RIS AI
104 902 Treffer531 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/2920-W/07Familienbeihilfe ab 1.1.2006 bei seit 2004 offenem Verlängerungsverfahren und bei Fehlen einer NAG-Karte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.11.2007

…die beim Inkrafttreten des Gesetzes anhängig waren, nach dessen Bestimmungen zu Ende zu führen. Gemäß § 81 Abs. 2 NAG gelten Aufenthaltstitel innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer und ihres Gültigkeitszweckes weiter. Gemäß § 31 Abs. 4 FrG hielten sich Fremde, die rechtzeitig vor Ablauf ihres Aufenthaltstitels die Verlängerung beantragt…

UFSL RV/1265-L/07Aufenthaltstitel eines Fremden im Sinn des NAG während laufendem Verlängerungsverfahren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.10.2008

…führen. § 81 Abs. 2 NAG besagt, dass vor dem In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes erteilte Aufenthalts- und Niederlassungsberechtigungen innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer und ihres Gültigkeitszweckes insoweit weiter gelten, als sie nach dem Zweck des Aufenthaltes den Bestimmungen dieses Bundesgestzes entsprechen. Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt…

BFG RV/7101556/2014Aufenthaltstitel eines Fremden im Sinn des NAG während laufendem Verlängerungsverfahren.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.10.2016

… 81 Abs. 2 NAG sieht vor, dass vor dem In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes erteilte Aufenthalts- und Niederlassungs­berechtigungen innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer und ihres Gültigkeitszweckes insoweit weiter gelten, als sie nach dem Zweck des Aufenthaltes den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes entsprechen. Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt…

UFSG RV/0508-G/12Kein rechtmäßiger Aufenthalt nach §§ 8 und 9 NAG für kroatische Staatsangehörige
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.04.2013

…sind, sind nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes zu Ende zu führen. Abs. 2: Vor dem In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes erteilte Aufenthalts- und Niederlassungsberechtigungen gelten innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer und des Gültigkeitszweckes insoweit weiter, als sie nach dem Zweck des Aufenthaltes den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes entsprechen…

UFSG RV/0913-G/11Die Beschäftigungsbewilligung ersetzt nicht den Aufenthaltstitel (Rechtslage nach dem 1.1.2006)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2012

…sind, sind nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes zu Ende zu führen. Abs. 2: Vor dem In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes erteilte Aufenthalts- und Niederlassungsberechtigungen gelten innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer und des Gültigkeitszweckes insoweit weiter, als sie nach dem Zweck des Aufenthaltes den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes entsprechen…

UFSW RV/0198-W/10Gültiger Aufenthaltstitel nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) - Weitergeltung des Titels "Niederlassungsbewilligung Familienangehöriger unbefristet" nach dem Fremdengesetz (FrG)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.09.2011

…dem In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes erteilte Aufenthalts- und Niederlassungsberechtigungen gelten gemäß § 81 Abs. 2 NAG innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer und ihres Gültigkeitszweckes insoweit weiter, als sie nach dem Zweck des Aufenthaltes den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes entsprechen. Der Bundesminister für Inneres ist gemäß dieser Bestimmung ermächtigt…

UFSG RV/0446-G/07Ein Aufenthalt zu Ausbildungszwecken (Studium) in Österreich kann bedeuten, dass sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich befindet.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.11.2010

…BGBl. I Nr. 75/1997, erteilte Aufenthalts- und Niederlassungsberechtigungen innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer und ihres Gültigkeitszweckes insoweit weiter gelten, als sie nach dem Zweck des Aufenthaltes den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes entsprechen. Der Bundesminister für Inneres wurde ermächtigt, durch Verordnung festzulegen, welche vor dem In-Kraft-Treten…

UFSW RV/3291-W/08Kein Anspruch auf Familienbeihilfe bei nicht rechtmäßigem Aufenthalt von nichtösterreichischen Staatsbürgern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.04.2010

…NAG geregelt. Nach § 81 Abs. 2 NAG gelten vor dem In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes erteilte Aufenthalts- und Niederlassungsberechtigungen innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer und ihres Gültigkeitszweckes insoweit weiter, als sie nach dem Zweck des Aufenthaltes den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes entsprechen. Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt…

UFSW RV/3321-W/09Nicht rechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet einer türkischen Staatsangehörigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.02.2010

…NAG geregelt. Nach § 81 Abs. 2 NAG gelten vor dem In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes erteilte Aufenthalts- und Niederlassungsberechtigungen innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer und ihres Gültigkeitszweckes insoweit weiter, als sie nach dem Zweck des Aufenthaltes den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes entsprechen. Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt…

UFSG RV/0531-G/09Familienbeihilfe für einen serbischen Staatsangehörigen ab 1.1.2006, dessen Kinder keinen gültigen Aufenthaltstitel nach den §§ 8 und 9 NAG besitzen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.08.2009

…sind, sind nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes zu Ende zu führen. Abs. 2: Vor dem In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes erteilte Aufenthalts- und Niederlassungsberechtigungen gelten innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer und des Gültigkeitszweckes insoweit weiter, als sie nach dem Zweck des Aufenthaltes den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes entsprechen…

