…Erledigung zwar nicht als "Bescheid" oder "Zurückweisungsbescheid" sondern als "Berufungsvorentscheidung" bezeichnet, diese Fehlbezeichnung ist aber in Anlehnung an die oben dargelegte Literatur und Judikatur und angesichts des Spruches (und der Begründung) nicht rechtswidrig. Es ist somit von einem rechtsgültigen (Zurückweisungs-)Bescheid auszugehen. Weiters ist im…
…und E. A. und der Bescheid, mit dem der Antrag auf amtswegige Wiederaufnahme des Feststellungsverfahrens für das Jahr 2001 abgewiesen wurde, sind schon, infolge der bei ihrer Erlassung erfolgten Fehlbezeichnung einer Beteiligten im Bescheidadressat, nämlich Frau R. H., als ins Leere gegangen zu qualifizieren. Frau…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Feldkirch 4 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR. Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Doris Schitter sowie die Laienbeisitzer Mag. Arno Sandholzer und Dr. Michael Simma als weitere Mitglieder des Senates…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Dr. N, Adresse , gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 26.03.2015 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2014 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben: Die Bemessungsgrundlage…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Feldkirch 3 des Bundesfinanzgerichtes hat in den Finanzstrafsachen gegen die ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, Schweiz, ***Bf2***, ***AdrBf2***, Schweiz, ***Bf3***, ***AdrBf3****, Schweiz alle vertreten durch Hauska & Matzunski Rechtsanwälte OG, Salurner Straße 16/1, 6020 Innsbruck, wegen der Finanzvergehen der grob fahrlässigen…
…Abgrenzungsfragen zur Gesellschaftsteuer bei hybriden Finanzierungen, FJ 2011, 12/2011, 400). Eine Fehlbezeichnung ist nicht einmal im Gebührenrecht trotz des dortigen Urkundenprinzips (§15 Abs 1 GebG 1957) schädlich. Selbst dort zählt der Inhalt (vgl nur VwGH 16.3.1987, 85/15/0155, VwSlg 6200/F).…
…sodass eine Wiederaufnahme des Verfahrens rechtlich unzulässig ist. Weiters ist festzuhalten, dass eine Fehlbezeichnung des Bescheides insoferne vorliegt, als der Wiederaufahmebescheid mit "Einkommenssteuerbescheid" bezeichnet wurde. 2. Zum Einkommensteuerbescheid: Im angefochtenen Bescheid wird von einem Gesamtbetrag der Einkünfte von ATS 207.898,00 im Jahre 2000…
…Da aber letztlich auch die Begründung keinen sicheren Aufschluss darüber gibt, an wen die Behörde den Zurückweisungsbescheid tatsächlich richten wollte und es keine gesicherten Hinweise dafür gibt, dass es sich dabei um eine irrtümliche Fehlbezeichnung handelt, kann nur die wörtliche Adressierung im Bescheidkopf ("Verl. n…
…Da aber letztlich auch die Begründung keinen sicheren Aufschluss darüber gibt, an wen die Behörde den Zurückweisungsbescheid tatsächlich richten wollte und es keine gesicherten Hinweise dafür gibt, dass es sich dabei um eine irrtümliche Fehlbezeichnung handelt, kann nur die wörtliche Adressierung im Bescheidkopf ("Verl. n…
…neue Rechtslage hat diese Möglichkeit einer Direktvorlage ohne Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung als Ausnahmefall ermöglicht. Die Fehlbezeichnung „Vorlageantrag" vor dem Hintergrund der in Aussicht gestellten negativen Entscheidung schadet nach der Meinung des BFG nicht. Mit dem Vorbringen "...dass der Bf. den Formalantrag „Beschwerde" selbstverständlich gestellt hätte…
