…in einer unrichtigen rechtlichen Beurteilung (als nicht in Österreich steuerpflichtig) durch das Finanzamt oder in einer Nachlässigkeit des Behördenorganes bei der EDV-mäßigen Bearbeitung der Steuererklärung (durch Nichterfassen der besagten Einkünfte) gelegen sein; welcher Grund tatsächlich zutrifft, ist aus dem Akt des Finanzamtes nicht nachvollziehbar…
…Abgabenerklärungen übernommene Unrichtigkeit, nicht aber die Nachlässigkeit, die Sorglosigkeit, das Fehlverhalten des Behördenorganes. Berichtigungsgrund ist die Übernahme von Erklärungsangaben, die durch die Widersprüchlichkeit zum Akteninhalt oder durch ihre deutliche Erkennbarkeit als objektiv offensichtliche Unrichtigkeit zu qualifizieren sind. Eine solche Übernahme liegt vor, wenn die Abgabenbehörde…
…falls doch ein weiterer Beweis notwendig ist. Für mich war das Verhalten logisch und nachvollziehbar. Der Irrtum des Behördenorganes musste für mich folgenlos bleiben. Umgekehrt wird es aber nicht so befunden, sondern auf den Umstand der Fahrlässigkeit von der Behörde beharrt. Während sich ein/e…
…übernommen worden sein, um einen Berichtigungsgrund darzustellen. Berichtigungsgrund ist daher die aus den Abgabenerklärungen übernommene offensichtliche Unrichtigkeit, nicht aber die Nachlässigkeit, die Sorglosigkeit, das Fehlverhalten des Behördenorgans (Stoll, BAO-Kommentar, S.2834). Die Unrichtigkeit muss sich, soll sie berechtigterweise zu einer Berichtigung nach § 293b BAO…
…BAO Kommentar, S 2834 verweist, wonach Berichtigungsgrund, die aus den Abgabenerklärungen übernommenen offensichtlichen Unrichtigkeiten und nicht aber die Nachlässigkeit, die Sorglosigkeit oder das Fehlverhalten des Behördenorgans seien, so ist dem entgegenzuhalten, dass es nicht entscheidend ist, ob die Übernahme einer offensichtlichen Unrichtigkeit auf ein Verschulden…
…S 2834 verweist, wonach Berichtigungsgrund, die aus den Abgabenerklärungen übernommenen offensichtlichen Unrichtigkeiten und nicht aber die Nachlässigkeit, die Sorglosigkeit oder das Fehlverhalten des Behördenorgans seien, so ist dem entgegenzuhalten, dass es nicht entscheidend ist, ob die Übernahme einer offensichtlichen Unrichtigkeit auf ein Verschulden oder mangelnde…
…Dabei hat aber das Fehlverhalten des Beschuldigten keine weiteren Folgen nach sich gezogen, weil die Verpflichtung zur Beantwortung der Frage nach dem Kilometerstand durch die Erklärung, dass die Frage nicht beantwortet werden müsse, beendet worden ist. Ebenso erscheint die Intensität des verbleibenden Vorwurfes entsprechend begrenzt…
…und der Umstand, dass die verspätete Weiterleitung des Antrages an den Verwaltungsgerichtshof einen Fristverlust für den Antragsteller bedeutet, bekannt sein musste. § 6 AVG lässt nämlich den Grundsatz erkennen, dass einer Partei aus der Unkenntnis von Zuständigkeitsnormen und der Behördenorganisation kein Rechtsnachteil entstehen soll. Auch darf…
…Ansicht aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu beurteilen (Ritz, BAO-Kommentar4, § 303 Tz 14 und die dort zitierte Judikatur). Zur Erlassung der Körperschaftsteuerbescheide für die Jahre 2003 bis 2005 vom 15. Juli 2008 ist der Wissensstand der dabei tätigen Behördenorgane anhand der Veranlagungsakten zu…
…für einen allfälligen bedingten Vorsatz. Selbst in Bezug auf ein etwaiges fahrlässiges Verhalten des A ist - dem Beschuldigten insoweit abgabenredliches Verhalten unterstellt - mit der für ein Strafverfahren notwendigen Sicherheit - zumal in Anbetracht der selbst von Behördenorganen im gegenständlichen Verfahren vertretenen gegenteiligen Rechtsansichten - keineswegs zweifelsfrei festzustellen…
