…für eine Schätzungsbefugnis relevanten Abweichungsgrößen siehe unter "Rechtslage". Wiederaufnahmegründe Die Begründung der Verfahrenswiederaufnahme stützte sich auf angenommene, aber wie oben dargelegt im Wesentlichen gar nicht vorliegende Losungsverkürzungen und - in Verbindung damit - auf die vermeintlich resultierende Berechtigung zu einem Sicherheitszuschlag auf Basis von pauschal ermittelten Kalkulationsdifferenzen…
…Keine Geringfügigkeit liegt nach VwGH 31.03.1998, 93/13/0093, bei einer Umsatzsteuernachforderung von öS 32.224 und einer Einkommensteuernachforderung von öS 22.000 (beides für 1988) vor. Im Erk. 12.04.1994, 90/14/0044, hat der VwGH hinsichtlich der Auswirkungen der Wiederaufnahmegründe…
…erklärten Gewinnen von jeweils unter einem Prozent als relativ geringfügig bezeichnet würden. Entgegen den Ausführungen des UFS komme es nicht (nur) darauf an, ob sich der Gewinn als Steuerbemessungsgrundlage ändere, sondern die Geringfügigkeit sei anhand der steuerlichen Auswirkungen der konkreten Wiederaufnahmegründe zu beurteilen. Der UFS…
…2015/15/0023 hinsichtlich Erlassung von gesonderten Feststellungsbescheiden gemäß § 92 BAO; sowie VwGH 28. 11. 1973, 585/73 und VwGH 20. 9. 1983, 82/14/0341, 83/14/0013 hinsichtlich der Geringfügigkeit der steuerlichen Auswirkung von Wiederaufnahmsgründen). Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung lag somit nicht…
…Saldierung von Soll- und Habenzinsen aus steuerlicher Sicht gesehen zulässig ist) wird auf den Pkt. 2 dieses Erkenntnisses verwiesen. Die Wiederaufnahme des Verfahrens in Bezug auf die Jahre 2009 bis 2011 erfolgte in Ansehung des Vorliegens tauglicher Wiederaufnahmegründe zu Recht. Was die Wiederaufnahme hinsichtlich der…
…auf "Korrektur nach § 303 BAO" werden abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wurde damit begründet, dass gemäß § 11 Abs. 2 KStG idF BGBl I 142/2000 für Kapitalgesellschaften ein Wahlrecht betreffend die Eigenkapitalzuwachsverzinsung bestanden habe. Eine Wiederaufnahme setze - neben dem Vorliegen von Wiederaufnahmsgründen - voraus, dass die Kenntnis…
…eine geänderte Rechtsauffassung keinen Wiederaufnahmsgrund bilden, müssen die damit verbundenen steuerlichen Auswirkungen ins Verhältnis zu jenen gesetzt werden, die unmittelbar auf das Hervorkommen von Wiederaufnahmsgründen zurückzuführen sind (VwGH 27.8.1998, 93/13/0023). Verhältnismäßigkeitsüberlegungen sind jedoch nur im Falle der Geringfügigkeit neu hervorgekommener Tatsachen…
…Gebrauch der Wiederaufnahmemöglichkeit. Die Geringfügigkeit ist dabei an Hand der steuerlichen Auswirkungen der konkreten Wiederaufnahmsgründe und nicht auf Grund der steuerlichen Gesamtauswirkungen zu beurteilen, die infolge Änderungen auf Grund anderer rechtlicher Beurteilungen im Sachbescheid vorzunehmen wären. Die Ermessensentscheidung muss nicht nur die Beseitigung der Rechtskraft…
…für die konkret neu hervorgekommene Nachweise zu einer Kürzung geführt haben und die Darstellung der steuerlichen Auswirkungen von konkreten Wiederaufnahmegründen im Verhältnis zum Ergebnis der neuen Sachentscheidung, wurde von der Abgabenbehörde nicht angeführt. Dies wäre jedoch unserer Ansicht nach für die Beurteilung betreffend Geringfügigkeit bzw…
…Grund der dargelegten betraglichen Geringfügigkeit der gegenständlichen Auswirkungen auf die Anspruchszinsenbescheide erklärte die Bf., die Bescheidbeschwerde gegen die Anspruchszinsenbescheide gem. § 256 BAO zurückzunehmen. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: G) Erwägungen über die umsatzsteuerliche Rechtslage G/a) Ursprünglich strittig war die Einstufung der gegenständlichen Leistungen (Übertragungen von…
