…erfülle entgegen der von der Abgabenbehörde vertretenen Ansicht die steuerrechtliche Qualifikation. Die Tätigkeit sei einzig und allein auf die Anbahnung und den Abschluss von Geschäften gerichtet. Einziges Ziel sei die Herbeiführung von Geschäftsabschlüssen. Es sei nicht erforderlich, dass der Vertreter den Abschluss auch selbst tätige…
…Die richtige Berufsbezeichnung laute "Pharmareferent". Das maßgebliche Kriterium des Geschäftsabschlusses sei für Pharmareferenten, dass der Patient die richtige und für ihn vorteilhafteste medizinische Behandlung bekomme und das Pharmaunternehmen in weiterer Folge den Umsatz erhalte. In einem Ersuchen um Ergänzung vom ***D5*** teilte das Finanzamt der…
…Die Bw. tätigt für die Versicherung keine eigenen Geschäftsabschlüsse. Gegenständlicher Sachverhalt ergibt sich aus den im Arbeitnehmerakt befindlichen Unterlagen sowie aus der seitens der Versicherung der Behörde übermittelten Tätigkeitsbeschreibung des Aufgabengebietes der Bw.. Die Arbeitsplatzbeschreibung der Versicherung als Arbeitgeber der Bw. hat - auszugsweise wiedergegeben - unter…
…80%), ein fix zugewiesenes Einsatzgebiet (Gebietsaufteilung seit 2008, strikt nach festgelegten Gemeinden) zu betreuen haben und ihre ganze Tätigkeit auf Geschäftsabschlüsse abziele. Das EVU stellt für diese Tätigkeit dzt. keine "Bestätigungen zur Vorlage beim Finanzamt" aus. Über die Erstellung eines Energieausweises (mehrere Termine erforderlich, Erhebungsbogen…
…1983, 82/14/0193). Ist vereinbart, dass der Provisionsanspruch mit dem Geschäftsabschluss entsteht, aber erst mit dem Abschluss des Geschäftes fällig ist, dann ist für den Ausweis der Forderung der Geschäftsabschluss maßgeblich (VwGH 30.4.1965, 0126/65). Die Forderung ist aber spätestens dann anzusetzen…
…Vertreter seien Personen, die im Außendienst zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften und zur Kundenbetreuung tätig sind. Eine andere Außendiensttätigkeit, deren vorrangiges Ziel nicht die Herbeiführung von Geschäftsabschlüssen sei, zähle nicht als Vertretertätigkeit. Da im Falle des Bf. laut Dienstvertrag die gesamtverantwortliche…
…VO. Der Bw. verbringt die meiste Zeit für Projektdurchführung in den erwähnten Bereichen. Die Akquisition ist bei ihm nur untergeordnet. Daher ist das vorrangige Ziel des Bw. nicht die Herbeiführung von Geschäftsabschlüssen, sondern die Beratungstätigkeit i.Z.m. der Projektdurchführung. Der Bw. ist zwar überwiegend…
…4). Der freie Mitarbeiter kann nur im Namen und für Rechnung der GmbH tätig sein. Es steht ihm keine Befugnis zu eigenständigen Geschäftsabschlüssen im Sinne des WAG zu. Er hat durch seine Tätigkeit das Interesse des Kunden zu wahren und die Tätigkeiten der GmbH zu…
…Vertreter seien Personen, die im Außendienst zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften und zur Kundenbetreuung tätig sind. Eine andere Außendiensttätigkeit, deren vorrangiges Ziel nicht die Herbeiführung von Geschäftsabschlüssen ist, zähle nicht als Vertretertätigkeit. Der Bw. bekämpfte den Einkommensteuerbescheid 2005 mit Berufung und…
…Anregungen, Bedürfnisse, Beschwerden der Auftraggeber besprochen und geklärt werden können. Auch das Schalten von Stellenangeboten erfolge auftragsbezogen. Alle Tätigkeiten dienen dem Ziel der Herbeiführung von Geschäftsabschlüssen. Er sei daher der Meinung, dass das Vertreterpauschale laut Erklärung anzuerkennen sei. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 17…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat am 31. März 2004 über die Berufung des Bw., vertreten durch Grazer Treuhand SteuerberatungsgesmbH & Partner KEG gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt, vertreten durch Dr. Michael Ropposch, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Umsatzsteuer und Einkommensteuer 1984 bis 1990…