UFSL RV/0594-L/08Mittelpunkt der Lebensinteressen in der Türkei
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.02.2009

…1997 (kurz FrG), BGBl. I Nr. 75/1997, erteilte Aufenthalts- und Niederlassungsberechtigungen innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer und ihres Gültigkeitszweckes insoweit weiter gelten, als sie nach dem Zweck des Aufenthaltes den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes entsprechen. Der Bundesminister für Inneres wurde ermächtigt, durch Verordnung festzulegen, welche vor dem…

UFSL RV/1036-L/07Familienbeihilfenanspruch eines Fremden nach rechtzeitigem bzw. verspätetem Verlängerungsantrag gemäß § 24 NAG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.01.2009

…führen. § 81 Abs. 2 NAG besagt, dass vor dem In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes erteilte Aufenthalts- und Niederlassungsberechtigungen innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer und ihres Gültigkeitszweckes insoweit weiter gelten, als sie nach dem Zweck des Aufenthaltes den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes entsprechen. Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt…

UFSL RV/0145-L/08Aufenthaltstitel eines Fremden im Sinne des NAG während eines laufenden Verlängerungsverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.12.2008

… 81 Abs. 2 NAG) wird normiert, dass vor dem In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes erteilte Aufenthalts- und Niederlassungsberechtigungen innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer und ihres Gültigkeitszweckes insoweit weitergelten, als sie nach dem Zweck des Aufenthaltes den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes entsprechen. Der Bundesminister für Inneres ist gemäß dieser…

UFSL RV/0692-L/07Familienbeihilfenanspruch eines Fremden während laufendem Verlängerungsverfahren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.11.2008

…führen. § 81 Abs. 2 NAG besagt, dass vor dem In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes erteilte Aufenthalts- und Niederlassungsberechtigungen innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer und ihres Gültigkeitszweckes insoweit weiter gelten, als sie nach dem Zweck des Aufenthaltes den Bestimmungen dieses Bundesgestzes entsprechen. Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt…

UFSL RV/1451-L/07Aufenthaltstitel eines Fremden im Sinn des NAG während laufendem Verlängerungsverfahren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.10.2008

…führen. § 81 Abs. 2 NAG besagt, dass vor dem In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes erteilte Aufenthalts- und Niederlassungsberechtigungen innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer und ihres Gültigkeitszweckes insoweit weiter gelten, als sie nach dem Zweck des Aufenthaltes den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes entsprechen. Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt…

UFSW RV/3528-W/07Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.05.2008

…In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes anhängig sind, sind nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes zu Ende zu führen. (2) Vor dem In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes erteilte Aufenthalts- und Niederlassungsberechtigungen gelten innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer und ihres Gültigkeitszweckes insoweit weiter, als sie nach dem Zweck des Aufenthaltes…

UFSW RV/3531-W/07Anspruch auf Familienbeihilfe ab 1.1.2006 bei offenem Verlängerungsverfahren und daher fehlender NAG-Karte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.01.2008

…dem In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes erteilte Aufenthalts- und Niederlassungsberechtigungen gelten gemäß § 81 Abs. 2 NAG innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer und ihres Gültigkeitszweckes insoweit weiter, als sie nach dem Zweck des Aufenthaltes den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes entsprechen. Der Bundesminister für Inneres ist gemäß dieser Bestimmung ermächtigt…

UFSW RV/1271-W/07Mittelpunkt der Lebensinteressen bei Wohnsitz im Bundesgebiet und im Ausland
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.06.2007

…Die Übergangsbestimmungen des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes wären in § 81 geregelt. Gemäß § 81 Abs. 2 und 3 würden vor Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes erteilte Aufenthalts- und Niederlassungsberechtigungen innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer und Gültigkeitszweckes weiter gelten. Im Asylgesetz idF des BGBl. 2005/100 wären auch die Übergangsbestimmungen geregelt. Nach …

UFSS RV/0424-S/06Die Familienbeihilfe kann auch Studierenden aus Drittstaaten für deren Kinder zustehen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.03.2007

…1997 (kurz FrG), BGBl. I Nr. 75/1997, erteilte Aufenthalts- und Niederlassungsberechtigungen innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer und ihres Gültigkeitszweckes insoweit weiter gelten, als sie nach dem Zweck des Aufenthaltes den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes entsprechen. Der Bundesminister für Inneres wurde ermächtigt, durch Verordnung festzulegen, welche vor dem…

UFSW RV/1047-W/06Nach § 3 Abs. 3 FLAG idF BGBl. I 2005/100, Fremdenrechtspaket, haben Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 2005 (AsylG 2005), BGBl. I Nr. 100, gewährt wurde, Anspruch auf Familienbeihilfe.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.09.2006

…81 Abs.2 leg.cit. führt weiters aus, dass vor dem In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes erteilte Aufenthalts und Niederlassungsberechnungen innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer und ihres Gültigkeitszweckes insoweit weiter gelten, als sie nach dem Zweck des Aufenthaltes den Bestimmungen entsprechen. Im letzten Satz wird der Bundesminister…