…Berufungswerber in seiner Berufung ein, dass zu Unrecht 12.006 S an Fremdmittelzinsen entgegen der Niederschrift über die Schlussbesprechung nach Abhaltung einer abgabenbehördlichen Prüfung steuerlich nicht berücksichtigt worden seien. Über die Berufung wurde erwogen: Der Begriff "Werbungskosten" bezeichnet jene Aufwendungen, die im Bereich der außerbetrieblichen…
…dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Berufungswerberin (Bw.) ist ein Ehepaar. Berufungsgegenständlich sind die Unternehmereigenschaft bezüglich Umsatzsteuer und die Höhe von Fremdmittelzinsen bei der Feststellung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Dem Bericht über eine Außenprüfung vom 24. Juni 2011 (Dauerbelege Seite 21ff) ist (betreffend der später berufungsgegenständlichen…
18.2.321.2.3 Anwendungsfälle spezieller Art im Bereich von Körperschaften 18.2.3.121.2.3.1 Finanzierungsaufwendungen für den Erwerb von Beteiligungen 218.2.3.1.1 Inländische Beteiligungen Rz 1272: Bei Körperschaften ist das Abzugsverbot der Finanzierungsaufwendungen von Beteiligungen durch den…
Wie bereits unter 2.2.2) ausgeführt wurde, sind bei der Berechnung der Fremdmittelzinsen sowohl im Hinblick auf den CHF-Kredit als auch im Hinblick auf das Bauspardarlehen die ursprünglichen Kreditverträge und Annuitätenpläne heranzuziehen und Konvertierungen bzw. vorzeitige Tilgungen außer Acht zu lassen. Im gegenständlichen…
22.4.2.3 Beispielhafte Aufzählung von Zinsen, die jedenfalls unter den Zinsbegriff fallen Rz 1309bc: Die allgemeine Definition von Zinsen im Sinne des § 12a Abs. 3 KStG 1988 geht auf die ATAD zurück. Die ATAD enthält darüber hinaus eine beispielhafte Aufzählung von Zinsaufwendungen, die…
18.2.3.221.2.3.2 Zuordenbarkeit der Finanzierungsaufwendungen Rz 1278: Es bedarf einer kausalen Sachverhaltsfeststellung, dass der Beteiligungserwerb und eine zeitnah gelagerte Kreditaufnahme nach Entstehung und Zweckbestimmung miteinander verbunden sind. Der Veranlassungszusammenhang bestimmt sich nach der tatsächlichen Darlehensverwendung, die auf den Erwerb einer…
…Abs. 3 EStG, sondern ebenfalls bei der normalen AfA zu erfassen ist. 2.2.2) Fremdmittelzinsen Bei den in der Prognoserechnung des Bw. angeführten Ausgaben handelt es sich weiters um Zinszahlungen für den CHF-Kredit sowie um Zinsen für das Bauspardarlehen. Darüber hinaus macht der…
5.5.13.2 Betrieblich genutzte Liegenschaften und Fremdmittelzuordnung Rz 1429: Verbindlichkeiten für Liegenschaften belasten diese gleichmäßig. Daher sind die Zinsen in dem Ausmaß abzugsfähig, mit dem die Liegenschaft dem Betriebsvermögen zuzurechnen ist (VwGH 21.5.1985, 85/14/0004). Rz 1430: Bei einem hergestellten…
2.2.3.2. Zinsen Rz 318: Zinsen können der Betriebsstätte nicht angelastet werden, wenn dies lediglich auf Grund einer internen Schuldverpflichtung der Betriebsstätte gegenüber dem Stammhaus geschieht (OECD-MK Art. 7 Z 42 idF vor 2010). Nutzt die Betriebsstätte daher Eigenmittel des Unternehmens, so…
22.4 Ermittlung des Zinsüberhangs (§ 12a Abs. 3 KStG 1988) 22.4.1 Allgemeines Rz 1309ar: Für die Ermittlung des Zinsüberhangs sind gemäß § 12a Abs. 3 KStG 1988 die abzugsfähigen Zinsaufwendungen eines Wirtschaftsjahres den steuerpflichtigen Zinserträgen gegenüberzustellen. Die in den Zinsüberhang einfließenden Zinsaufwendungen und Zinserträge…