…angenommen, dass sich die betreffende Zollanmeldung unter keinen Umständen auf eine Ware wie Butter beziehen habe lassen und diese Waren somit nicht umfassen habe können. Mit den in den 104 Zollanmeldungen angegebenen Warenbezeichnungen liegt in keinem der Einfuhrfälle eine derartige krasse Fehlbezeichnung vor, dass die…
…Fehlbezeichnung gehabt. Auch sei es nicht sehr sinnvoll, eine Einkommensteuervorauszahlung am 15. Februar zu leisten, da die Anspruchszinsen erst ab 1. Oktober zu laufen begännen. Es hätte daher auch der Behörde auffallen können bzw. sie hätte diesbezüglich Rücksprache halten können. Sofort nach Erkennen der Fehlbezeichnung…
…wird eingewandt, dass es sich dabei - wenn man von 2 geringfügigen Warenposten im Wert von 296,- bzw. 57,- € absieht - nur um eine einfache Fehlbezeichnung handle, die nunmehr überwiegend Einreihungen in Kapitel 62 statt wie ursprünglich in Kapitel 61 des Zolltarifs nach sich zog, der…
…Es gelte dann ihr übereinstimmender wahrer Wille (natürlicher Konsens), gleichgültig, ob die Ausdrucksmittel diesen Willen nach objektiven Kriterien zutreffend wiedergeben. Die Fehlbezeichnung schade nicht. Ebenso sei es, wenn der Empfänger den von der objektiven Bedeutung abweichenden wahren Willen des Erklärenden erkannt habe. Wenn hier von…
…Abs. 4 BAO, zwar mit Recht zu befremden vermag, diese Fehlbezeichnung aber, da der Wiederaufnahmebescheid nicht Sache des gegenständlichen Verfahrens war, keiner näheren Befassung bedarf. Für den vorliegenden Fall ergibt sich daraus Zum Kompartiment Zinsaufwand im Zusammenhang mit der Betriebsstätte in Slowenien ist zu explizieren…
… 209 Rz 5). Dies gilt selbst dann, wenn eine als Feststellungsbescheid intendierte und tatsächlich zugegangene Erledigung aus rechtlichen Gründen (etwa einer Fehlbezeichnung des Bescheidadressaten) keine rechtliche Wirksamkeit als Feststellungsbescheid entfaltet (vgl. VwGH 25.5.2022, Ra 2022/15/0001). Auf die Ausführungen in der oben…
…Schreiben des Beschwerdeführers vom 22. 10.2025 war zu entnehmen, wogegen es sich richtet. Eine Fehlbezeichnung des Rechtsmittels ("Beschwerde") schadet dabei nicht (falsa demonstratio non nocet). Die Voraussetzungen des § 264 BAO sind daher erfüllt und der Vorlageantrag auch rechtzeitig eingebracht. Laut § 269 BAO haben im…
…zu ändern, weshalb es die Haftungsbescheide nicht aufheben hätte dürfen. Auch sei eine Fehlbezeichnung der festgesetzten Steuer sanierbar, wenn sich aus dem gesamten Bescheid ergebe, dass sich die Abgabenbehörde lediglich bei der Bezeichnung der Abgabe vergriffen habe und der tatsächliche Bescheidwille und seine formelle Erklärung…
… 209 Rz 5). Dies gilt selbst dann, wenn eine als Feststellungsbescheid intendierte und tatsächlich zugegangene Erledigung aus rechtlichen Gründen (etwa einer Fehlbezeichnung des Bescheidadressaten) keine rechtliche Wirksamkeit als Feststellungsbescheid entfaltet (vgl. VwGH 25.5.2022, Ra 2022/15/0001). Da das Feststellungsverfahren aber die Bündelung…
… 209 Rz 5). Dies gilt selbst dann, wenn eine als Feststellungsbescheid intendierte und tatsächlich zugegangene Erledigung aus rechtlichen Gründen (etwa einer Fehlbezeichnung des Bescheidadressaten) keine rechtliche Wirksamkeit als Feststellungsbescheid entfaltet (vgl. VwGH 25.5.2022, Ra 2022/15/0001). Da das Feststellungsverfahren aber die Bündelung…