…werden (vgl. Die gleiche Beurteilung gilt im Übrigen für SchulenVwGH 28.5.2019, dieRa 2018/15/0030 ohne Öffentlichkeitsrecht von einer Körperschaft öffentlichen Rechts betrieben werden). 4.6.2.4 Familienfürsorge Rz 612: Unter Familienfürsorge sind alle Maßnahmen zu verstehen, die insbesondere der BeratungBefreiungsbestimmung des §…
…Mitgliedsbeiträge) erzielt, bestehen keine Bedenken, eine Vereinbarung (Mischschlüssel) der Bemessungsgrundlage anzuwenden.aus der Relation befreiter (zB Familienfürsorge) und nicht befreiter (zB Schuldnerberatung) Agenden (Vereinsaufgaben), unternehmerischer (unechter Subventionen bzw. Mitgliedsbeiträge, etwa auf Grund von Leistungsaustausch) und nicht unternehmerischer (echte Subventionen und Mitgliedsbeiträge) durchzuführen. 4.7.34…
…Zwecke im Sinne der BAO neben ideellen Mitteln auch materielle Mittel eingesetzt werden und materielle Hilfeleistungen erbracht werden, wie zB bei der Kinder-, Jugend- und Familienfürsorge, der Fürsorge für alte, kranke und gebrechliche Personen oder der Bekämpfung von Elementarschäden. 1.1.2.4 PolitischeParteipolitische Zwecke…
…gehen, wie die Ziele (Förderung der Erhaltung des Weltfriedens, Völkerverständigung usw.) am besten verwirklicht werden können. Fürsorge und Gesundheitspflege Rz 53: Begünstigt ist die Kinder-, Jugend- und Familienfürsorge, die Fürsorge für alte, kranke oder mit körperlichen Gebrechen behaftete Personen sowie (ganz allgemein) die Gesundheitsfürsorge. Siehe…
…Fahrer, Flugbegleiter, usw., | Kranken-, Alten- und Behindertenbetreuung | Ärzte, Schwestern, Pfleger, Hauskrankenpfleger, Psychologen, Sozialbegleiter usw., | Kinder-, Jugend- und Familienfürsorge | Kindergärtner, Erzieher, Psychologen, Sozialhelfer, "Streetworker", Familienhelfer, usw., | Resozialisierung und Suchtgiftbekämpfung | Sozialarbeiter, Therapeuten, Bewährungshelfer usw. | Armen- und Flüchtlingsbetreuung | Personen, die…
…der Kinder-, Jugend- und/oder Familienfürsorge verfolgt wird. Ist der Vereinszweck, kinder- und jugendgerechten Wohnraum zu erwerben, anzumieten, einzurichten und/oder instandzusetzen, kann der Verein sowohl den begünstigte Zweck der Kinder-, Jugend- und/oder Familienfürsorge verfolgen als auch anderen nicht begünstigten Zwecken dienen; gleiches gilt…
…Gemeinwohl auf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet nützt. Dies gilt insbesondere für die Förderung der Kunst und Wissenschaft, der Gesundheitspflege, der Kinder-, Jugend- und Familienfürsorge, der Fürsorge für alte, kranke oder mit körperlichen Gebrechen behaftete Personen, des Körpersports, des Volkswohnungswesens, der Schulbildung, der Erziehung…
…KommStG 1993 umfasst (VwGH 20.09.1995, 95/13/0127). Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen sind in § 8 Z 2 KommStG 1993 nicht angeführt und können weder unter den Begriff der Familienfürsorge noch unter Krankenfürsorge oder Gesundheitspflege subsumiert werden (vgl. VwGH 28.05.2019, Ra 2018/15/0030). …
…2000): Die Veröffentlichung von Informationen von gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich tätigen Körperschaften im Sinne der §§ 34 bis 47 BAO (zB Kunst, Wissenschaft, Gesundheitspflege, Kinder-, Jugend- und Familienfürsorge, Fürsorge für alte, kranke oder mit körperlichen Gebrechen behaftete Personen, Sport, Volkswohnungswesen, Bildung, Denkmalpflege, Natur- und Tierschutz etc.…
…Gemeinwohl auf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet nützt. Dies gilt insbesondere für die Förderung der Kunst und Wissenschaft, der Gesundheitspflege, der Kinder-, Jugend- und Familienfürsorge, der Fürsorge für alte, kranke oder mit körperlichen Gebrechen behaftete Personen, des Körpersports, des Volkswohnungswesens, der Schulbildung, der Erziehung…
