IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***MV***, als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der ***Bf***, ***BfAdr***, über die Beschwerde vom 23. Dezember 2015 gegen die Bescheide des ***FA*** vom 3. November 2015 betreffend die Wiederaufnahme der…
Die relevanten Versicherungskunden gemäß Anlage ./2 geben die Kundenbeziehungen (darin enthalten Adresse, Name und gegebenenfalls Telefonnummer) der ***2*** zum Übertragungsstichtag richtig wider. Die relevanten Versicherungskunden wurden nicht vor dem Übertragungsstichtag durch die ***2*** an einen Dritten veräußert oder sonst zur Nutzung an Dritte überlassen. Die…
…die Eigenschaft als neu hervorgekommen nehmen. Den im Erstverfahren allein vorliegenden Abgabenerklärungen der Bf. war nicht zu entnehmen, dass Geldstrafen und Weinflaschen als Betriebsausgaben geltend gemacht wurden, der Bf. eine Starthilfe in Höhe von € 150.000 gewährt aber nicht als Einnahmen verbucht wurde und…
…Anwendung des § 212 Abs. 1 BAO auf Zahlungserleichterungen im Finanzstrafverfahren ist zu berücksichtigen, dass die mögliche Uneinbringlichkeit der Geldstrafe ohnehin unter der zusätzlichen Sanktion des Vollzuges der gerade für diesen Fall ausgesprochenen Ersatzfreiheitsstrafe steht (VwGH 24.9.2003, 2003/13/0084), sodass, abgesehen von den…
…Folge gegeben und der angefochtene Bescheid dahingehend abgeändert, dass dem Beschwerdeführer (Bf.) zur Entrichtung des am Abgabenkonto 998/12 zum Entscheidungszeitpunkt noch offenen Teilbetrages iHv. insgesamt 14.875,66 € (davon Geldstrafe: 13.950,00 €; Verfahrenskosten: 363,00 €; Säumniszuschläge: 441,00 € und…
…mit Berufungsvorentscheidung als unbegründet abgewiesen. In der Begründung hat das Finanzamt Folgendes ausgeführt: Ersetzt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer jene Beträge, die letzterer für Geldstrafen aufzuwenden hatte, die über ihn wegen in Ausübung des Dienstes begangener Verwaltungsübertretungen (zB Parkstrafen) verhängt wurden, handelt es sich weder um…
…SN X, in Höhe von € 2.100,00 verhängten, zur Gänze noch aushaftenden Geldstrafe bzw. der ebenfalls noch nicht entrichteten auferlegten Verfahrenskosten von € 210,00 beginnend ab Jänner 2007 bis einschließlich März 2008 monatliche Raten in Höhe von € 150,00, jeweils fällig…
…8., 16. und 17. Bezirk vom 6. September 2000 verhängten Geldstrafe, die noch mit einem Betrag von € 36.236,88 offen aushaftet, dem Bestraften beginnend ab April 2004 monatliche Raten in Höhe von € 1.200,00, jeweils fällig am Monatsersten, gewährt werden. II…
…den Antrag des Bw. auf Gewährung einer Zahlungserleichterung zur Entrichtung der Geldstrafe mit der Begründung abgewiesen, dass die angebotenen Raten im Verhältnis zur Höhe des Rückstandes zu niedrig seien und im Hinblick auf die bisher unzureichend geleisteten Zahlungen dem Ansuchen nicht entsprochen werden könne. In…
…6.540,55 € bzw. 60.000,00 S, de. 4.360,37 €, ausgesprochenen Geldstrafen, beginnend ab Mai 2011 bis Jänner 2012 monatliche Raten iHv. 140,00 €, ab Februar bis November 2012 iHv. 650,00 € und für Dezember 2012 eine (abschließende) Teilzahlung…
…1 FinStrG, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben und der bekämpfte Bescheid dahingehend abgeändert, dass dem Beschwerdeführer (Bf.) zur Entrichtung der noch offenen Geldstrafe laut Erkenntnis des Senates Linz 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz vom 27. April 2006…
…der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG mit einer Geldstrafe in Höhe von € 5.000,00, im Falle deren Uneinbringlichkeit mit einer an deren Stelle tretenden Ersatzfreiheitsstrafe von sieben Tagen bestraft. Die Verfahrenskosten wurden mit € 363,00 bestimmt. Dieses Erkenntnis ist…
…zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer, Herr ***Bf1***, stellte per Telefax am 30. April 2024 einen Antrag auf Zahlungsaufschub betreffend Geldstrafen hinsichtlich Parkometerabgabe. Die belangte Behörde, der Magistrat der Stadt Wien, forderte den Beschwerdeführer zur Zahlung von 29,00 Euro auf, um seine derzeitige Zahlungsfähigkeit zu belegen…
…2006 damit, dass die Kosten für die Bücher "Führung bzw. Körpersprache im Beruf" im Sinne des § 16 EStG 1988 keine berufsspezifische Fachliteratur darstellen würden. Geldstrafen seien gem. § 20 EStG 1988 Kosten, die der privaten Lebensführung zuzurechnen seien und somit als Werbungskosten nicht absetzbar. Aufwendungen für…
…welcher vom Betriebsfinanzamt bescheidmäßig die Erteilung einer Steuernummer verweigert wurde. Abzugsfähigkeit einer Geldstrafe für die Hinterziehung von Eingangsabgaben als Geschäftsführer einer GesmbH. Das Finanzamt führte in der Berufungsvorlage Folgendes aus: In der Einkommensteuererklärung für 2000 erklärte der Berufungswerber (Bw.) einen Verlust von ATS -279.025…
…qualifizieren sind. Es war aus den angeführten Gründen über die Berufung ad B) spruchgemäß zu entscheiden. Laut VwGH vom 03.07.1990, 90/14/0069 sind Geldstrafen Kosten der privaten Lebensführung, ihre auslösende Ursache liegt im schuldhaften Verhalten (auch VwGH vom 25.04.2001, 99…
…erster Instanz vom 29. Jänner 2010, StrNr. 052-2006/12, ausgesprochenen Geldstrafe iHv 19.700,00 € zuzüglich Kostenersatz (Verfahrenskosten) von 363,00 €, beginnend ab September 2010 bis August 2011 monatliche Raten iHv 300,00 €, jeweils fällig am 25. des Monats, gewährt werden.…
…Bf. die, keinen Hinweis auf einen Fälligkeitstag enthaltende Buchungsmitteilung Nr. 1 vom 28. April 2010 zugekommen. Der angefochtene Bescheid werde damit begründet, dass die Abgabenschuldigkeit (Geldstrafe) nicht bis zum 7. Juni 2010 entrichtet worden sei. Nachdem die oa. Berufungsentscheidung erst am 25. Mai 2010 gemäß …
…sowie § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG und dem Ausspruch einer Geldstrafe von 20.000,00 €, im Nichteinbringungsfall 50 Tage Ersatzfreiheitsstrafe, sowie eines Kostenersatzes iHv 363,00 €, infolge eines sowohl vom Beschuldigten als auch vom Amtsbeauftragten nach der Verkündung des Erkenntnisses abgegebenen Rechtsmittelverzichtes…
…unter Hinweis auf einen am 29. April 2006 gegen die bezeichnete Strafverfügung erhobenen Einspruch als Begründung jeweils geltend gemacht wurde, dass die anlassgebende finanzstrafbehördliche Geldstrafe zu Unrecht verhängt worden sei. Am 25. Oktober 2006 erließ das Finanzamt Linz zu den vorbezeichneten Rechtsmitteln gemäß § 276 Abs…