…vor der Rechtsbeständigkeit (Rechtskraft) einzuräumen. Als gegen die Wiederaufnahme sprechend sind allenfalls insbesondere zu berücksichtigen die Geringfügigkeit der steuerlichen Auswirkungen, das Missverhältnis zwischen den unmittelbaren Folgen des Wiederaufnahmsgrundes und (unter Bedachtnahme auf gegenüber den wieder aufzunehmenden Verfahren abweichende rechtliche Beurteilungen) den gesamten steuerlichen Auswirkungen eines…
…eingewendete Geringfügigkeit der Abgabennachforderung vorgebracht, dass die Differenzbeträge weder in einer Einzel- noch in einer Gesamtbetrachtung als geringfügig einzustufen seien, da die gesamten Lohnsteuernachforderungen 524 Euro betragen und jeweils über den nach einem Judikat des Verwaltungsgerichtshofes als relativ und absolut geringfügig bezeichneten Prozentsatz von 1…
…14/0019). Dass im Anlassfall eine derartige Geringfügigkeit vorliegt, zeigt sich schon daran, dass die vom Finanzamt als Wiederaufnahmsgrund betrachtete Betriebsprüfung aus dem Jahr 2004 zu einer Änderung der Bilanzsumme der (Mutter)GmbH zum Stichtag 31. Dezember 2000 von "nur" rund 0,67 % geführt hat…
…14/0019). Dass im Anlassfall eine derartige Geringfügigkeit vorliegt, zeigt sich schon daran, dass die vom Finanzamt als Wiederaufnahmsgrund betrachtete Betriebsprüfung aus dem Jahr 2004 zu einer Änderung der Bilanzsumme der (Mutter)GmbH zum Stichtag 31. Dezember 2000 von "nur" rund 0,67 % geführt hat…
…ein krasses Missverhältnis zwischen den steuerlichen Auswirkungen der Wiederaufnahme insgesamt und den Auswirkungen der Wiederaufnahmegründe allein vor. Dabei sei entsprechend der Judikatur des VwGH (zB VwGH 10.5.1994, 94/14/0024) auch keine zusammengefasste Betrachtung von Körperschaft- und Umsatzsteuerauswirkungen zur Beurteilung der Geringfügigkeit bzw…
…auch die Verbuchung der EUSt auf dem Abgabenkonto zu Unrecht erfolgte. Somit ergibt sich im gegenständlichen Fall durch die Wiederaufnahme auf Grund der anderen rechtlichen Subsumtion durch den bundesweiten Fachbereich eine Auswirkung von 0,00 €; Verfügungen von Wiederaufnahmen bei Geringfügigkeit der Auswirkungen stellen jedoch…
…Tz 17, wonach der Sachverhalt unter Angabe des Abschreibungsprozentsatzes von 20 % offengelegt worden sei, seien zutreffend, sodass auch in Hinblick auf die Geringfügigkeit der steuerlichen Auswirkung der Berufung hinsichtlich des Jahres 1994 stattzugeben sei. Da aber eine aus der Abgabenerklärung übernommene offensichtliche Unrichtigkeit vorliege, werde…
…Prüfungsberichtes festgestellten steuerlichen Auswirkung der maßgeblichsten Wiederaufnahmegründe von in Summe 44.556,37 € (zur gemeinsamen Betrachtung mehrerer Verfahren vgl VwGH 28.11.2002, 98/13/0143; VwGH 26.2.2013, 2009/15/0016, mwN), kann von einer Geringfügigkeit der steuerlichen Auswirkung jedoch keine Rede…
…der Einnahmen und Ausgaben zu den Betrieben. Beispielsweise wurden in allen beschwerdegegenständlichen Jahren Aufwendungen für eine Lagermiete von EUR 1.500,00, die für den Versandhandels-Webshop anfielen, im Rahmen des bisherigen Gewerbebetriebes verbucht. Die vom Bf. ins Treffen geführte Geringfügigkeit der Auswirkungen der Wiederaufnahmegründe…
…mehr von Geringfügigkeit gesprochen werden kann, gibt es nicht. Als Richtschnur können jedoch jene Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofs dienen, bei denen jedenfalls keine oder eine Geringfügigkeit vorlag. Nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshof vom 10.07.1996, 92/15/0101, sind Auswirkungen der Wiederaufnahmsgründe, nämlich Zahllasterhöhungen von…