…auch auf Vorgänge ausweite, in welchen die organisatorische Struktur gleich bleibe, in welchen die Gesellschafterstruktur gleich bleibe, in welchen sich nur aufgrund unternehmerischen Denkens die wirtschaftliche Struktur geändert habe. Der vom Finanzamt ins Treffen geführten wirtschaftliche Betrachtungsweise sei entgegen zu halten, dass das Finanzamt zwar…
…im Oktober 1998 zu 33,4% an der Bw. beteiligt gewesen wäre, durch die Übernahme der restlichen Geschäftsanteile durch seine Gattin und ihn daher eine Änderung der Gesellschafterstruktur im Ausmaß von 66,6% eingetreten wäre. Die in den Richtlinien geforderte Änderung von mehr als 75…
…Zeitpunkt nicht mehr zu, ab dem die Identität des Steuerpflichtigen in Folge einer wesentlichen Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur im Zusammenhang mit einer wesentlichen Änderung der Gesellschafterstruktur auf entgeltliche Grundlage nach dem Gesamtbild der Verhältnisse wirtschaftlich nicht mehr gegeben ist (Mantelkauf). Dies gilt nicht…
…zwar ausschließlich im Herrschaftsbereich des Voreigentümers, aber auf Veranlassung des Folgeeigentümers, stellt dies ebenfalls eine wesentliche Änderung dar. 14.2.2.2.3 Änderung der Gesellschafterstruktur Rz 997: Ob eine wesentliche Änderung vorliegt, ist im Einzelfall zu beurteilen (VwGH 18.12.2008, 2007/15/0090)…
…4.6.1.1. Änderung der Gesellschafterstruktur Rz 244: Die Gesellschafterstruktur ist wesentlich geändert, wenn ein Gesellschafterwechsel drei Viertel des Nennkapitals der Körperschaften oder mehr betrifft. Auch für den verschmelzungsbedingten Mantelkauftatbestand gilt, dass die Änderung der Gesellschafterstruktur auf entgeltlicher Basis erfolgen muss. Ein typischer Fall…
1.2.1.1 Körperschaften des privaten Rechts (§ 1 Abs. 2 Z 1 KStG 1988) Rz 7: Üblicherweise werden die juristischen Personen des privaten Rechts in Personenverbände (Kapitalgesellschaften, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit usw.) und in Sachgesamtheiten (Stiftungen, Anstalten, Fonds) gegliedert. Von den juristischen…
…auf die Geschäftsführerstellung (Einzelvertretungsbefugnis) bis zum Ausscheiden als Gesellschafter eingeräumt. Die Übernahme der Anteile durch Herr Kommerzialrat NN1 bewirkte einerseits das gesellschaftsvertraglich geregelte Ausscheiden des einzigen Geschäftsführers (organisatorische Struktur) und eine Änderung der Gesellschafterstruktur. Die wirtschaftliche Struktur blieb wie schon im zweiten Ergänzungsersuchen angemerkt unverändert…
…zum Verkauf der Gesellschaft an die E, deren Hauptgesellschafter (Mag. H) auch Gesellschafter bei der Vor-Eigentümerin (C) war, weshalb eine wesentliche Änderung der Gesellschafterstruktur bezweifelt wird ? 5. Mitarbeiter der Bf.: 5.1 Wie viele Mitarbeiter hatte die Bf. in den einzelnen Jahren 2000 bis…
…Bilanzsummen würden eindrucksvoll die Erweiterung der wirtschaftlichen Einheit zeigen. Abschließend werde in der mit 1. August 2000 datierten schriftlichen Stellungnahme der Betriebsprüfung noch auf die Frage der Änderung der Gesellschafterstruktur eingegangen, die für die Verwirklichung des Mantelkauftatbestandes auf entgeltlicher Grundlage zu erfolgen habe. Im vorliegenden…
15.4.3.7 Ausschließliche Beteiligung über eine Beteiligungsgemeinschaft 15.4.3.7.1 Unmittelbare Beteiligung über eine Beteiligungsgemeinschaft Rz 1047: Die finanzielle Verbindung kann auch über eine Beteiligungsgemeinschaft hergestellt werden (siehe Rz 1026 ff). Dabei muss ein Mitbeteiligter ("Hauptbeteiligter") zumindest 40% am Grund-, Stamm…