1720. Abzugsfähige Ausgaben nach § 11 KStG 1988 17.120.1 Allgemeines Rz 1249: Eine Ergänzung erfährt die allgemeine Vorgabe der Übernahme der Betriebsausgaben des EStG 1988 durch Sonderbestimmungen, die das KStG 1988 vorsieht. Diese sind: Die in § 11 Abs. 1 Z 1 KStG 1988 geregelte…
5.5.13 Zinsen als Betriebsausgaben 5.5.13.1 Allgemeines Rz 1421: Dem Steuerpflichtigen steht es frei, seinen Betrieb mit Eigen- oder Fremdkapital auszustatten (Grundsatz der Finanzierungsfreiheit). Ob ein Finanzierungsaufwand zu Betriebsausgaben führt, entscheidet sich - ungeachtet der betriebswirtschaftlichen Betrachtung - für Zwecke der Einkommensbesteuerung nach…
18.2.3.421.2.3.4 Finanzierungsaufwendungen im Zusammenhang mit steuerfreien DBA-Einkünften Rz 1283: In einigen Doppelbesteuerungsabkommen ist das Besteuerungsrecht hinsichtlich bestimmter Zinseinkünfte ausschließlich dem Quellenstaat zugewiesen. Die aus derartigen Kapitalinvestitionen in den DBA-Staaten resultierenden Zinsen (oft aus Staatsanleihen) sind in Österreich…
21.1.9 Zinsen in Zusammenhang mit der Fremdfinanzierung des Erwerbes von Kapitalanteilen im Konzern (§ 12 Abs. 1 Z 9 KStG 1988) Rz 1266ad: Nach § 12 Abs. 1 Z 9 KStG 1988 idF AbgÄG 2014 ist die Abzugsfähigkeit von Zinsen in Zusammenhang mit einer Fremdfinanzierung…
…14/0018 geht der Verwaltungsgerichtshof noch einen Schritt weiter, wenn er ausführt, dass die Fremdmittelzinsen nur dann abzugsfähig sind (und bleiben), wenn der Steuerpflichtige "auch nach Betriebsaufgabe alle ihm zumutbaren Schritte zur Tilgung der Verbindlichkeiten" setzt. Unterbleiben derartige Maßnahmen würden die Zinsen nicht mehr Aufwendungen…
Wird eine deutsche Tochtergesellschaft von ihrer österreichischen Muttergesellschaft durch Gesellschafterdarlehen finanziert und werden die hiefür von der deutschen Tochtergesellschaft als Zinsen an die österreichische Muttergesellschaft überwiesenen Beträge auf deutscher Seite wegen Unterkapitalisierungsvorschriften von einem Abzugsverbot erfasst, dann konnte die hiedurch eintretende steuerliche Doppelbelastung (Belastung mit…
Deckt ein in Saudi-Arabien ansässiger Investor den Finanzbedarf seiner im Inland errichteten und mit inländischer Immobilienakquisition befassten Kapitalgesellschaft durch ein verzinsliches Finanzdarlehen ab, unterliegen die Zinsen nach der vor dem AbgÄG 2014 geltenden Rechtslage der beschränkten Steuerpflicht, wenn die Darlehensforderung durch inländischen Grundbesitz unmittelbar…
5.5.13.5 Zinsen als vorweggenommene und nachträgliche Betriebsausgaben Rz 1435: Zinsen für Verbindlichkeiten, die vor der Betriebseröffnung aufgenommen wurden, sind Ausgaben, wenn damit betrieblich veranlasste Leistungen oder betrieblich genutzte Wirtschaftsgüter finanziert werden. Rz 1436: Werden im Zuge der Betriebsaufgabe Wirtschaftsgüter in das Privatvermögen…
…der Fremdmittel zu ermöglichen. Dass er dies nicht getan hat, geht zu seinen Lasten. Mangels eines Nachweises der betriebliche Veranlassung von durch Kontoüberziehungen erfolgten Schuldaufnahmen war sohin kein Raum für eine schätzungsweise Aufteilung der Fremdmittelzinsen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, 3. Juni 2003
1.3.3.1. Überlassung von Finanzmitteln im Konzern Rz 109: Zur sachgerechten Abgrenzung und Anerkennung der konzerninternen Überlassung von Finanzmitteln - unabhängig von der vertraglichen Gestaltung als Konzerndarlehen oder Einlagen - gelten die allgemeinen Grundsätze zur Abgrenzung von Geschäftsvorfällen (Hinweis auf Kapitel I OECD-VPL), wobei…