…Aufhebung der materillrechtlichen Bescheide im Rahmen der Ermessensübung nicht rechtfertigt. Zu Recht hat das Finanzamt Perg daher den Aufhebungsbescheid vom 3. Oktober 2003 mit Aufhebungsbescheid vom 7. Oktober 2003 aufgehoben. Die Ausführungen des Berufungswerbers, wonach die Auswirkungen der Rechtswidrigkeit nicht geringfügig seien, können aufgrund der…
…der Vorrang des Prinzips der Rechtsrichtigkeit vor jenem der Rechtsbeständigkeit zu beachten. Im Erlass des BMF vom 3.2.2003, GZ 05 2601/2-IV/5/02, werde in diesem Zusammenhang nur von der Geringfügigkeit der Auswirkung, vom Grundsatz von Treu und Glauben, von der…
…müssen bei der Beurteilung des Kriteriums der Geringfügigkeit sowohl die absolute als auch die relative Komponente berücksichtigt werden. Die sich aus der Geltendmachung dieser Vorsteuern zugunsten der Bw. ergebende steuerliche Auswirkung beträgt S 36.397,34 (€ 2.645,10). Ob der betreffende Vorsteuerbetrag in…
…zu der Auffassung gelangt, dass gegenständlich aufgrund der Geringfügigkeit der Auswirkung keine Bescheidaufhebung gemäß § 299 BAO durchzuführen gewesen wäre. Der Berufung gegen den Aufhebungsbescheid bezüglich Einkommensteuer für das Jahr 2003 ist daher stattzugeben. 2. Berufung betreffend Einkommensteuerbescheid 2003 vom 16. März 2005: Da der Einkommensteuerbescheid…
…Tanzer/Unger, in Althuber/Toifl, Rückforderung, 128). Im vorliegenden Fall kann weder eine Geringfügigkeit der Rechtswidrigkeit bzw. der Auswirkung erkannt werden, da die Berücksichtung der rechtswidrigen Rückstellung einer Verminderung der Einkommensteuerschuld von rd. € 30.000,00 auf rd. € 28.000,00, um damit…
…Unbilligkeit der Aufhebungen vorliegt. Ad Nichtvorliegen von Geringfügigkeit: In Anbetracht der beträchtlichen Verluste in den Beschwerdejahren, die ursprünglich in den Einkommensteuerbescheiden 2009 bis 2011 berücksichtigt wurden, ist das Bundesfinanzgericht zu der Ansicht gelangt, dass auch keine Geringfügigkeit der steuerlichen Auswirkungen vorliegt, bzw. die Rechtswidrigkeit nicht…
…Bf. vorgebrachten Einwands, bislang noch nicht berücksichtigte Ausgaben für ein Arbeitszimmer im Wohnungsverband seien noch zu berücksichtigen und würden in Verbindung mit den Versicherungskosten zusammengerechnet eine Wiederaufnahme wegen Geringfügigkeit der Auswirkung nicht begründen können, ist festzuhalten: Die genannten Themenfelder "Arbeitszimmer" und "Versicherungskosten" sind sowohl saldiert…
…Körperschaft- und Umsatzsteuerauswirkungen zur Beurteilung der Geringfügigkeit bzw. des Vorliegens eines Missverhältnisses vorgenommen worden. Bei der Ermessenentscheidung im Sinne des § 299 BAO sei insbesondere der Grundsatz der Rechtsrichtigkeit vor jenem der Rechtsbeständigkeit zu beachten. Die abgabenrechtliche Auswirkung der Rechtswidrigkeit des Wiederaufnahmebescheides sei nicht bloß geringfügig…
…Absicht die Gleichmäßigkeit der Besteuerung herzustellen, alle für die Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2009 datiert vom 16. März 2010. Allein eine mögliche Geringfügigkeit der Auswirkungen der festgestellten Rechtswidrigkeit des Einkommensteuerbescheides 2009 könnte dagegen sprechen. Damit dieses Argument schlagend werden kann, muss die Geringfügigkeit sowohl absolut als…
