…4 (bzw. Abs. 3) FLAG 1967 erfasst sind. Auch ihnen erwächst kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland, zB in einem Nachfolgestaat Jugoslawiens außerhalb des Gemeinschaftsgebietes aufhalten. Solcherart liegt nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes auch eine Diskriminierung nach der Staatsangehörigkeit nicht vor…
…4 (bzw. Abs. 3) FLAG 1967 erfasst sind. Auch ihnen erwächst kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland, zB in einem Nachfolgestaat Jugoslawiens außerhalb des Gemeinschaftsgebietes aufhalten. Solcherart liegt nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes auch eine Diskriminierung nach der Staatsangehörigkeit nicht vor…
… 5 Abs. 4 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 idF BGBl Nr. 201/1996 für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhielten grundsätzlich kein Anspruch auf Gewährung der Familienbeihilfe bestünde, sofern nicht zwischenstaatliche Abkommen dies vorsehen würden. Da das Abkommen über Soziale Sicherheit mit Bosnien, welches diesbezügliche Regelungen…
…österreichische Staatsbürger von der einschränkenden Bestimmung des § 5 Abs. 4 FLAG 1967 erfasst sind. Auch ihnen erwächst kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland außerhalb des Gemeinschaftsgebietes, beispielsweise in Bosnien-Herzegowina, aufhalten. Die Prüfung, inwieweit die angewandte Gesetzesbestimmung als gleichheitswidrig zu…
…österreichische Staatsbürger von der einschränkenden Bestimmung des § 5 Abs. 4 FLAG 1967 erfasst sind. Auch ihnen erwächst kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland außerhalb des Gemeinschaftsgebietes, beispielsweise in Bosnien-Herzegowina, aufhalten. Die Prüfung, inwieweit die angewandte Gesetzesbestimmung als gleichheitswidrig zu…
…österreichische Staatsbürger von der einschränkenden Bestimmung des § 5 Abs. 4 FLAG 1967 erfasst sind. Auch ihnen erwächst kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland außerhalb des Gemeinschaftsgebietes, beispielsweise in Bosnien-Herzegowina, aufhalten. Die Prüfung, inwieweit die angewandte Gesetzesbestimmung als gleichheitswidrig zu…
…österreichische Staatsbürger von der einschränkenden Bestimmung des § 5 Abs. 4 FLAG 1967 erfasst sind. Auch ihnen erwächst kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland außerhalb des Gemeinschaftsgebietes, beispielsweise in Bosnien-Herzegowina, aufhalten. Die Prüfung, inwieweit die angewandte Gesetzesbestimmung als gleichheitswidrig zu…
…österreichische Staatsbürger von der einschränkenden Bestimmung des § 5 Abs. 4 FLAG 1967 erfasst sind. Auch ihnen erwächst kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland außerhalb des Gemeinschaftsgebietes, beispielsweise in Bosnien-Herzegowina, aufhalten. Die Prüfung, inwieweit die angewandte Gesetzesbestimmung als gleichheitswidrig zu…
…142/2000 hat der Absatz 4 des § 5 FLAG 1967 mit Wirkung ab 1.1.2001 die Bezeichnung "Absatz 3" erhalten. Somit besteht nach der geltenden Rechtslage Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten nur insoweit, als dies bestehende Staatsverträge vorsehen…
…142/2000 hat der Absatz 4 des § 5 FLAG 1967 mit Wirkung ab 1.1.2001 die Bezeichnung "Absatz 3" erhalten. Somit besteht nach der geltenden Rechtslage Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten nur insoweit, als dies bestehende Staatsverträge vorsehen…
…gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für minderjährige Kinder (lit. a). Gem. § 5 Abs. 4 FLAG 1967 idF. BGBl. 201/1996 (Abs. 3 ab 1.1.2001, BGBl. I 2000/142) besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. § 50g…
…gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für minderjährige Kinder (lit. a). Gem. § 5 Abs. 4 FLAG 1967 idF. BGBl. 201/1996 (Abs. 3 ab 1.1.2001, BGBl. I 2000/142) besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. § 50g…
…4 (bzw. Abs. 3) FLAG 1967 erfasst sind. Auch ihnen erwächst kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland, zB in einem Nachfolgestaat Jugoslawiens außerhalb des Gemeinschaftsgebietes aufhalten. Solcherart liegt nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes auch eine Diskriminierung nach der Staatsangehörigkeit nicht vor…
…1996 geltenden Fassung besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. Gemäß § 26 Abs. 1 FLAG 1967 in der zum Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides geltenden Fassung BGBl. I Nr. 142/2000 hat, wer Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat…
…hat. § 5 Abs.4 FLAG 1967, idF BGBl. 201/1996, hat folgenden Wortlaut: "Kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten." § 50g Abs.2 FLAG 1967 ordnet hiezu an, dass diese Vorschrift an dem der Kundmachung des Bundesgesetzes BGBl. Nr…
…hat. § 5 Abs.4 FLAG 1967, idF BGBl. 201/1996, hat folgenden Wortlaut: "Kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten." § 50g Abs.2 FLAG 1967 ordnet hiezu an, dass diese Vorschrift an dem der Kundmachung des Bundesgesetzes BGBl. Nr…
…eine gleichartige ausländische Beihilfe haben, keinen Anspruch auf Familienbeihilfe haben, wobei jedoch eine in den nachfolgenden Absätzen definierte Ausgleichszahlung unter den dort angeführten Bedingungen möglich wäre. Gemäß § 5 Abs. 3 FLAG 1967 besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten…
…Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. Gemäß § 10 Abs. 2 FLAG 1967 erlischt der Familienbeihilfenanspruch mit Ablauf des Monats, in dem eine Anspruchsvoraussetzung wegfällt oder ein Ausschließungsgrund hinzukommt. Gemäß § 26 Abs.1 FLAG 1967 hat derjenige, der Familienbeihilfe zu Unrecht…
…Aufenthalt haben, a) für minderjährige Kinder, ... (2) Anspruch auf Familienbeihilfe für ein im Abs. 1 genanntes Kind hat die Person, zu deren Haushalt das Kind gehört. Eine Person, zu deren Haushalt das Kind nicht gehört, die jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat…
…Gesetzgeber im Rahmen seiner rechtspolitischen Gestaltungsfreiheit zu. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass (auch) österreichische Staatsbürger von der einschränkenden Bestimmung des § 5 Abs. 4 (bzw. Abs. 3) FLAG 1967 erfasst sind. Auch ihnen erwächst kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland…