… 27 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 erkannt, dass das Gesetz allgemein einen von vornherein festgelegten Unterschiedsbetrag zwischen dem Ausgabekurs und dem Einlösekurs eines Wertpapiers dem Bereich der Fruchtziehung zuordne. Es könne daher nicht als rechtswidrig angesehen werden, wenn auch für Zwecke des Herausschälens von…
…davon aus, dass der Unternehmensschwerpunkt der Bf 2016 nicht im Verwalten unkörperlicher Wirtschaftsgüter bestanden habe, da das Verwalten unkörperlicher Wirtschaftsgüter die auf Gewinn gerichtete Fruchtziehung aus unkörperlichen Wirtschaftsgütern umfasse. Er verweist dabei auf das zu einem Erfinder ergangene Erkenntnis (VwGH vom 03.09.2019, Ra…
… 27 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 mit eingehender Begründung erkannt, dass das Gesetz allgemein einen von vornherein festgelegten Unterschiedsbetrag zwischen dem Ausgabekurs und dem Einlösekurs eines Wertpapiers dem Bereich der Fruchtziehung zuordne. Es könne daher nicht als rechtswidrig angesehen werden, wenn auch für Zwecke…
…Tz 2; Jakom/Laudacher EStG, 2014, § 2 Rz 4). Die Quellentheorie spaltet außerbetriebliche Einkunftsquellen in eine steuerbare Fruchtziehung und einen nicht steuerbaren Stamm. Wesentliches Element der Vermietung und Verpachtung ist die entgeltliche Nutzungs- bzw. Gebrauchsüberlassung (vgl. VwGH 28.1.1997, 96/14/0012). Dagegen sind…
… 27 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 mit eingehender Begründung erkannt, dass das Gesetz allgemein einen von vornherein festgelegten Unterschiedsbetrag zwischen dem Ausgabekurs und dem Einlösekurs eines Wertpapiers dem Bereich der Fruchtziehung zuordne. Es könne daher nicht als rechtswidrig angesehen werden, wenn auch für Zwecke…
…entschloss sich der Bw. nach eigenen Angaben Ende 1996, die Wohnungen zu veräußern. Sämtliche Wohnungen waren bis Mai 1999 verkauft. Unbestritten ist, dass die Nutzung eigenen Vermögens durch Fruchtziehung, nämlich die Vermietung und Verpachtung der Wohnungen, in der Planungs-, Kauf- und Bauphase im Vordergrund stand…
…an, worin ausgesprochen würde, dass der Gesetzgeber einen von vornherein festgelegten Unterschiedsbetrag zwischen dem Ausgabewert und dem Einlösewert eines Wertpapiers dem Bereich der Fruchtziehung zuordne. Diesem Vorbringen hat die belangte Behörde in der Beschwerdevorentscheidung entgegengehalten, dass die Frage der Nichtabzugsfähigkeit eines Aufwandes denklogisch der Frage…
…wenn Vermögen genutzt wird. Vermögensverwaltung im Sinne der steuerlichen Vorschriften ist eine auf Fruchtziehung aus zu erhaltendem Substanzwert gerichtete Tätigkeit. Im Gegensatz dazu ist eine im Vermögen begründete betriebliche Tätigkeit durch Ausnutzung substanzieller Vermögenswerte mittels Umschichtung oder durch zusätzliche über die Aufgaben einer Verwaltung hinausgehende…
…Betätigung anzusehen ist. Die Veräußerung von Grundstücken aus dem Privatvermögen stellt daher keine Vermögensverwaltung, sondern einen gewerblichen Grundstückshandel dar, wenn die Vermögensnutzung durch Fruchtziehung in den Hintergrund tritt und die Vermögensverwertung entscheidend im Vordergrund steht (VwGH 13.09.2006, 2002/13/0059, 0061). Ein gewerblicher…
…sich die in Bestand gegebene Sache ohne weitere Bearbeitung gebrauchen lässt, ein Mietvertrag. Kann die Bestandsache aber nur durch Fleiß und Mühe benützt werden oder ist dem Bestandnehmer über den Gebrauch der Sache hinaus auch dessen Fruchtziehung erlaubt, liegt ein Pachtvertrag vor. Beispiel: Es wird…
