…des Übergebers 2 v. H. Z 3: durch andere Personen 3,5 v. H." Strittig ist, ob unter Heranziehung des § 7 Abs 2 ErbStG auch bei Festsetzung der Grunderwerbsteuer der Besteuerung das Verwandtschaftsverhältnis zugrunde zu legen ist, und demnach bei Vorliegen einer Familienstiftung auch im…
…des Übergebers 2 v. H. Z 3: durch andere Personen 3,5 v. H." Strittig ist, ob unter Heranziehung des § 7 Abs 2 ErbStG auch bei Festsetzung der Grunderwerbsteuer der Besteuerung das Verwandtschaftsverhältnis zugrunde zu legen ist, und demnach bei Vorliegen einer Familienstiftung auch im…
…des § 8 Abs.3 ErbStG wird dem Steuerschuldner bei Zuwendungen des Stifters an eine Familienstiftung iSd § 7 Abs.2 ErbStG insofern ein Wahlrecht eingeräumt, als er beantragen kann, dass die Steuer nach dem Steuersatz im Sinne des § 8 Abs.1 ErbStG berechnet wird. Für die…
…des § 8 Abs.3 ErbStG wird dem Steuerschuldner bei Zuwendungen des Stifters an eine Familienstiftung iSd § 7 Abs.2 ErbStG insofern ein Wahlrecht eingeräumt, als er beantragen kann, dass die Steuer nach dem Steuersatz im Sinne des § 8 Abs.1 ErbStG berechnet wird. Für die…
…für das Grunderwerbsteueräquivalent angewendete Steuersatz gemäß § 8 Abs 4 ErbStG von 3,5% im vorliegenden Fall nicht korrekt sei, da gemäß der Stiftungsrichtlinien sich bei Vorliegen einer Familienstiftung im Sinne des § 7 Abs 2 ErbStG der Zuschlag auf 2 % reduziert, wenn alle Begünstigen entweder Ehegatte…
…BMF 17.12.2008, AÖF 2009/37, Pkt.1.1.). • Die Aufbringung des Stiftungsvermögens stellt unter der Prämisse der Transparenz der Familienstiftung eine nach § 3 Abs 1 Z 5 ErbStG steuerpflichtige Schenkung (Abfindung für einen Erbverzicht nach § 551 ABGB) von Dr. ***18*** sen. an Dr…
…verifizierbar. Nach § 7 Abs. 1 Z V ErbstG fallen Lebensgefährten mangels Verwandtschaftsverhältnis unter die Steuerklasse V, also in die höchste Steuerklasse. Im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht sind Lebensgemeinschaften den Ehegemeinschaften nicht gleichgestellt. Mit Ehegatten sind nur die Partner einer Ehe iSd bürgerlichen Rechtes, nicht aber die…
…Stiftungseingangssteuer erwähnt wurde, ist das "Überwiegensprinzip" im Beschwerdefall nicht heranzuziehen. Auch wenn mittlerweile seit der Neufassung des § 7 Abs. 2 GrEStG durch die GrEStG-Novelle BGBl. I Nr. 112/2011 mit dem das "Überwiegensprinzip" bei der Zuwendung von Grundstücken an Privatstiftungen gilt, so war dieses…
…Widerrufes iSd § 27 Abs. 5 Z 9 EStG 1988 im vorliegenden Fall nicht erfüllt war, wurde der Bf. mit dem angefochtenen Haftungsbescheid für das Jahr 2017 in Ansehung der Bestimmungen des § 93 Abs. 2 Z 1 EStG 1988 sowie des § 27 Abs. 5 Z 7…
…Ertragssteuer von mindestens 7,5% bzw. maximal 15% auf die Stiftungsreinerträge, was alljährlich vom Verhältnis des Reinvermögens zum Reinertrag abhängt (vgl. Art. 31 Abs 1 litt e Liechtensteinisches Steuergesetz 1961, der bis zu seiner Novellierung 31.12.2010 in Geltung stand); unter 4.2.4…
…19.03.2013, 2010/15/0106). Beweispflichtig dafür, dass bei einer Betätigung iSd § 1 Abs. 2 LVO die Art der Bewirtschaftung oder der Tätigkeit in einem absehbaren Zeitraum einen Gesamtgewinn oder Gesamtüberschüsse der Einnahmen über die Werbungskosten erwarten lässt, ist der Abgabepflichtige. Diesem obliegt es…