…Neufassung des Gesellschaftsvertrages), wie auch die Gesellschafterstruktur wesentlich auf entgeltlicher Basis verändert hätten (Anteilsabtretung der bisherigen 1/3-Gesellschafter an die neue Alleingesellschafterin). Eine Rechnung (die einzige des Jahres 2007) sei von der GmbH fakturiert worden, obwohl die darin ausgewiesene Beratungsleistung von einem der mittelbaren…
…nicht mehr zu, ab dem die Identität des Steuerpflichtigen infolge einer wesentlichen Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur im Zusammenhang mit einer wesentlichen Änderung der Gesellschafterstruktur auf entgeltlicher Grundlage nach dem Gesamtbild der Verhältnisse wirtschaftlich nicht mehr gegeben ist (Mantelkauf). Die wirtschaftliche Betrachtungsweise des § 21…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin gegen die Bescheide des Finanzamtes betreffend Feststellung der Einkünfte und Gewerbesteuer 1994 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Hinweis Diese Berufungsentscheidung wirkt gegenüber allen Beteiligten, denen gemeinschaftliche Einkünfte zufließen (§§ 191 Abs. 3 lit. b…
…ab dem die Identität des Steuerpflichtigen infolge einer wesentlichen Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur im Zusammenhang mit einer wesentlichen Änderung der Gesellschafterstruktur auf entgeltlicher Grundlage nach dem Gesamtbild der Verhältnisse wirtschaftlich nicht mehr gegeben ist. Die Vortragsfähigkeit von Vorjahresverlusten ist jedoch bei Vorliegen der…
… 13 Abs 2 UmgrStG so zu verstehen, dass auch bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften eine Änderung der Gesellschafterstruktur zwischen Zusammenschlussstichtag und Vertragsabschlusstag für die Anwendung des Art IV UmgrStG schädlich sei. Gemäß des Grundsatzes der Stabilität der Vermögenszurechnung dürfe nämlich als Ausfluss der Bilanzbündeltheorie in diesem Zeitraum…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Dr. Maria Grohe und die weiteren Mitglieder Dr. Alexander Hajicek, Dr. Karl Stetter und Michael Schediwy-Klusek über die Berufung der Bw., nunmehr der XCF-GmbH, vertreten durch ABX_WTH-GmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes X…
17.4.3.4 Verbundene Unternehmen Rz 1248cj: Eine Körperschaft kann den Beherrschungstatbestand entweder alleine oder zusammen mit einem verbundenen Unternehmen erfüllen. Ein verbundenes Unternehmen kann in drei unterschiedlichen Ausprägungen vorliegen, dieses kann gemäß § 10a Abs. 4 Z 2 KStG 1988 in der Beteiligungskette sowohl…
15.4.3.2 Mittelbare Beteiligung über Personengesellschaft(en) 15.4.3.2.1 Allgemeines Rz 1038: Nach § 9 Abs. 4 zweiter Teilstrich KStG 1988 kann die finanzielle Verbindung von mehr als 50% am Grund-, Stamm- oder Genossenschaftskapital und an den Stimmrechten mittelbar über eine…
Wir fassen bezüglich Mantelkauf zusammen, dass sich die organisatorische Struktur gegenüber dem Jahr 2012 erst im November 2018 wesentlich geändert hat. Die Gesellschafterstruktur hat sich, was Herrn ***A*** betrifft, bis heute nicht geändert. Zur Akademiereise ***Ort1***, deren Aufwendungen nicht als abzugsfähig anerkannt werden, ist angesichts…
Bei der En***** Kft. sowie später der Mosony Kft. handelte es sich - unabhängig von der Gesellschafterstruktur - um selbständige, mit einer österreichischen GmbH vergleichbare Kapitalgesellschaften, die eigenständige Rechts- und Steuersubjekte darstellten. Der Bf. und diese Gesellschaften waren daher zwei verschiedene Unternehmer, zwischen denen als Leistungsaustausch zu…