Gefährdung oder Erschwerung der Einbringlichkeit ist nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes jedenfalls bei drohendem Konkurs- oder Ausgleichverfahren, bei Exekutionsführung von dritter Seite, bei Auswanderungsabsicht, Vermögensverschleppung ins Ausland oder an Verwandte oder bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung gegeben. Auch schwerwiegende Mängel in den Büchern und…
…die Gefährdung oder wesentliche Erschwerung ihrer Einbringung betrifft. Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes vom 29. März 2006 wurden im vorliegenden Fall die vom Berufungswerber vorgebrachten Argumente hinsichtlich Rückkauf von Aktien durch die P-GmbH sowie die Vermittlung von Aktien an der Chilenischen A.T.S…
…und gewichtige Anhaltspunkte für ihre Höhe sowie für die Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung ihrer Einbringung gegeben sind. Die Abgabenschuld entsteht nicht erst nach dem Abschluss des Ermittlungsverfahrens oder gar erst mit Zustellung des Abgabenbescheides, sondern unabhängig davon gem. § 4 BAO sobald der Tatbestand verwirklicht ist…
…wie in der Berufung behauptet, völlig willkürlich angenommen, sondern ist - im Lichte des bei Erlassung des Sicherstellungsauftrages bekannten Sachverhaltes- rechnerisch einfach, als Summe der im Tatzeitraum aus dem nicht anerkannten Titel geltend gemachten Beträge ermittelbar. Zur Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung ist zunächst darauf…
…sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den die Abgabenvorschriften die Abgabepflicht knüpfen, selbst bevor die Abgabenschuld dem Ausmaß nach feststeht, bis zum Eintritt der Vollstreckbarkeit an den Abgabepflichtigen einen Sicherstellungsauftrag erlassen, um einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung zu begegnen. Der Abgabepflichtige kann durch…
…2000/15/0042). Der Beschwerde war aber dennoch teilweise stattzugeben. Die Bf. hatte zwischen Dezember 2002 und Juli 2003 eine Sicherheitsleistung in Höhe von € 114.420.- erlegt. Für die von dieser Sicherheitsleistung umfassten Zollschuldigkeiten lag jedenfalls keine Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Einbringung vor…
…Frage, ob eine Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Einbringung der Abgaben gegeben sei, werde auf die übereinstimmende Auffassung von Lehre und Rechtssprechung hingewiesen, wonach eine solche jedenfalls dann vorliege, wenn aus der wirtschaftlichen Lage des Steuerpflichtigen und den besonderen Umständen des Einzelfalls geschlossen werden müsse…
…Frage, ob eine Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Einbringung der Abgaben gegeben sei, werde auf die übereinstimmende Auffassung von Lehre und Rechtssprechung hingewiesen, wonach eine solche jedenfalls dann vorliege, wenn aus der wirtschaftlichen Lage des Steuerpflichtigen und den besonderen Umständen des Einzelfalls geschlossen werden müsse…
…Gefährdung oder Erschwerung der Einbringung im Sinne des § 230 Abs. 7 BAO ist dabei aus den gleichen Gründen anzunehmen, die bei noch nicht vollstreckbaren Abgabenforderungen zur Erlassung eines Sicherstellungsauftrages gemäß § 232 BAO Anlass geben (VwGH 25.3.1999, 97/15/0030). So liegt eine Gefährdung…
…sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den die Abgabenvorschriften die Abgabepflicht knüpfen, selbst bevor die Abgabenschuld dem Ausmaß nach feststeht, bis zum Eintritt der Vollstreckbarkeit (§ 226) an den Abgabenpflichtigen einen Sicherstellungsauftrag erlassen, um einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung zu begegnen. Die Erlassung eines…
…der Behörde die Abgabeneinbringung voraussichtlich gesichert erscheint (vgl. VwGH 31.5.2011, 2008/15/0288). Die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages setzt somit die Entstehung eines noch nicht vollstreckbaren Abgabenanspruches sowie die Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Einbringung der betreffenden Abgaben voraus. Im Berufungsverfahren ist nach der…
…Rechtswidrigkeit des Inhaltes geltend, weil die tatbestandmäßig geforderte Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Einbringung im gegenständlichen Fall nicht vorliege. Die Behauptung, eine Steuernachforderung von € 377.730,26 sei voraussichtlich nicht einbringlich und könnte von der Gesellschaft oder xy nicht entrichtet werden, sei völlig unbegründet…
…sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den die Abgabenvorschriften die Abgabepflicht knüpfen, selbst bevor die Abgabenschuld dem Ausmaß nach feststeht, bis zum Eintritt der Vollstreckbarkeit (§ 226) an den Abgabenpflichtigen einen Sicherstellungsauftrag erlassen, um einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung zu begegnen. Im Berufungsverfahren ist…
…Einbringung der Abgabe ergibt, zu enthalten. Eine solche Gefährdung oder wesentliche Erschwerung liege vor, wenn aus den Umständen des Einzelfalls geschlossen werden kann, dass die Abgabeneinbringung nur bei raschem Zugriff voraussichtlich gesichert erscheint. Nach st Rspr werde dies vor allem bei einem drohendem Konkurs- oder…
…näherungsweisen Ermittlung der vorläufigen Abgabenschuld im Sicherstellungsverfahren. Insgesamt gesehen lagen im vorliegenden Fall daher ausreichende Anhaltspunkte für die Entstehung der im Sicherstellungsauftrag angeführten Abgabenansprüche und auch deren voraussichtliche Höhe vor. Die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages setzt weiters eine Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung der Abgabe…
…wurde ausreichend dokumentiert, dass eine Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung der Einbringung der Abgaben vorliegt. Damit kann auch dahingestellt bleiben, ob die ins Treffen geführten Auslandsinvestitionen durch die Gesellschafter selbst oder durch die von der Berufungswerberin erwähnte Gesellschaft erfolgt sind, und ob diese Auslandsinvestitionen fremdfinanziert wurden…
…§ 232 und 233 BAO) 18.1. Allgemeines Rz 1550: Im Zeitraum zwischen der Entstehung des Abgabenanspruches (§ 4 BAO) und dem Eintritt der Vollstreckbarkeit (§ 226 BAO) kann die Abgabenbehörde, um einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung der Abgabe zu begegnen, einen Sicherstellungsauftrag erlassen; dieser ist…
…In jedem Fall bedarf es hiezu nach dem Wortlaut des Gesetzes auch einer Auseinandersetzung mit der wirtschaftlichen Lage des Abgabepflichtigen, da die Frage einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung der Abgaben unabhängig vom Verdacht einer Abgabenhinterziehung von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Abgabepflichtigen nicht…
…9.2001, 98/15/0193). Rz 1457: Ein Vollstreckungsbescheid hat (ebenso wie ein Sicherstellungsauftrag) die Gründe, welche für die Annahme einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung maßgebend sind, im Einzelnen anzuführen. Rz 1458: Eine Gefährdung oder Erschwerung der Einbringung iSd § 230 Abs. 7 BAO…
…gewichtigen Anhaltspunkte für die Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Einbringung vor. Darüber hinaus habe die Bank überdies kurzfristige Rahmenüberziehungen von € 1 Mio rasch und unbürokratisch genehmigt. Überdies sei auch erwähnt, dass damit laut Berechnungen des Unternehmens ein Skontiverlust in der Höhe von rund €…