…offensichtlichen Unrichtigkeiten, kein Berichtigungsgrund sei hingegen die Nachlässigkeit, die Sorglosigkeit oder das Fehlverhalten eines Behördenorgans. Wie bereits erwähnt, habe sich das Finanzamt im vorliegenden Fall bei der ursprünglichen Bescheiderlassung der Rechtsansicht des Bw. angeschlossen (urkund dessen auch ein Nachschauauftrag für das Veranlagungsjahr 2003 bzw. telefonische…
…des Erkenntnisses aufgrund der Verfahrensergebnisse. J. Anhaltspunkte für ein strafrechtliches Fehlverhalten der eingeschrittenen Behördenorgane sind den vorgelegten Akten und den Eingaben des Beschuldigten selbst nicht zu entnehmen. Gegenstand des gegenständlichen Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht ist im Übrigen das dem Beschuldigten zum Vorwurf gemachte finanzstrafrechtliche Fehlverhalten…
…1995, 95/15/0125). Für die Verwirklichung des Tatbestandes nach § 112 Abs. 3 BAO ist es im Übrigen unmaßgeblich, ob sich die beleidigenden Formulierungen gegen die Abgabenbehörde an sich, gegen konkrete Behördenorgane oder gegen eine bestimmte Amtshandlung richten (VwGH 4.10.1995, 95/15/0125…
…1995, 95/15/0125). Für die Verwirklichung des Tatbestandes nach § 112 Abs. 3 BAO ist es im Übrigen unmaßgeblich, ob sich die beleidigenden Formulierungen gegen die Abgabenbehörde an sich, gegen konkrete Behördenorgane oder gegen eine bestimmte Amtshandlung richten (VwGH 4.10.1995, 95/15/0125…
…worden waren (und der übrigens auch u.a. die von ihm vermisste Belehrung über die Ablehnung als befangen empfundener Behördenorgane beigeschlossen war; Finanzstrafakt, Bl. 4-6). Aus dem Finanzstrafakt ist weiters ersichtlich, dass die Strafreferentin des Finanzamtes Dr. H sogar mit E-Mail vom 24…
…1995, 95/15/0125). Für die Verwirklichung des Tatbestandes nach § 112 Abs. 3 BAO ist es im Übrigen unmaßgeblich, ob sich die beleidigenden Formulierungen gegen die Abgabenbehörde an sich, gegen konkrete Behördenorgane oder gegen eine bestimmte Amtshandlung richten (VwGH 4.10.1995, 95/15/0125…
…1995, 95/15/0125). Für die Verwirklichung des Tatbestandes nach § 112 Abs. 3 BAO ist es im Übrigen unmaßgeblich, ob sich die beleidigenden Formulierungen gegen die Abgabenbehörde an sich, gegen konkrete Behördenorgane oder gegen eine bestimmte Amtshandlung richten (VwGH 4.10.1995, 95/15/0125…
…die nicht nur das Finanzamt gerne unterschlägt (so wie hier) - sondern auch das BMF, welches keinerlei Fehlverhalten in dem inkompetenten Gebaren des Hr. Name sieht und die Dienstaufsichtsbeschwerde unsanktioniert abbügelt… Da die betreffende Mailkorrespondenz bereits als Attachment meiner Nachricht vom 09.12.2025 (21…
…1995, 95/15/0125). Für die Verwirklichung des Tatbestandes nach § 112 Abs. 3 BAO ist es im Übrigen unmaßgeblich, ob sich die beleidigenden Formulierungen gegen die Abgabenbehörde an sich, gegen konkrete Behördenorgane oder gegen eine bestimmte Amtshandlung richten (VwGH 4.10.1995, 95/15/0125…
…dass die Antwort der beiden Herren an die Nazizeit erinnere, wird der Behörde und den Behördenorganen eine den Grundsätzen des demokratischen Rechtsstaates widersprechende Handlungsweise und Geisteshaltung unterstellt und liegt somit gleichfalls eine beleidigende Schreiweise vor (VwGH 30.5.1994, 92/10/0469). Im Berufungsschriftsatz vom…