § 188…
…mit dem Sachverhalt des zit. Erkenntnis des VwGH unmittelbar vergleichbarer Sachverhalt zu Grunde. Im gegenständlichen Verfahren ist nichts hervorgekommen, was eine von den angeführten Erkenntnissen abweichende Beurteilung rechtfertigen könnte. Zum Gestaltungsmissbrauch hat der VwGH im erwähnten Erkenntnis vom 21.9.2006, 2006/15/0236 festgestellt…
… 22 BAO kein entscheidender Parameter. Gestaltungsmissbrauch bleibe ein solcher auch dann, wenn er von vielen Steuerpflichtigen in gleicher oder ähnlicher Weise betrieben wird. Der Maßstab für die Missbrauchsbeurteilung bilde das Kriterium der rechtlichen Angemessenheit und nicht jenes (unbeachtliche) der Übereinstimmung einer Vorgangsweise mit den Vorgangsweisen…
…Auch die Bf. verweist auf diesen Widerspruch und zitiert dazu VwGH 27.09.1995, 93/13/0095. Nach diesem Erkenntnis ist eine im Abgabenbescheid kumulativ vorgenommene Beurteilung als Scheingeschäft und Gestaltungsmissbrauch methodisch verfehlt, weil ein und derselbe Sachverhalt tatsächlich nicht der Bestimmung des § 22 BAO…
Die Frage, ob in einem konkreten internationalen Besteuerungsfall Missbrauch vorliegt, ist nach den Gegebenheiten des Einzelfalles zu beurteilen und kann nicht generalisierend im ministeriellen EAS-Verfahren entschieden werden. Als Rechtsmissbrauch anzusehen ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes "eine rechtliche Gestaltung, die im Hinblick auf den…
8.57.5. Anzeige- und Evidenzpflicht (§ 43 UmgrStG) 8.5.17.5.1. Anzeigepflicht Rz 1899: Die Anzeigeverpflichtung gemäß § 43 Abs. 1 UmgrStG betrifft zunächst alle jene, die Vermögen im Rahmen des UmgrStG übertragen (Übertragende) oder übernehmen (Übernehmende). Die Anzeigeverpflichtung gemäßVon § 43 Abs. 1 UmgrStG…
…Kapitalgesellschaft. Eine für die jeweilige Situation jeweils optimale, flexible Kombination zwischen Körperschaft und Personengesellschaft hat im Steuerrecht ihre Grenzen jedenfalls in der wirtschaftlichen Betrachtungsweise gemäß § 21 BAO und im Gestaltungsmissbrauch nach § 22 BAO. Aus der Bestimmung des § 21 BAO und der dazu entwickelten Rechtsprechung des…
…Umweg", erscheinen, obzwar der Erlös aus der Anteilsveräußerung ohnedies steuerverfangen bleibt .....Sie (Anm: die Judikatur des VwGH) besagt, dass ein Rechts- und Gestaltungsmissbrauch im Abgabenrecht bei Wirksamwerden der Normfolgen des § 22 Abs 2 BAO stets dann vorliegt, wenn a) eine gewählte (Rechts-)Gestaltung schlicht unüblich…
…haben zwar gewisse Gemeinsamkeiten, sind aber keineswegs so miteinander verknüpft, dass sich bei Beurteilung eines Sachverhaltes als Missbrauch jede weitere Begründung zur Annahme einer verdeckten Ausschüttung erübrigt. Im Fall eines Formen- und Gestaltungsmissbrauches sind nach § 22 Abs. 2 BAO die wirtschaftlichen Vorgänge, Tatsachen und Verhältnisse…
…wonach die Anschaffungskosten des Einbringenden gleichzeitig die Anschaffungskosten des übernehmenden Rechtsträgers darstellen - zumindest dann, wenn die Einbringung keinen Gestaltungsmissbrauch iSd § 22 BAO darstellt - kein Raum. Nach diesem Erkenntnis scheint der Verwaltungsgerichtshof zwischen einer Übertragung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge und einer Übertragung im Wege der Einzelrechtsnachfolge…
…die Bf. im Falle einer Zuschreibung den daraus resultierenden Ertrag in ihren Bilanzen ausweisen und somit erwirtschaften. 2.3.3 keine missbräuchliche Gestaltung oder Scheingeschäft iSd § 22 BAO: So seitens der BP einerseits ein etwaiger Gestaltungsmissbrauch iSd § 22 BAO vorliege und andererseits ein Scheingeschäft iSd §…
…für außerbetriebliche Vorgänge (Kirchmayr in Achatz/Kirchmayr, KStG § 8 Rz 126ff). Aus den oben angeführten Gründen kann in dem zwischen dem Beschwerdeführer und der GmbH abgeschlossenen Mietverhältnis nach dem Gesamtbild ein Gestaltungsmissbrauch iSd § 22 BAO nicht erkannt werden. Soweit auf die Einhebung der erhöhten Miete…
…BAO zu § 22 Abs 2 u.a.) und nicht ein einzelner Realakt wie hier die schenkungsweise Übertragung. Auch das FG Düsseldorf sehe in der unentgeltlichen Übertragung eines Unternehmens mit negativem Kapitalkonto zwischen fremden Dritten keinen Gestaltungsmissbrauch (U. vom 19.1.2010, 13 K 4281/07…
…des Bundesministeriums für Finanzen betreffend die Bw. ebenso in Abrede gestellt, als nach den vorstehenden Ausführungen kein Gestaltungsmissbrauch vorliegt. Es kann im vorliegenden Fall auch nicht mit Erfolg argumentiert werden, dass die Anwendung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise im Sinne des § 21 BAO der vom Gesetzgeber gewollten…
…die Berechnungsbasis einbezogen worden. Die gegenständlichen Mietverträge seien als fremdüblich anerkannt worden. Die von der Betriebsprüferin als Begründung herangezogene VwGH-Entscheidung (93/13/0129) sei auf die gegenständliche Situation nicht übertragbar, da hier kein Gestaltungsmissbrauch vorliege. Es seien vielmehr Mietverträge gegeben, die zu fremdüblichen Konditionen…