…Klarheit zu entnehmen ist, welche Bestimmung lückenhaft und demnach im Sinne des von der Bw. gewünschten Ergebnisses auszulegen ist, und nach der eben zitierten Judikatur des VwGH im Zweifel das Bestehen einer Gesetzeslücke nicht anzunehmen ist, war spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 9. Oktober 2007
…einzubehalten und unter Haftungsandrohung abzuführen haben (§ 47 Abs 1 EStG 1988). Der Unabhängige Finanzsenat schließt sich der vorzit. Rechtsauffassung an und stellt fest: Eine dem Gleichheitsgrundsatz widersprechende Gesetzeslücke ist nicht dadurch entstanden, dass die Einkünfte bestimmter Vortragender, Lehrender und Unterrichtender auch dann den Einkünften aus…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Confida Wirtschaftstreuhand GmbH, 1190 Wien, Reithlegasse 4, gegen den Feststellungsbescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg gemäß § 92 Abs 1 lit b BAO betreffend Nichtanerkennung von Verlustvorträgen entschieden: Die Berufung wird als…
Gerade aber aus diesem Umstand, dass das Bemühen um den Erfolg der einzelnen Unternehmen durch die Bw GmbH erfolgt, diese das Geschick der einzelnen Unternehmen bestimmt und damit auch das volle Unternehmerrisiko trägt und dies zudem in der Gesellschaftsform von Personengesellschaftern, ja ertragsteuerlich in der…
…hat eine dezidierte Erwähnung nicht erforderlich gehalten, da auch Mitunternehmeranteile in der Aufzählung faktisch bereits enthalten sind; Es liegt eine Gesetzeslücke vor. 5.1 Bewusstes Nichteinbeziehen von Verlusten aus Mitunternehmeranteilen? 5.1.1 Dies entspricht der Ansicht der Bw.; in ihrer oben wörtlich wiedergegebenen Berufung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Rudolf Wanke und die weiteren Mitglieder Hofrat Mag. Dieter Fröhlich, Stv. Kammerdirektor Ing. Mag. Dr. Martin Jilch und Kammerrätin Anna Schandl im Beisein der Schriftführerin Diana Engelmaier über die Berufung der Bw, vom 21. Dezember…
…an das Vorliegen von "Einkünften aus einem bestehenden Dienstverhältnis" anknüpft. 4.3.2.3. Unvollständigkeit der Regelung Die bloße Meinung, eine Regelung sei wünschenswert, reicht zur Annahme einer Gesetzeslücke nicht hin (VwGH 7. 9. 2006, 2006/16/0044). Im gegenständlichen Fall ist das positive Recht…
Der erkennende Senat folgt grundsätzlich dieser Auffassung. Überschreitet die Zeit für den Arbeitsweg unter überwiegender Nutzung des öffentlichen Verkehrs insgesamt drei Stunden zusammen für Hin- und Rückweg, ist die Benutzung von Massenverkehrsmitteln im Allgemeinen unzumutbar und steht das "große" Pendlerpauschale zu. Gerade der vorliegende Fall…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Name/Bw., Ort/Bw., Straße/Bw., vertreten durch die Mag. Elisabeth Sanding Steuerberatungs KEG, 3100 St. Pölten, Herzogenburgstraße 9, vom 16. März 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs, vom 23. Februar 2006 betreffend…
…Fahrtkosten nicht in einem das Pendlerpauschale übersteigenden Betrag als Werbungskosten von den Einnahmen abziehbar sind - existiert nicht: Vom Gleichbehandlungsgutsatz ausgehend ist daher festzustellen, dass eine planwidrige Gesetzeslücke vorliegt. Planwidrige Gesetzeslücken sind durch Gesetzesanalogie zu schließen: IdF ist die Gesetzeslücke dadurch zu schließen, dass die in …