…Gemeinwohl auf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet nützt. Dies gilt insbesondere für die Förderung der Kunst und Wissenschaft, der Gesundheitspflege, der Kinder-, Jugend- und Familienfürsorge, der Fürsorge für alte, kranke oder mit körperlichen Gebrechen behaftete Personen, des Körpersports, des Volkswohnungswesens, der Schulbildung, der Erziehung…
…sittlichem oder materiellem Gebiet nützt. Dies gilt etwa für die Förderung der Kunst und Wissenschaft, der Gesundheitspflege, der Kinder-, Jugend- und Familienfürsorge, der Fürsorge für alte, kranke oder mit körperlichen Gebrechen behaftete Personen oder der Schulbildung. Gemäß § 37 BAO sind mildtätig (humanitär, wohltätig) solche Zwecke…
…Gemeinwohl auf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet nützt. Dies gilt insbesondere für die Förderung der Kunst und Wissenschaft, der Gesundheitspflege, der Kinder-, Jugend- und Familienfürsorge, der Fürsorge für alte, kranke oder mit körperlichen Gebrechen behaftete Personen, des Körpersports, des Volkswohnungswesens, der Schulbildung, der Erziehung…
…Gemeinwohl auf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet nützt. Dies gilt insbesondere für die Förderung der Kunst und Wissenschaft, der Gesundheitspflege, der Kinder-, Jugend- und Familienfürsorge, der Fürsorge für alte, kranke oder mit körperlichen Gebrechen behaftete Personen, des Körpersports, des Volkswohnungswesens, der Schulbildung, der Erziehung…
…Verwaltungsgerichtshofes (vom 28. Mai 2019, Ra 2018/15/0030), der eine allgemeine Subsumption arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen unter den Begriff der Familienfürsorge verneine: Renner halte explizit fest, dass (in diesem Fall) nicht untersucht worden sei, ob eine mildtätige (und damit: kommunalsteuerbefreite) Zweckverfolgung vorliege. Da mildtätige Zwecke ua…
…Krankenfürsorge gemäß § 8 Z 2. KommStG 1993; - LVwG Bgld vom 20. Mai 2019, E G16/06/2019.001/010: sozialarbeiterische Betreuung von Straffälligen diene der Stabilisierung von Familien und gelte folglich als Familienfürsorge gemäß § 8 Z 2. KommStG 1993; - VwGH vom 24. November 1999, Zl…
…Gemeinwohl auf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet nützt. Dies gilt insbesondere für die Förderung der Kunst und Wissenschaft, der Gesundheitspflege, der Kinder-, Jugend- und Familienfürsorge, der Fürsorge für alte, kranke oder mit körperlichen Gebrechen behaftete Personen, des Körpersports, des Volkswohnungswesens, der Schulbildung, der Erziehung…
…Dies gilt etwa für die Förderung der Kunst und Wissenschaft, der Gesundheitspflege, der Kinder-, Jugend- und Familienfürsorge, der Fürsorge für alte, kranke oder mit körperlichen Gebrechen behaftete Personen oder der Schulbildung. Nach § 41 Abs 1 BAO muss die Satzung der Körperschaft eine ausschließliche und unmittelbare…
…Gemeinwohl auf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet nützt. Dies gilt insbesondere für die Förderung der Kunst und Wissenschaft, der Gesundheitspflege, der Kinder-, Jugend- und Familienfürsorge, der Fürsorge für alte, kranke oder mit körperlichen Gebrechen behaftete Personen, des Körpersports, des Volkswohnungswesens, der Schulbildung, der Erziehung…
…Gemeinwohl auf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet nützt. Dies gilt insbesondere für die Förderung der Kunst und Wissenschaft, der Gesundheitspflege, der Kinder-, Jugend- und Familienfürsorge, der Fürsorge für alte, kranke oder mit körperlichen Gebrechen behaftete Personen, des Körpersports, des Volkswohnungswesens, der Schulbildung, der Erziehung…