…sei wegen Geringfügigkeit der Auswirkung nicht berücksichtigt worden. Gegen diesen Bescheid langte die Berufung vom 3. Juli 2009 ein. Für den Fall der Vorlage an die Abgabenbehörde II. Instanz wurde eine mündliche Verhandlung beantragt. Das weitere Vorbringen entsprach im Wesentlichen dem bisherigen. In der daraufhin…
…Verhältnisse sowie der Geringfügigkeit der Auswirkungen der Rechtswidrigkeit des Bescheides vom 10. Februar 2010 widerspreche die Ermessensübung der Behörde auch ganz besonders dem Grundsatz von Treu und Glauben (vgl. BMF 26.1.1995, 05 0301/2-IV/5/94, AÖF 70/1995). Der Grundsatz von…
…April 2004 hinsichtlich der erfassten lohnsteuerpflichtigen Einkünfte mit Rechtswidrigkeit behaftet sei. Da die abgabenrechtlichen Auswirkungen nicht geringfügig seien (Nachforderung € 672,06) und der Grundsatz von Treu und Glauben schon dadurch nicht verletzt sei, weil für den Abgabepflichtigen im aufgehobenen Bescheid der Widerspruch zu seien…
…ff). Der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes in diesem Zusammenhang folgend (vgl VwGH vom 26. Februar 2013, 2009/15/0016) ist eine jährliche steuerliche Auswirkung von € 654,00 weder absolut noch relativ geringfügig. Eine mögliche Geringfügigkeit der Auswirkungen der festgestellten Rechtswidrigkeit der Einkommensteuerbescheide 2011 - 2016, die…
…beiliegenden Berechnungsblatt bedeutet gegenüber der Festsetzung des Erstbescheides von 71.839,42 € eine Reduktion um 50.955,91 €. Auch dies ist absolut und relativ (70.93 %) noch immer eine massive Änderung, die das Ausmaß der Geringfügigkeit der steuerlichen Auswirkungen bei Weitem übersteigt und…
…sind; die Geringfügigkeit ist anhand der steuerlichen Auswirkungen der konkreten Wiederaufnahmsgründe zu beurteilen (Ritz, § 303 Tz 40). Wendet man nun diese von Rechtsprechung und Lehre herausgearbeiteten Grundsätze auf den gegenständlichen Fall an, so ergibt sich folgendes Bild: Dass die steuerpflichtigen Einkünfte der Ehegattin des Bw…
…sein wird, wenn die Rechtswidrigkeit bloß geringfügig ist bzw. wenn sie keine wesentlichen Folgen nach sich gezogen hat (Verweis auf VwGH 14.12.2006, 2002/14/0022; in diesem Sinne auch Ritz, BAO 5 , § 299 Tz 55f mwN). Die Geringfügigkeit bei der Anwendung des § 299…
…gehe das BMF offenbar von der Geringfügigkeit der Rechtswidrigkeit aus, die eine Unterlassung der Aufhebung nach sich ziehe. (b) Die Behörde rechtfertige die Abweisung des Aufhebungsantrages allein durch die von ihr durchgeführte Prozentrechnung. Da die Prozentsätze der Abweichungen zwischen den USt-Zahllasten gemäß Antrag und…
…vorzunehmen wären. Nur im Falle der Geringfügigkeit neu hervorgekommener Tatsachen hat die Behörde Verhältnismäßigkeitsüberlegungen - insbesondere auch in Bezug auf das Ergebnis der neuen Sachentscheidung - in ihre Ermessensentscheidung einzubeziehen (vgl. VwGH 24.04.2014, 2010/15/0159). Im vorliegenden Fall ist die steuerliche Auswirkung, die auf…
…die im Zeitpunkt der Erlassung des Erstbescheides unbekannt waren. Diese Tatsachen führten auch zu einem anderen Spruch des Einkommensteuerbescheides 2005. Der Bf. bringt weiters vor, dass das behördliche Ermessen zur Wiederaufnahme aufgrund der Geringfügigkeit der steuerlichen Auswirkung rechtswidrig geübt und nur anhand von Textbausteinen begründet…
…von einer Geringfügigkeit der steuerlichen Auswirkung jedoch keine Rede sein (VwGH 26.2.2013, 2009/15/0016, betreffend eine steuerliche Auswirkung von jährlich 654,00 € und in Summe 2.616,00 €; VwGH 24.4.2014, 2010/15/0159, betreffend eine steuerliche Auswirkung iHv…