Die Ausführungen des Bw. zum Zustandekommen des Geschäftsabschlusses in der Berufungsverhandlung (Erstkontakt mit der Z.- AG aufgrund eines identen Vertragsabschlusses eines Mitarbeiters rund ein halbes Jahr vorher) bestätigen das Bild eines einheitlichen Kapitalinvestments. Das Interesse des Bw. war demnach von vorne herein auf das Gesamtpaket…
Besteht die Aufgabe eines in Österreich ansässigen Dienstnehmers einer deutschen Kapitalgesellschaft darin, für die deutsche Gesellschaft Geschäftsabschlüsse zu tätigen, so unterhält die deutsche Gesellschaft damit einen inländischen "ständigen Vertreter" im Sinn von § 98 Z 3 EStG und gleichzeitig eine "Betriebstätte" (personenbezogene Betriebstätte) im Sinn von…
…Reisetage mit dem Abschluss von Geschäften für den Arbeitgeber im Zusammenhang? Die Geschäftsabschlüsse sind anhand von Kopien der entsprechenden Geschäftsunterlagen (Name und Adresse des Kunden und der dazugehörige Geschäftsauftrag) für jeden einzelnen Reisetag zu belegen. Sollte es sich bei den besuchten Kunden um bestehende Kunden…
15.4.4.2.2 Provisionen Rz 963: Bei Arbeitnehmern, die unter Weisungsgebundenheit im Rahmen ihrer nichtselbständigen Tätigkeit (zB Autoverkäufer, Bankangestellte) Geschäftsabschlüsse für andere Unternehmen (zB Versicherungen, Banken, Leasingunternehmen, Bausparkassen) vermitteln, sind die diesbezüglichen Provisionen bei funktioneller und zeitlicher Überschneidung mit der nichtselbständigen Haupttätigkeit Einkünfte…
…GmbH bestellt, wobei seine Aufgaben einerseits im Inland in der Überwachung und Prüfung der administrativen Belange (Buchhaltung und Bilanzerstellung sowie finanzielle Gebarung) und andererseits im Ausland in Verhandlungen und Geschäftsabschlüssen mit ausländischen Geschäftspartnern bestehen und wobei er die Inlandsaufgaben in Räumlichkeiten der GmbH wahrnimmt, dann…
…Muttergesellschaft wirken kann, wenn sie als "ständige Vertretung" der Muttergesellschaft auftritt; doch setzt dies voraus, dass sie Geschäftsabschlüsse - namens der Muttergesellschaft - zu tätigen berechtigt ist; wenn sie sonach Abschlussvollmacht im Sinn der Z 10 des Schlussprotokolls zu Art. 4 DBA-Deutschland besitzt. Denn in einem…
…In der am 22.05.2018 erhobenen Beschwerde beantragte der Bf. nochmals die Berücksichtigung des Vertreterpauschales als Werbungskosten. Mit Ersuchen um Ergänzung vom 10.10.2018 wurde der Bf. ua aufgefordert eine Zusammenstellung über die (wichtigsten) tatsächlich herbeigeführten Geschäftsabschlüsse vorzulegen. Weiters wurde der Bf. ersucht…
…in der in der Folge ergangenen Beschwerdevorentscheidung fand das Vertreterpauschale keine Berücksichtigung. Dies mit der Begründung, dass sich die Tätigkeit des Bf nicht ausschließlich auf die Herbeiführung von Geschäftsabschlüssen bezogen habe. Vielmehr seien mit seiner Position unter anderem auch leitende, unterstützende sowie strategische Tätigkeiten verbunden…
…Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften und zur Kundenbetreuung tätig sind. Eine andere Außendiensttätigkeit, deren vorrangiges Ziel nicht die Herbeiführung von Geschäftsabschlüssen ist, zählt nicht als Vertretertätigkeit. Das Vertreterpauschale steht zu, solange der Kundenverkehr im Außendienst in Form des Abschlusses von Kaufgeschäften oder…