…an, worin ausgesprochen würde, dass der Gesetzgeber einen von vornherein festgelegten Unterschiedsbetrag zwischen dem Ausgabewert und dem Einlösewert eines Wertpapiers dem Bereich der Fruchtziehung zuordne. Diesem Vorbringen hat die belangte Behörde in der Beschwerdevorentscheidung entgegengehalten, dass die Frage der Nichtabzugsfähigkeit eines Aufwandes denklogisch der Frage…
…des Vorgehens des Beschwerdeführers setzte voraus, dass schon beim Erwerb der Optionsrechte die Weiterveräußerungsabsicht nachweislich bestanden habe. Der Beschwerdeführer habe aber die Leasingverträge stets zur Vermögensnutzung im Rahmen der Fruchtziehung durch Vermietung abgeschlossen. Er habe die Optionsrechte nur verkauft, weil er die für die Ausübung…
…mit der Verwaltung eigenen Vermögens verbunden ist. Es liegt keine Vermögensverwaltung mehr vor, wenn die Vermögensnutzung durch Fruchtziehung in den Hintergrund tritt und die Vermögensverwertung entscheidend im Vordergrund steht. Unter diesen Voraussetzungen führen Grundstücksgeschäfte zu einem gewerblichen Grundstückshandel. Die Veräußerung von Grundstücken wird dann zum…
…der zwischen Anschaffung und tatsächlichen Veräußerung der Objekte gelegenen Zeitspanne zu erachten, ohne dass die vordergründige Absicht des Bw. auf Fruchtziehung bestanden hat. Unter Heranziehung vorgenannter Aspekte ist es daher der Beurteilung der Tätigkeit des Bw. als gewerblicher Grundstückshandel nicht abträglich, dass einerseits der Bw…
…97/15/0060). Vermögensverwaltung im Sinne der steuerlichen Vorschriften ist eine auf Fruchtziehung aus dem zu erhaltendem Substanzwert gerichtete Tätigkeit. Im Gegensatz dazu ist eine im Vermögen begründete betriebliche Tätigkeit durch Ausnutzung substanzieller Vermögenswerte mittels Umschichtung oder durch zusätzliche über die Aufgaben einer Verwaltung hinausgehende…
…von Pächter und Verpächter sowie deren Pflichten und Rechten gesprochen werde. Hauptleistung dieses Vertrages sei die Zurverfügungstellung einer Grundfläche zur Errichtung von zwei Windrädern sowie die Fruchtziehung aus der bestehenden Windkraft zur Erzielung eines Gewinnes. Die in Pacht gegebene Sache werde durch die Aufstellung der…
… 12 Abs. 10 berichtigt. Spekulationseinkünfte werden aufgrund der Befreiung von selbsterstellten Gebäuden nicht erklärt. Die Mitgesellschafter berufen sich darauf, dass in erster Linie die Nutzung eigenen Vermögens durch Fruchtziehung, bei unbeweglichem Vermögen durch Vermietung und Verpachtung, zu verstehen ist. Die Veräußerung einzelner Wohnungen sei somit…
…üblicherweise mit der Verwaltung eigenen Vermögens verbunden ist. Keine Vermögensverwaltung liegt mehr vor, wenn die Vermögensnutzung durch Fruchtziehung in den Hintergrund tritt und die Vermögensverwertung entscheidend im Vordergrund steht (VwGH 23.4.2008, 2006/13/0019). Die Veräußerung von Grundstücken aus dem Privatvermögen begründet dann…
…üblicherweise mit der Verwaltung eigenen Vermögens verbunden ist. Keine Vermögensverwaltung liegt mehr vor, wenn die Vermögensnutzung durch Fruchtziehung in den Hintergrund tritt und die Vermögensverwertung entscheidend im Vordergrund steht (VwGH 23.4.2008, 2006/13/0019). Die Veräußerung von Grundstücken aus dem Privatvermögen begründet dann…
…18.12.2001, 99/15/0155). Es liegt nicht bloß Vermögensverwaltung vor, wenn die Vermögensnutzung durch Fruchtziehung in den Hintergrund tritt und die Vermögensverwertung entscheidend im Vordergrund steht; in einem solchen Fall begründen Grundstücksgeschäfte einen gewerblichen Grundstückshandel. Der gewerbliche Grundstückshandel hat zur Voraussetzung, dass die…