…ist. Bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte handelt es sich um beruflich veranlasste Fahrten (vgl. VwGH vom 28. Oktober 2008, 2006/15/0145, mit Hinweis auf Doralt, EStG 13, § 16 Tz 100). Aufwendungen wegen eines auf einer solchen Fahrt erlittenen Verkehrsunfalls können somit nach den…
…Arbeitnehmer die Möglichkeit, Werbungskosten geltend zu machen. Auch hier ist jedoch entscheidend, ob sich der Schaden auf einer beruflich bedingten oder privaten Fahrt ereignet hat. Fahrten auf der Strecke Wohnung - Arbeitsstätte zählen nicht zu den Dienstfahrten. Die gesetzlichen Bestimmungen, die geschaffen wurden, um die Ausgaben…
…Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von weniger als 20 km dann als unzumutbar, wenn für das Zurücklegen des Weges mehr als 1,5 Stunden benötigt würden. Im Antrag auf Vorlage der Berufung führt der Bw aus, dass die gesamte Wegzeit - vom Verlassen der Wohnung bis…
…vom 24.02.2003, Pkt. 5), sodass die Berufung hinsichtlich dieses Punktes abzuweisen war. 2. Werbungskosten in Zusammenhang mit dem Unfallschaden an dem für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verwendeten Pkw iHv. 22.919,80 S: Der Bw. erlitt am 01. März 2000 (lt.…
…Fahrt ohne Unterbrechung durchführen. Diesfalls würden steuerliche Konsequenzen absolut willkürlich herbeigeführt werden können. Es ist daher davon auszugehen, dass die Aufwendungen des Berufungswerbers für seine (direkten) Fahrten vom Wohnort zum Einsatzort einerseits durch den Verkehrsabsetzbetrag und ein ihm zustehendes Pendlerpauschale (für die Fahrtstrecke Wohnung - Arbeitsstätte…
…Fahrt ohne Unterbrechung durchführen. Diesfalls würden steuerliche Konsequenzen absolut willkürlich herbeigeführt werden können. Es ist daher davon auszugehen, dass die Aufwendungen des Berufungswerbers für seine (direkten) Fahrten vom Wohnort zum Einsatzort einerseits durch den Verkehrsabsetzbetrag und ein ihm zustehendes Pendlerpauschale (für die Fahrtstrecke Wohnung - Arbeitsstätte…
…einer die tägliche Rückkehr zum Wohnsitz unzumutbar machenden Entfernung) "im Beschwerdefall keine Rede sein" könne. Auch wenn im Beschwerdefall davon auszugehen war, dass der Beschwerdeführer für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte seinen PKW benützt und dabei eine Fahrtzeit von ca. einer Stunde unterstellt wurde…
…verwiesenen (und ebenfalls mit 11. Februar 2010 datierten) Bericht hat das Finanzamt dazu nur ausgeführt "Nachversteuerung von Aushilfskräften (Reinigungsarbeiten)" bzw. "abgabenpflichtige Kilometergelder für die Fahrt Wohnung-Arbeitsstätte" (betreffend des Dienstnehmers H). Seine dagegen eingebrachte Berufung vom 11. März 2010 hat der Bf. wie folgt begründet:…
…dass einem Vertreter, der nur fallweise zu seinem Arbeitgeber fährt, kein Pendlerpauschale zusteht, weil von überwiegenden Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte nicht gesprochen werden kann. Der Berufungswerber brachte mit Schriftsatz vom 6. Oktober 2005 den Antrag auf Vorlage an die zweite Instanz ein und führte als Begründung…
… 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988, wonach die Pauschalierung lediglich als vorrangige Methode der Berücksichtigung der Werbungskosten für die Fahrt Wohnung - Arbeitsstätte heranzuziehen, über Antrag des Steuerpflichtigen jedoch die Berücksichtigung der tatsächlichen Fahrtkosten zuzulassen sei, wenn ansonsten ein erheblicher Teil der Fahrtkosten des Fernpendlers…
