4.2.5 Privatnutzung eines arbeitgebereigenen KFZ-Abstell- oder Garagenplatzes (§ 4a der VO über die Bewertung bestimmter Sachbezüge ab 2002 (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 468/2008) Rz 188: § 4a (1) Besteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, das von ihm…
…ginge nämlich der Verwaltungsgerichtshof in diesem Erkenntnis davon aus, dass die Anmietung eines Garagenplatzes in der Nähe des ständigen Arbeitsplatzes im Wesentlichen nur der Bequemlichkeit diene und daher nicht in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Einnahmenerzielung stünde, sondern ursächlich auf die private Lebensführung zurückzuführen sei…
…Kürzung im Sinne des § 53 Abs. 7 lit. a BewG (Mietzinsbeschränkung) sei für die gegenständlichen Wohnungen auch gewährt worden. Die Garagenplätze seien bei dieser Kürzung jedoch nicht berücksichtigt worden, da für deren Vermietung keine Mietzinsbeschränkung im Sinne des § 53 Abs. 7 lit. a BewG vorliege…
…VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Der Bf vermietet Garagenplätze in ***1***. Am 14.6.2023 erging der Einkommensteuerbescheid 2022. Dagegen brachte der Bf mit Schriftsatz vom 22.6.2023 Beschwerde ein und führte zur Begründung aus, dass er die außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt für…
…das ihn auch zum Parken im örtlichen Bereich seines Arbeitgebers berechtige, so sei für den vom Arbeitgeber (am Betriebsgelände) zur Verfügung gestellten Abstell- oder Garagenplatz kein Sachbezug gemäß § 4a SachbezugswerteVO anzusetzen. Mit Schreiben vom 14.03.2022 wurde die Auskunft vom 16.08.2021 zum…
…die Möglichkeit besteht, das von ihm für Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte genutzte Kraftfahrzeug während der Arbeitszeit in Bereichen, die einer Parkraumbewirtschaftung unterliegen, auf einem Abstell- oder Garagenplatz des Arbeitgebers zu parken. Abs. 1 ist sowohl bei arbeitnehmereigenen Kraftfahrzeugen als auch bei arbeitgebereigenen Kraftfahrzeugen, für die ein…
…4a Abs. 2 sowohl Arbeitnehmer, die ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug als auch solche, die ein arbeitnehmereigenes Kraftfahrzeug auf arbeitgebereigenen Kfz-Abstell- oder Garagenplätzen parken, gleich behandelt und ihre diesbezüglichen Bedenken ausführlich dargelegt. Überdies vertritt die Bw. unter Bezugnahme auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 7. Juni…
…unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Im Zuge einer bei der Berufungswerberin (in der Folge: Bw.) durchgeführten Lohnsteuerprüfung traf das Prüfungsorgan - neben hier nicht strittigen - ua. auch folgende Feststellungen: 1) Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Kfz-Abstell- oder Garagenplatzes Die Bw. stelle jenen Arbeitnehmern, die…
…4a Abs. 2 sowohl Arbeitnehmer, die ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug als auch solche, die ein arbeitnehmereigenes Kraftfahrzeug auf arbeitgebereigenen Kfz-Abstell- oder Garagenplätzen parken, gleich behandelt und ihre diesbezüglichen Bedenken ausführlich dargelegt. Überdies vertritt die Bw. unter Bezugnahme auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 7. Juni…
…4a Abs. 2 sowohl Arbeitnehmer, die ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug als auch solche, die ein arbeitnehmereigenes Kraftfahrzeug auf arbeitgebereigenen Kfz-Abstell- oder Garagenplätzen parken, gleich behandelt und ihre diesbezüglichen Bedenken ausführlich dargelegt. Überdies vertritt die Bw. unter Bezugnahme auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 7. Juni…
…€ | Einkünfte aus Vermietung aus als Beteiligter | 1.657,87 € | Gesamtbetrag der Einkünfte | 74.176,36 € Darüber hinaus ließ das Finanzamt auch die auf die Errichtung der Wohnung und Garagenplatz entfallende Vorsteuer in Höhe der mit Rechnung vom 29…
…1996 wurden unter anderem folgende Feststellungen getroffen: "Tz. 18 Kfz-Kosten: a) Garagierungskosten: Zusätzlich zum Abstellplatz im Hof 1010 Wien, Wgasse 4 waren in den Betriebsausgaben Kosten für einen Garagenplatz in 1020 Wien, Jgasse enthalten, die von der BP als nichtabzugsfähige Kosten der Privatsphäre wie…
…10201: § 15 EStG 1988 - Privatnutzung eines arbeitgebereigenes Kfz-Abstell- oder Garagenplatzes (Rz 201) (2010) In Klagenfurt ist grundsätzlich von einer flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung auszugehen (LStR 2002 Rz 199 und 200). 1) Die Abstellplätze einiger größerer Arbeitgeber liegen am Rand der gebührenpflichtigen Parkzone und zwar so, dass…
…durch P. erfolgt. P. überließ dem Bw. einen Garagenplatz im Wert von rund S 160.000. Der Rest der Mehrstunden sei mit einem Betrag in Höhe von S 114.758 im April 1996 an den Bw. überwiesen worden. Daneben habe eine Forderung des Bw. an…
…der Bw. vermeint, irrelevant. 4. 1. 5. Zum Wertansatz der Wohnung und des Garagenplatzes Dem in der Eingabe vom 3. Oktober 1997 (Punkt 1. 2. 3.) allenfalls erkennbaren Begehren, die Vergütung für die Erfolgsbeteiligung an dem Projekt Sp nur mit einem Nettobetrag anzusetzen, ist nicht…
…Betriebskosten für 120 Monate beträgt: € 262.800,00 (1.825,00+ USt x 120 Monate) Die Höhe der fixen Garagenmiete für 40 Garagenplätze ab 1.1.2020 (sohin für 107,5 Monate) beträgt: 397.320,00 (110 x 40 x 70% + USt x 107…
Die Veräußerungsabsicht zum Zeitpunkt der Bebauung kommt dadurch zum Ausdruck, dass 2 Wohnblöcke mit insgesamt 14 Wohnungen, 16 PKW- Garagenplätzen und 2 Abstellplätzen errichtet wurden, die Eigennutzung durch die zwei Miteigentümer kommt in diesem Fall nicht in Betracht. Die Beschwerdeführer haben zudem eingeräumt, dass die…
…in ***D1*** garagiert war, eine Bedeutung zukommt. Dass der vom Bf angemietete Park- bzw. Garagenplatz für das Abstellen des Nissans GTR verwendet wurde, sieht das Gericht als gegeben an. Ob auf diesem Parkplatz ausschließlich das beschwerdegegenständliche Fahrzeug abgestellt war, lässt sich nicht mit Sicherheit feststellen…
…und selbständiger Arbeit als Gutachterin für Pharmaunternehmen bei der Evaluierung von Medikamenten und aus der Betreuung von Patienten der Sonderklasse. Beschwerdegegenständlich sind bei der Einkommensteuer 2006 bis 2010 Betriebsausgaben bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit für ein häusliches Arbeitszimmer, einen Garagenplatz am Arbeitsort der Bf…
…studiert hat. Seitens der Bf. wurde auch zugestanden, dass der Sohn sein Fahrzeug auf dem zur Wohnung gehörigen Garagenplatz abgestellt hat. Die Nachbarin hat ihn als Bewohner wahrgenommen. Vor allem aber ist es nach Ansicht des Senates unglaubwürdig, dass der Sohn der Bf. bei Vorhandensein…