…auf Gewährung der Familienbeihilfe ab Februar 2011 bis laufend, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der im November 1989 geborene Berufungswerber (Bw.) beantragte für sich selbst ab 2/2011 die Familienbeihilfe. Der Bw. gibt in seinem Antrag an…
…ist nicht erkennbar u. auszuschließen, dass Ihre Eltern angesichts dieser gegenwärtigen Situation noch Unterhalt leisten müssten. Da aber ohne theoretisch mögliche Unterhaltspflicht Ihrer Eltern eine Gewährung der Familienbeihilfe an ein verheiratetes Kind gemäß § 6 Abs. 5 gesetzlich unzulässig ist, musste Ihre Berufung dementsprechend leider abgewiesen…
…die Familienbeihilfe Unterhaltsleistungen für Kinder z. T. abdecken. Sie verringert die Unterhaltslast für Kinder. (s. E VfGH vom 17. 10. 1997, G 168/96, 285/96). Es handelt sich um eine Art Staatsbürgerleistung, auf die in Österreich wohnhafte Personen Anspruch haben. Da die Familienbeihilfe an…
…hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Pölten vom 7. Mai 2003 betreffend die Rückforderung von zu Unrecht bezogenen Familienbeihilfen- und Kinderabsetzbeträgen für die Kinder Ph. und S. entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
…1 Satz 3 VO 883/2004 und nach § 2 Abs. 3 FLAG 1967. Nach der Rechtsprechung des EUGH ist auch die Weiterleitung der Familienbeihilfe an das (volljährige) Kind, das dem Haushalt des anderen Elternteiles zugehört, ein tauglicher Rechtfertigungsgrund im gegen den nach dem FLAG nicht…
…ist die in B 1257/91 vom 10.6.1992 durch den Verfassungsgerichtshof zum Ausdruck gebrachte Ansicht, dass Unterhaltsleistungen an den (Ehe-)Partner unter die private Lebensgestaltung fallen und eine steuerliche Berücksichtigung derselben verfassungsrechtlich nicht geboten ist. 3) Anspruch auf Familienbeihilfe hat nach § 2 Abs…
…stärksten persönlichen Beziehungen zu dem Ort bestehen, an dem man regelmäßig und Tag für Tag mit seiner Familie lebt; dass also der Mittelpunkt der Lebensverhältnisse einer verheirateten Person regelmäßig am Ort des Aufenthaltes ihrer Familie zu finden sein wird". Diese Rechtsauffassung kommt auch im Erkenntnis…
…Ein Selbstbehalt (Abs. 4) auf Grund eigener Einkünfte des Unterhaltsberechtigten ist nicht zu berücksichtigen. 5. (Verfassungsbestimmung) Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, sind außer in den Fällen und im Ausmaß der Z 4 weder im Wege eines Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrages noch…
…Mit hg Beschluss vom 21.10.2022 wurde der Bf binnen dreiwöchiger Frist aufgefordert, die behauptete Weiterleitung der Familienbeihilfe und die Leistung des Unterhalts an die Tochter für die Monate Jänner bis August 2013 durch Überweisung nachzuweisen, indem die Kontoauszüge mit den Abbuchungen vorzulegen seien…
…Seit 4. Jänner 1991 ist er mit XY verheiratet, der Ehe entstammen drei Kinder (geb. am 15. Oktober 1991, 1. Oktober 1994 und 12. Juli 1997), die demnach im Berufungszeitraum noch minderjährig waren. Der vorgelegten "Familienstandsbescheinigung" ("Für die Gewährung von Familienbeihilfe an jugoslawische Arbeitnehmer, deren…
…November 2003 die Gewährung der Familienbeihilfe für sich selbst. Laut den Angaben auf dem Antragsformular ist der Bw. seit 00.00.2003 verheiratet und seine Ehegattin in Karenz laut Mutterschutzgesetz, die Höhe der eigenen Einkünfte (Lehrlingsentschädigung) gab der Bw. mit € 646,- an. Laut dem…
…2025 habe das Finanzamt Österreich von der Beihilfenbezieherin die Familienbeihilfen und die Erhöhungsbeträge zu den Familienbeihilfen für den Zeitraum Jänner 2022 bis Dezember 2023 zurückgefordert und diesen Rückforderungsbescheid im Wesentlichen damit begründet, dass die Bf. verheiratet sei und in den beschwerdegegenständlichen Jahren ihr Ehegatte ihr…
…ab 7/2016 tatsächlich vor. Ab diesem Monat wird auch bereits Familienbeihilfe an den Beschwerdeführer für seinen Sohn überwiesen. Zur Wahrung des Parteiengehörs der belangten Behörde wurde dieser der Vorhalt samt dazu abgegebener Stellungnahme dem Finanzamt übermittelt und die Ansicht vertreten, dass nach dem Gesamtbild…
…2009, 2008/15/0329; VwGH 29.9.2010, 2007/13/0120; VwGH 19.12.2013, 2012/16/0047). Es kommt nur auf die objektive Rechtswidrigkeit des Bezugs von Familienbeihilfe an (vgl. etwa VwGH 10.12.1997, 97/13/0185; 22.4.1998, 98/13/0067)…
…im Ausland gelegen sei, und dass der Sohn zunächst auch nur außerordentlich Studierender gewesen sei. In der dagegen eingebrachten Berufung führte der Berufungswerber sinngemäß aus: Die Einstellung der Familienbeihilfe verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz. Aus seiner Beschäftigung würden Beiträge an den FLAF gezahlt. Er und seine…
…der Bf. mit Beschwerde vom 21. Oktober 2020 und verlangte die Berücksichtigung dieser Werbungskosten. Als Beilage findet sich die erste Seite eines unbestätigten Formulars "Beih 103" (Familienstandsbescheinigung für die Gewährung von Familienbeihilfe an Arbeitnehmer, deren Kinder in Kroatien wohnen), in dem der Bf. als Arbeitnehmer…
…Höhe der monatlichen Unterhaltsleistungen für G bzw. Nachweis womit G den Lebensunterhalt bestreitet Gegebenfalls: Bestätigung dass Sie die Familienbeihilfe an Ihre Gattin (sollte diese ständig in Österreich sein) weitergegeben haben Schulnachricht/Jahreszeugnis von G Schuljahr 04/05, sowie vom 1. Schulhalbjahr 05/06 Mit dem…
…EuGH 199/21, Rn 54). Die österreichischen Dienstanweisungen und die Rechtsprechung des VwGH sehen gegen eine Rückforderung nach § 26 Abs 1 FLAG 1967 einen Rechtsfertigungsgrund wegen Weiterleitung der Familienbeihilfe an den Berechtigten nicht vor. Folglich fehlen transparente Vorschriften zur Bestätigung des Berechtigten. Das Fehlen solcher…
…2014 nachgeholt. Darin erklärte die Kindesmutter ihren Verzicht im Sinne des § 2a Abs. 2 FLAG sowie ihr Einverständnis, dass die Familienbeihilfe an den Beschwerdeführer ausbezahlt wird. Diese Eingabe trägt zwar lediglich eine qualifizierte elektronische Signatur der Kindesmutter, diese erfüllte jedoch gemäß § 4 Abs. 1 des…
…Randnr. 32) steht dem nicht entgegen, betraf dieses Urteil doch den Fall der Rückforderung von Familienbeihilfe, die an die haushaltsführende Mutter nach ihrem Wegzug aus Österreich in einen anderen EU-Mitgliedstaat für Kinder weiter gewährt worden ist, deren unterhaltspflichtiger Vater seiner Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist…