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LStR 2002 Rz 362–3645.9.14.5 Führerschein
geltende FassungRichtlinien21.11.2007

5.9.14.5 Führerschein Rz 362: Aufwendungen für den Erwerb eines PKW- oder Motorradführerscheins sind als Kosten der privaten Lebensführung nicht abzugsfähig, auch wenn eine berufliche Notwendigkeit hierfür gegeben ist. Beim Erwerb eines Führerscheins für LKW, LKW mit Anhänger oder Autobus liegen - vorausgesetzt es…

GebR 2025 Rz 710–71310.15. Führerscheine (§ 14 TP 16 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Z 6 | auf Grund von sonstigen Änderungen oder Ergänzungen Beispiel: Umschreibung einer Heereslenkberechtigung auf eine zivile Lenkberechtigung gilt iSd § 22 FSG als Ersterteilung. 10.15.1.2. Wiederausfolgung eines Führerscheines Rz 713: Wird ein Führerschein nach Ablauf der Entziehungsdauer wieder herausgegeben, ist dies gebührenpflichtig.

UFSL FSRV/0007-L/06Abgabenhinterziehungen eines gerichtlich Verurteilten, Beschaffen von Lugurkunden, Unterstützung bei Führerscheinprüfungen und Dolmetsch, der u.a. seine aus strafbaren Handlungen erzielten Erlöse verschwiegen hat.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)03.03.2009Teil 1/2

…Laienbeisitzer Dr. Ernst Grafenhofer und KR Franz Penz als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen V.K., T., ehemaliger Inhaber eines Musikgeschäftes, Unterstützer bei Führerscheinprüfungen und Beschaffer von Lugurkunden wie falsche bosnische, kroatische und jugoslawische Führerscheine, Dolmetscher, vertreten durch Foissner & Foissner, Steuerberatungsgesellschaft, 4030…

UFSL FSRV/0007-L/06Abgabenhinterziehungen eines gerichtlich Verurteilten, Beschaffen von Lugurkunden, Unterstützung bei Führerscheinprüfungen und Dolmetsch, der u.a. seine aus strafbaren Handlungen erzielten Erlöse verschwiegen hat.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)03.03.2009Teil 2/2

§ 33 Abs. 5 FinStrG wird die Abgabenhinterziehung mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des Verkürzungsbetrages (der ungerechtfertigten Abgabengutschriften) geahndet. Neben der Geldstrafe ist nach Maßgabe des § 15 Abs. 3 FinStrG auf Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten zu erkennen. Gemäß § 38 Abs. 1 lit. a FinStrG…

BFG RV/5100634/2022Erwerb des B-Führerscheines vermittelt keine Werbungskosten (auch nicht a.g.B. oder Sonderausgaben).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.01.2023

…wurde Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2021 eingereicht. Begründend wurde ausgeführt, dass es sich bei den geltend gemachten Aufwendungen für den Erwerb des PKW-Führerscheines der Klasse B und den damit verbundenen Kosten sehr wohl um eine für den Beschwerdeführer außergewöhnliche Belastung bzw. Sonderausgabe handeln würde…

BFG RV/7100383/2011Kosten für Führerscheinkurs Klasse CE für einen nach Palästina entsendeten Richter
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.11.2016

…November 2010 versagte jedoch die bel. Beh. diesen Kosten die Anerkennung mit folgender Begründung: "Beim Erwerb eines Führerscheins für LKW, LKW mit Anhänger oder Autobus liegen – vorausgesetzt es besteht ein Zusammenhang mit der ausgeübten (verwandten) Tätigkeit – abzugsfähige Bildungskosten vor. Sie haben als Berufsbezeichnung Richter angegeben…

UFSL RV/0411-L/05Erwerb des Europäischen Computer-Führerscheines - keine Berufsausbildung; kein Familienbeihilfenanspruch bei Bezug von Leistungen durch das Arbeitsmarktservice
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.04.2006

…in dieser Zeit nicht in Berufsausbildung befand. In der dagegen eingebrachten Berufung wandte der Berufungswerber ein, dass die Tochter in diesem Zeitraum erfolgreich den Europäischen Computer Führerschein absolviert habe, und legte das dafür erworbene Zertifikat bei. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung als unbegründet…

UFSW RV/0962-W/03Kosten des Erwerbs eines A-Führerscheins als Werbungskosten eines Sachverständigen für Lenkerprüfung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.08.2003

…7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Der Bw. ist Beamter sowie Sachverständiger für Lenkerprüfungen hinsichtlich des B-Fühererscheins. Strittig ist, ob die Ausgaben in Höhe von Euro 594,20…

BFG RV/7500090/2016Lenkererhebung, angebliche Lenkerin hatte keinen Führerschein und war geistig behindert
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.04.2016

…möchte ich hinzufügen, dass Frau A.. als geistig behindert mit psychischer Erkrankung eingestuft wurde. Zudem besaß sie nie einen Führerschein." Zur mündlichen Verhandlung vom 5.4.2016 ist der Bf. unentschuldigt und das Magistrat entschuldigt nicht erschienen. Die Verhandlung wurde in Abwesenheit durchgeführt. Der Zeuge…

BFG RV/5100391/20241. Nova-Rückvergütung? 2. Begünstigte Verwendung eines Kfz (Porsche) als Zugfahrzeug für schwere Anhänger (Führerscheinklasse EzB) iSd § 3 Abs. 3 Z 3 NoVAG 1991
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.08.2026Teil 1/2

…des Finanzonline für den Porsche mit dem Kennzeichen ***3***-in-Höhe von € 25.250 gestellt worden. Als Begründung für die Verwendung des Porsches als Zugfahrzeug für die Führerscheinklasse EZB angeführt. Gleichzeitig wurde 1 Foto mit dem Porsche mit Anhänger am Übungsplatz der Fahrschule übermittelt…