…Letztbegünstigte österreichischer Privatstiftungen findet eine Zurechnungsbesteuerung auf der Grundlage von § 15 des deutschen Außensteuergesetzes statt, wenn diese Stiftung als "Familienstiftung" im Sinn dieser Gesetzesbestimmung gestaltet ist. In anderen Fällen kommt eine Zurechnungsbesteuerung nur dann vor, wenn dem Begünstigten oder Letztbegünstigten durch besondere Vorkehrungen eine derartige…
…Jahren den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen in der tschechischen Republik hat und der über Zweitwohnsitze in Deutschland und in Österreich verfügt, ein im Wege einer Personengesellschaft gehaltener deutscher Grundbesitz zu seinen übrigen, in einer liechtensteinischen Familienstiftung gehaltenen Vermögenswerten eingebracht, so erscheint es gerechtfertigt, durch eine auf …
…findet eine Zurechnungsbesteuerung auf der Grundlage von § 15 des deutschen Außensteuergesetzes statt, wenn diese Stiftung als "Familienstiftung" im Sinn dieser Gesetzesbestimmung gestaltet ist. In anderen Fällen kommt eine Zurechnungsbesteuerung nur dann vor, wenn dem Begünstigten oder Letztbegünstigten durch besondere Vorkehrungen eine derartige Einflußnahme auf die…
…zehn) Jahre verteilt absetzbaren Herstellungsaufwendungen (siehe EStR 2000 Rz 6478 ff). Hinsichtlich der (begünstigt) auf fünfzehn bzw. zehn Jahre absetzbaren Herstellungsaufwendungen unterbleibt auf Grund der unentgeltlichen Übertragung des Gebäudes die Nachversteuerung der besonderen Einkünfte im Sinne des § 28 Abs. 2 und Abs 7 EStG 1988.
…Der gemäß § 8 Abs. 3 ErbStG auf 2,5% ermäßigte Steuersatz kann nicht zur Anwendung kommen, da dieser nur für Vermögensübergänge auf inländische gemeinnützige Einrichtungen vorgesehen ist. Der Umstand, dass im reziproken Fall Deutschland nach seinem innerstaatlichen Recht Steuerfreiheit gewähren würde, falls von Österreich Gegenseitigkeit…
Wird von einem in Deutschland ansässigen deutschen Staatsbürger in Deutschland gelegenes Betriebstättenvermögen oder in Deutschland gelegenes unbewegliches Vermögen in eine österreichische Privatstiftung eingebracht, so kann eine hierbei auftretende internationale Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Schenkungsbesteuerung durch eine auf § 48 BAO gestützte Entlastungsmaßnahme beseitigt werden. Allerdings…
13. Grunderwerbsteuer Rz 335: Mit dem Schenkungsmeldegesetz wurde auch ein neuer Grunderwerbsteuertatbestand eingeführt, der unentgeltliche Grundstücksübertragungen grundsätzlich grunderwerbsteuerpflichtig macht. Davon zur Gänze ausgenommen sind Grundstücksübertragungen, die unter das Stiftungseingangssteuergesetz fallen. Grundstücksübertragungen sind vom Stiftungseingangssteuergesetz umfasst, sofern sie unentgeltlich an privatrechtliche Stiftungen oder vergleichbare Vermögensmassen erfolgen…
Bringt der in der Schweiz ansässige Errichter einer österreichischen Privatstiftung sein Vermögen in diese Stiftung ein, dann löst dies eine 2,5-prozentige inländische Schenkungssteuerpflicht aus. Wird dieser Vermögenstransfer auch in der Schweiz einer 3,5-prozentigen Schenkungsbesteuerung unterzogen, dann liegen wohl die Rechtsvoraussetzungen für…
Erhält ein in Österreich ansässiger österreichischer Staatsbürger Zahlungen als Begünstigter einer liechtensteinischen Stiftung, dann werden die österreichischen Besteuerungsrechte daran durch das österreichisch-liechtensteinische DBA nicht beschnitten. Das BMF vertritt die Auffassung, dass Zuwendungen einer liechtensteinischen Stiftung, die nicht einem Betrieb des Destinatärs zukommen, unter die…