…vorhanden oder nicht zu ermitteln ist, vom Wert des Grundstückes (Abs. 2). Nach § 6 Abs. 1 lit. b GrEStG ist als Wert des Grundstückes das Dreifache des Einheitswertes anzusetzen. Wenn nun der Bw die Meinung vertritt, die GrESt sei im gegenständlichen Fall von der Gegenleistung…
…427,15 € | 124.262,13 € | | | | Wert der Grundstücke | 135.653,60 € | | | | Davon 2 % GrESt | 2.713,07 € Nunmehr hat die Bw durch Vorlage eines Grundbuchsauszuges des Bezirksgerichtes F vom 3…
…1 GrEStG ist die Steuer grundsätzlich vom Wert der Gegenleistung zu ermitteln. Nach Abs. 2 Z 2 dieser Bestimmung ist die Steuer jedoch vom Wert des Grundstückes zu berechnen, wenn - unter gewissen Voraussetzungen - ein land- und forstwirtschaftliches Grundstück überlassen wird. In seinem jüngst ergangenen Erkenntnis…
…dann entweder von der Gegenleistung oder vom Wert des Grundstückes zu berechnen. Weist die Aufteilungsvereinbarung Globalcharakter auf, so ist in der Regel eine Gegenleistung nicht zu ermitteln (VwGH, 30. April 1999, 98/16/0241) Betrifft die vermögensrechtliche Seite einer Aufteilungsvereinbarung ausschließlich einen Grundstücksanteil samt Einfamilienhaus…
…sind. Vereinbarungen über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse können nämlich so gestaltet sein, dass im Einzelfall eine Gegenleistung ermittelt werden kann, im anderen nicht. Die Grunderwerbsteuer ist dann entweder von der Gegenleistung oder vom Wert des Grundstückes zu berechnen (siehe Fellner…
…Vereinbarungen über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse können in der Praxis so gestaltet sein, dass im Einzelfall eine Gegenleistung ermittelt werden kann, im anderen nicht, wobei die GrESt dann entweder von der Gegenleistung oder vom Wert des Grundstückes zu berechnen ist…
…wurde erwogen: Aufteilungsvereinbarungen bei Ehescheidungen können so gestaltet sein, dass im Einzelfall eine Gegenleistung ermittelt werden kann, im anderen nicht. Die Grundverkehrsteuer ist dann entweder von der Gegenleistung oder vom Wert des Grundstückes zu berechnen (vgl. VwGH 30.6.2005, 2005/16/0085 unter Hinweis…
…sein können, dass im Einzelfall eine Gegenleistung ermittelt werden kann, im anderen nicht. Die Grunderwerbsteuer ist dann entweder von der Gegenleistung oder vom Wert des Grundstücks zu berechnen. Vergleicht man dazu die Sachverhaltsdarstellungen der später ergangenen Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 9.8.2001, 2001/16…
…entweder von der Gegenleistung oder vom Wert des Grundstückes zu berechnen ist (vgl. VwGH 30.6.2005, 2005/16/0085 unter Hinweis auf Fellner, Grunderwerbsteuer, Kommentar Rz 16a ff zu § 4). Weist die Aufteilungsvereinbarung Globalcharakter auf, so ist in der Regel eine Gegenleistung nicht zu…
… Vereinbarungen über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse können so gestaltet sein, dass im Einzelfall eine Gegenleistung ermittelt werden kann, im anderen nicht. Die Grunderwerbsteuer ist dann entweder von der Gegenleistung oder vom Wert des Grundstücks zu berechnen (vgl VwGH 30.6…
…Gegenleistung oder vom Wert des Grundstückes zu berechnen ist (Fellner, a.a.O., Rz 16b, VwGH vom 30. Juni 2005, 2005/16/0085). Weist eine Aufteilungsvereinbarung einen Globalcharakter auf, mit dem sämtliche persönlichen und vermögensrechtlichen Belange der Partner geregelt werden, so ist üblicherweise eine Gegenleistung…
…von der Gegenleistung oder vom Wert des Grundstückes zu berechnen (siehe Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, Grunderwerbsteuer, Rz 16b zu § 4 GrEStG und VwGH 30.6.2005, 2005/16/0085). Unter Beachtung der Gliederung der Scheidungsvereinbarung vom 11. Juli 2007, insbesondere des bestehenden Konnexes…
…entweder von der Gegenleistung oder vom Wert des Grundstückes zu berechnen ist (vgl. VwGH 30.6.2005, 2005/16/0085 unter Hinweis auf Fellner, Grunderwerbsteuer, Kommentar Rz 16a ff zu § 4). Weist die Aufteilungsvereinbarung Globalcharakter auf, so ist in der Regel eine Gegenleistung nicht zu…
…Grunderwerbsteuer dann entweder von der Gegenleistung oder vom Wert des Grundstückes zu berechnen ist (vgl. VwGH 30.6.2005, 2005/16/0085 unter Hinweis auf Fellner, Grunderwerbsteuer, Kommentar Rz 16a ff zu § 4). Beim Erwerb im Zuge der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen…
…Einzelfall eine Gegenleistung ermittelt werden kann, im anderen nicht. Die GrESt ist dann entweder von der Gegenleistung oder vom Wert des Grundstückes zu berechnen. Gegenständliche Vereinbarung ist nach dem Wortlaut und in seiner Systematik so abgefasst, dass unter Punkt 2. ausschließlich die Aufteilung des ehelichen…
…entweder von der Gegenleistung oder vom Wert des Grundstückes zu berechnen ist (vgl. VwGH 30.6.2005, 2005/16/0085 unter Hinweis auf Fellner, Grunderwerbsteuer, Kommentar Rz 16a ff zu § 4). Weist die Aufteilungsvereinbarung Globalcharakter auf, so ist in der Regel eine Gegenleistung nicht zu…
…Grunderwerbsteuer dann entweder von der Gegenleistung oder vom Wert des Grundstückes zu berechnen ist (vgl. VwGH 30.6.2005, 2005/16/0085 unter Hinweis auf Fellner, Grunderwerbsteuer, Kommentar Rz 16a ff zu § 4). Beim Erwerb im Zuge der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen…
…entweder von der Gegenleistung oder vom Wert des Grundstückes zu berechnen ist (vgl. VwGH 30.6.2005, 2005/16/0085 unter Hinweis auf Fellner, Grunderwerbsteuer, Kommentar Rz 16a ff zu § 4). Weist die Aufteilungsvereinbarung Globalcharakter auf, so ist in der Regel eine Gegenleistung nicht zu…
…abermals fest, dass Aufteilungsvereinbarungen bei Ehescheidungen so gestaltet sein können, dass im Einzelfall eine Gegenleistung ermittelt werden kann, im anderen nicht. Die Grunderwerbsteuer ist dann entweder von der Gegenleistung oder vom Wert des Grundstücks zu berechnen. Im Beschwerdefall des Erkenntnisses vom 26. Jänner 1989, 88…
…sein, dass im Einzelfall eine Gegenleistung ermittelt werden kann, im anderen nicht (vgl. auch Fellner, Grunderwerbsteuer, Kommentar, Rz 16b zu § 4 GrEStG). Die Grunderwerbsteuer ist dann entweder von der (ermittelbaren) Gegenleistung oder vom Wert des Grundstücks bzw. mindestens vom Wert des Grundstückes zu berechnen (vgl…