…Projekt ca. 2 bis 5 x pro Monat anfallen und in BD stattfinden würden. Die Fahrten von Wien T-Gasse bzw. G nach BD und zurück seien Dienstfahrten und keine Fahrt Wohnung - Arbeitsstätte. Falls eine Bestätigung vom Dienstgeber benötigt werde, ersuche er um Mitteilung, dann…
…führte unter anderem aus: Sachverhalt: Die Antragstellerin begehrt die Anerkennung der Pendlerpauschale für die Fahrt Wohnung-Arbeitsstätte im Ausmaß der höchsten Pendlerpauschale vom weiter entfernten Wohnort. Ermittlungen haben ergeben, dass die Antragstellerin für eine Wohnung in Wien Kunde der Energie Wien gewesen ist (Bestätigung beiliegend)…
…sei das Pendlerpauschale nicht auf den zum Dienstort nächstgelegenen Wohnsitz (idF Mietwohnung in W2 ) abzustellen, sondern auf jenen, von dem aus die Fahrt Wohnung-Arbeitsstätte im Lohnzahlungszeitraum überwiegend angetreten werde (idF Einfamilienhaus in Adr.Bw. ). Der Bw wohne, wie bereits vor seiner Entsendung nach Rumänien…
…die beantragten Aufwendungen mit der Begründung, dass der Arbeitsort mit dem Ort der Fortbildung ident sei, und daher keine weiteren Fahrtkosten, als jene für die Fahrt Wohnung - Arbeitstätte, die durch den Verkehrsabsetzbetrag und ein allenfalls zustehenden Pendlerpauschale abgegolten seien, angefallen sind, nicht gewährt. Gegen diesen…
…steirischen Verkehrsverbundes, denen zu entnehmen war, dass die Fahrt Wohnung – Arbeitsstätte im besten Fall in 2 Stunden und 28 Minuten und die Fahrt Arbeitsstätte – Wohnung im besten Fall in 2 Stunden und 49 Minuten möglich waren. Das als „2. Berufung“ bezeichnete Schreiben der Bw. wurde…
…sich gegen die Höhe des berücksichtigen Pendlerpauschales mit dem Vorbringen, dass sie als angestellte Apothekerin mit einem Beschäftigungsausmaß von 3/10 die Strecke Wohnung- Arbeitsstätte- Wohnung etwa 2 mal pro Woche mit dem Pkw fahre. Bei 105 Fahrten im Jahr 2010 und einer täglichen Fahrtstrecke…
…Monatsschnitt (für 44 Monate) von 306 Kilometer. Dazu ist anzumerken, dass hierbei keine einzige private Fahrt Wohnung - Arbeitsstätte (Graz Wien und retour) angegeben worden ist. Die Fahrtstrecke Wien Graz und retour wurde laut Fahrtenbuch mit 420 Kilometer ausgewiesen. Es wurde sogar im Erörterungsgespräch vom 27…
…Dabei sei auch darauf zu verweisen, dass im Regelfall ohnedies nur die einfache Wegstrecke Wohnung Arbeitsstätte (ohne Rückreise) in die Berechnung einbezogen worden sei, wohingegen nach den Lohnsteuerrichtlinien zumindest die Fahrt Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung in Ansatz zu bringen sei. Unter diesem Aspekt könne eine qualitative…
…an Dienstbesprechungen aufsuchen. Der Bw ist daher ausschließlich im Außendienst tätig und tritt seine berufsbedingten Fahrten regelmäßig von seiner Wohnung aus an. Für den Bw kommt daher eine an sich auf Freizeit entfallende Fahrt zwischen seiner Wohnung und seiner Arbeitsstätte nicht in Betracht. Der Umstand…
…bei der GmbH vor. Allfällige auf den betrieblichen Anteil entfallende Betriebsausgaben sind für die Lohnnebenkosten unbeachtlich, da diese sich von den "Bruttobezügen" berechnen. Ob die Fahrt Wohnung - Arbeitsstätte beruflich veranlasst ist, spielt daher keine Rolle. Auch eine verbindliche Festlegung von Sachbezugswerten, wie sie im Bereich…