…der Vertragsunterfertigung, im Detail siehe Rz 1046 ff) zweitfolgenden Monats beim Finanzamt anzuzeigen. Die Gebührenanzeige ist beim Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten vorzunehmen. Rz 1202: Bei Erfüllung der Anzeigeverpflichtung im schriftlichen Weg wird die Zeit des Postlaufes nicht in die Anzeigefrist eingerechnet (§ 108 Abs. 4 BAO…
…zur Gebührenentrichtung Verpflichtete eine Abrechnung unter Verwendung des amtlichen Vordrucks (Formular "Geb 6", Erläuterungen dazu enthält "Geb 6a") beim Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten vorzulegen; dies gilt als Gebührenanzeige. Die Abrechnung ist elektronisch zu übermitteln, sofern dies dem Verpflichteten auf Grund der technischen Voraussetzungen zumutbar ist…
…beginnend mit 1. Februar 1998, abgeschlossen. Am 29. April 1998 erfolgte die Gebührenanzeige beim Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien. In einem Schreiben vom 30. April 1998 gab die Hausverwaltung dem Finanzamt bekannt, sie habe seit kurzem die Verwaltung für das Objekt…
…vorgebracht, dass die erforderliche Erklärung für die Betriebsübergabe termingerecht und ordnungsgemäß über die Wirtschaftskammmer erstellt und dem Notariatsakt als integrierender Bestandteil angeschlossen worden sei. Im Zuge der Gebührenanzeige des Notariatsaktes sei offensichtlich die Erklärung verloren gegangen. Als Beweis wurde eine beglaubigte Urschrift des Notariatsaktes vorgelegt…
32. Exkurs: Gebühren im Meldewesen Rz 1850: Für alle schriftlichen Eingaben gilt: | Eingabengebühr | € 14,30 | Eingabengebühr bei Verwendung der Funktion E-ID | € 8,60 | Beilagengebühr | von jedem Bogen € 3,90 jedoch nicht mehr als € 21…
…von der Bw. angesprochenen telefonischen Auskunft, welche in den Akten nicht festgehalten worden war, dass wenn zur verspäteten Gebührenanzeige noch eine Gleichschrift verwendet werde, diese ebenfalls noch 1x der Gebühr unterläge - insofern sei die Auskunft, gebührensparend sei eine Anzeige mit beglaubigter Abschrift - korrekt. Um die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Confida Klagenfurt, Wirtschaftstreuhand-GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien betreffend Gesellschaftsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß…
3.1.2.1. Entrichtungsvermerk Rz 60: Bei den gebührenpflichtigen Schriften und Amtshandlungen ist die Gebühr an die jeweilige Behörde, bei der diese gebührenpflichtige Schrift anfällt oder die die gebührenpflichtigen Amtshandlungen vornimmt, zu entrichten. Um die Gebührenentrichtung nachvollziehbar zu machen, ist von der Behörde auf…
3.1.2.3. Abfuhr (§ 3 Abs. 2 Z 2 GebG) Rz 66: Die in einem Kalendervierteljahr entrichteten Gebühren sind von der (einhebenden) Behörde (auch Unternehmen, denen durch Gesetz behördliche Aufgaben übertragen wurden, sind "funktionell" Behörden iSd GebG, siehe Rz 414) bis zum 15. Tag…
10.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV Abweichend von den Ausführungen in der Einleitung ist dieser Abschnitt ab 1. Jänner 2026 anzuwenden. Rz 447: Folgende Eingaben an die Verwaltungsgerichte unterliegen einer Pauschalgebühr nach der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Gebühr für Eingaben bei…
3. Art der Gebühren und Entrichtung (§ 3 GebG) 3.1. Feste Gebühren 3.1.1. Begriff Rz 55: Feste Gebühren (auch als Stempelgebühren bezeichnet) sind die mit einem fixen Betrag für die in den Tarifposten des § 14 GebG taxativ aufgezählten Schriften und Amtshandlungen zu entrichtenden…
… 2 Abs. 2 FinStrG), weshalb eine Abgabenhinterziehung oder fahrlässige Abgabenverkürzung bei diesen Abgaben nicht nach dem FinStrG geahndet werden kann. Werden Gebühren nicht vorschriftsmäßig entrichtet oder wird die Gebührenanzeige nicht ordnungsgemäß vorgenommen, sieht § 9 GebG als Sanktion eine Gebührenerhöhung vor (siehe Rz 127 ff). Rz…
…Ausmaß von 50 %, das sind € 26.641,79, vorgeschrieben; dies laut Begründung wegen nicht ordnungsgemäßer Gebührenanzeige unter Berücksichtigung der maßgeblichen Umstände, ua. der Zumutbarkeit des Erkennens der Gebührenpflicht des Rechtsgeschäftes. In der gegen beide Bescheide erhobenen Berufung wurde vorgebracht, der zugrunde liegende Sachverhalt stelle…
Bahnhofplatz 7 4020 Linz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter M in der Beschwerdesache Bf, Adr. gegen den Bescheid des FA GVG vom 02.11.2012, ErfNr. x, StNr. y, betreffend Gebühr und Erbührenerhöhung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 29. April 2015, Erfassungsnummer zzz, betreffend Gebühren und Gebührenerhöhung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine…
10.4.7. Höhe der Gebühr Rz 381: Die Gebühr ist eine feste Gebühr. Sie beträgt 3,90 Euro von jedem Bogen (siehe Rz 104 ff). Die Gebühr darf nicht mehr als 21,80 Euro je Beilage betragen. Zur Gebührenermäßigung bei Beilagen zu Anträgen auf…
…wobei jedoch ua. bei Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgabe kein Ermessensspielraum mehr gegeben und der andere Vertragspartner heranzuziehen sei. 2. Die Gebührenerhöhung sei wegen nicht ordnungsgemäßer Gebührenanzeige bzw. Gebührenentrichtung festzusetzen. Dabei seien als maßgebliche Umstände zu berücksichtigen, inwieweit das Erkennen der Gebührenpflicht zugemutet werden könne…
10.2.1.2. Ausfertigungen für bestimmte freie Berufe Rz 298: Gegenstand der Gebühr ist die jeweilige Ausfertigung über die Ernennung zum Notar oder Handelsmakler, über die Zulassung als Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer und auch über die Eintragung als Rechts- oder Patentanwalt. Selbständige Buchhalter fallen nicht…
10.14.2. Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 692: Die Gebührenschuld entsteht mit der Ausfertigung des Zulassungsscheines (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheines durch die Zulassungsstelle. Rz 693: Für als amtliches Zeugnis von Behörden des Bundes oder der Länder ausgestellte Zulassungsscheine (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheine entsteht die Gebührenschuld im Zeitpunkt…
26. Mündliche Gebührenfestsetzung (§ 32 GebG) Rz 1217: Hat ein Gebührenschuldner (siehe Rz 1176 ff) ein Interesse daran, eine mit Bescheid festzusetzende Gebühr im Zeitpunkt der Anzeige eines Vertrages sogleich zu entrichten, so kann er beim Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten beantragen, einen mündlichen Bescheid zu erlassen…