…erledigt werden kann. Ist also - gemessen am Ziel der Aussetzung - davon auszugehen, dass der Gesetzgeber an einen Sachverhalt wie den vorliegenden nicht die Rechtsfolge einer Unzulässig der Ablaufverfügung knüpfen wollte, so scheint eine Gesetzeslücke im Sinn einer planwidrigen Unvollständigkeit des § 212a Abs. 5 BAO vorzuliegen…
…§ 7 Rz 2 mwN). Durch den Ausschluss von Abfertigungen unmittelbar/mittelbar und wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer von der Lohnsteuertarif-Begünstigung des § 67 EStG 1988 ist keine planwidrige Gesetzeslücke entstanden: Mit § 67 EStG 1988 hat der Gesetzgeber eine Steuertarifbegünstigung geschaffen, die auf die Abfertigung eines Einkünfte…
…Rz 2 mwN). Durch den Ausschluss von nicht entnommenen Gewinnen aus selbständiger Arbeit von der begünstigten Besteuerung nach § 11a EStG 1988 (idF BBG 2003) ist keine planwidrige Gesetzeslücke entstanden: § 11a EStG 1988 (idF BBG 2003) entspricht in seinem Wirkungsmechanismus (= direkte Besteuerung bestimmter Gewinnbestandteile) der…
…Fuchs/Sachs, Verwaltungsgerichtsverfahren, § 3 VwGbk-ÜG Anm. 6). Hinsichtlich der Anwendbarkeit von § 3 Verwaltungsgerichtsbarkeits-Übergangsgesetz (VwGkb-ÜG) in Verwaltungsstrafsachen vor dem BFG besteht eine Gesetzeslücke, § 3 VwGkb-ÜG ist im Analogieschluss auch für das BFG anwendbar. Die zu I. gegenständliche, vor dem 1. 1. 2014…
…zur Rechtsschöpfung an das zur Rechtsanwendung berufene Organ (Walter/Mayer/Kucsko-Stadlmayer, Bundesverfassungsrecht, Rz 136). Ein Analogieschluss setzt das Vorliegen einer echten Gesetzeslücke, also das Bestehen einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes voraus (VwGH 25.10.2011, 2011/15/0070). Eine Lücke ist nur dort anzunehmen…
…diese Rechtsfolge nach dem Willen des Gesetzgebers nur bei einer zu Recht (unter den gesetzlichen Voraussetzungen des § 265 Abs. 1 BAO) erfolgten Beschwerdevorlage des Finanzamtes eintreten soll. Eine planwidrige Gesetzeslücke ist dort anzunehmen, wo das Gesetz, gemessen an der eigenen Absicht und immanenten Telelogie unvollständig…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerde des ***1*** ***2***, ***3***, ***4***, vom 24. Februar 2021 gegen den Bescheid des Finanzamts Österreich vom 28. Jänner 2021, mit welchem der Antrag vom 18. März 2020 "unter Verweis…
…sohin der Rechtsbehelf dem Abgabepflichtigen mehr Rechte verleiht als das Rechtsmittel der Bescheidbeschwerde. Dass §§ 148 Abs 5, 244 BAO auf Anträge gemäß § 299 BAO nicht anwendbar ist, könnte als eine planwidrige Gesetzeslücke angesehen werden, die durch Analogie zu schließen wäre. Wien, am 12. November 2018
…VwGH 27.9.2011, 2010/12/0120; VwGH 25.10.2011, 2011/15/0070, mwN) setzt im Übrigen ein Analogieschluss das Vorliegen einer echten Gesetzeslücke, also das Bestehen einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes, voraus. Ein Abweichen vom Gesetzeswortlaut ist nur dann zulässig, wenn eindeutig feststeht…
…gestützter geänderter Einkommensteuerbescheid ergangen ist. Dies ist auch insoweit nachvollziehbar, da bei Erstbescheiden im Regelfall das vom Abgabepflichtigen selbst erklärte Tangentenergebnis zugrunde gelegt wird. Somit kann ausgeschlossen werden, dass im vorliegenden Fall eine planwidrige Gesetzeslücke vorliegt, eine analoge Anwendung der Bestimmung des § 29[5] Abs…