BFG RV/5100391/20241. Nova-Rückvergütung? 2. Begünstigte Verwendung eines Kfz (Porsche) als Zugfahrzeug für schwere Anhänger (Führerscheinklasse EzB) iSd § 3 Abs. 3 Z 3 NoVAG 1991
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.08.2026Teil 2/2

…waren beide Ehegatten als Zulassungsbesitzer ausgewiesen. Die Verwendung im Fahrschulbetrieb wurde durch die Bezeichnung "Code 27" im Zulassungsschein ausgewiesen. Der Porsche wurde als Zugfahrzeug für eine bestimmte Führerscheinklasse EzB (Lenken von Kfz mit schweren Anhängern) nach den Angaben der stl. Vertretung zu mehr als 80…

LStR 2002 Rz 3665.9.14.9 Zeitliche und einkunftsquellenbezogene Zuordnung von Ausbildungs-, Fortbildungs- und Umschulungskosten
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

…er eine Stelle als Fahrverkäufer bei einer Brauerei. Voraussetzung für diese Tätigkeit ist eine Lenkerberechtigung für Lkw (C-Führerschein). Vor Antritt seines neuen Dienstverhältnisses besucht er eine Fahrschule und erwirbt ergänzend zu seinem B-Führerschein den C-Führerschein. Es liegen vorweggenommene Fortbildungskosten (im Falle der…

UFSS FSRV/0007-S/07Beschwerde gegen Bescheid wegen Abweisung eines Ansuchens um Zahlungserleichterung (Stundung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)28.02.2007

…Falle der Einkommens - und Vermögenslosigkeit eben die Ersatzfreiheitsstrafe zu vollziehen ist. Zudem ist zu beachten, dass dem Bf aufgrund seines eigenen Verhaltens sein Führerschein entzogen wurde. Der Umstand, dass er derzeit keine Einkünfte erzielen kann, kann somit nicht berücksichtigt werden. Da vom Bf keine weiteren…

UFSK RV/0299-K/11Verlust bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.10.2012

…für Arbeitsmittel in der Höhe von € 1.505,74 sowie für Aus- und Fortbildung in der Höhe von € 1.465,00, dies im Zusammenhang mit der Erlangung des Canyoning Führerscheines. Im Einkommensteuerbescheid 2009 vom 10. Jänner 2011 wurden zwar die Einkünfte der Bw…

UFSW RV/1518-W/11Pflegekostenzahlung als Gegenleistung für einen Vermögenserwerb
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.03.2012

…FSU nach § 8 FSG" ist die in § 8 Abs 1 Führerscheingesetz - FSG vorgeschriebene Erstellung eines ärztlichen Gutachten über die gesundheitliche Eignung zum Lenken eines Kraftfahrzeuges: Da der Zweck einer Untersuchung "FSU nach § 8 FSG" die gesundheitliche Eignung zum Lenken eines Kraftfahrzeuges ist, sind die Ausgaben…

UFSG RV/0704-G/02Außergewöhnliche Belastungen einer Behinderten (Diabetes)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2003

…mit, das sie vergessen habe, die Ausgaben der Führerscheinverlängerung unter den "Außergewöhnlichen Belastungen bei Behinderung" anzugeben. Der Betrag von S 9.865,51 erhöhe sich somit um S 1.280,00 auf S 11.154,51. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung führte das Finanzamt aus, dass…

UFSL RV/0922-L/04Zuschätzungen bei erklärten Verlusten, die keinen Hinweis zulassen, womit sie ausgeglichen wurden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.11.2006

…eigenen Wunsch sein Dienstverhältnis als Sprachhelfer beende und seine Tätigkeit für jugoslawische Führerscheinwerber auf eigene Rechnung fortführe, akzeptiert. Der nunmehrige Berufungswerber verpflichtete sich, seine Tätigkeit in keiner anderen Fahrschule auszuüben. Laut niederschriftlichen Zeugenaussagen von Angestellten der Fahrschule K. vor der Bundespolizeidirektion Linz hatten die Führerscheinwerber…

UFSL RV/0584-L/10Werbungskosten (Verpflegungsmehraufwendungen, Arbeitsmittel, Fachliteratur, Pendlerpauschale).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.08.2013

…2009 und 16.2.2009 teilweise entsprochen, indem er zum Einen eine (vom Arbeitgeber nicht bestätigte und auch belegmäßig nicht nachgewiesene) Liste ("Aufstellung über Werbungskosten 2007") über € 142,09 (betreffend "Imprägnierung für Arbeitsschuhe, Passfoto für Führerschein, Pflegeöl für LKW-Türschlösser, Stadtplan Salzburg und Bozen…

UFSW RV/0310-W/13Keine Rückerstattung von Gebühren für die Verlängerung einer Lenkerberechtigung wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes (Abweisung).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.09.2013

…Abs. 3 beruhenden Fristen unterliegen, erlischt durch den Ablauf dieser Frist die Berechtigung zum Lenken von Kraftfahrzeugen nicht. Das Lenken von Kraftfahrzeugen nach Ablauf der Gültigkeit des Führerscheines stellt keine Übertretung nach § 1 Abs. 3 dar. (2) "Die Lenkberechtigung für die Klassen C(C1), CE…

GebR 2025 Rz 714–72110.15.2. Höhe der Gebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…das 1. Viertel; weiters 15. Juli, 15 Oktober, 15. Jänner) an das Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten abzuführen (siehe Rz 6). Rz 721: Gebührenschuldner ist derjenige, für den oder in dessen Interesse der Führerschein ausgestellt wird (siehe Rz 179 ff). Randzahlen 722 bis 729: derzeit frei