…dass "die Gebühr der Höhe nach unrichtig bemessen" und "ein allfälliger Gebührenanspruch schon längst verjährt ist." Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 33 TP 9 Gebührengesetz (GebG) 1957, BGBl. Nr. 267/1957 idgF. unterliegen Dienstbarkeiten, wenn jemand der Titel zur Erwerbung einer Dienstbarkeit entgeltlich eingeräumt…
…Schonung der Substanz ohne alle Einschränkungen zu genießen.(VwGH vom 6. Dezember 1990, Zl: 88/160003).Das Recht des Fruchtgenusses ist ein dingliches, gegen jeden Besitzer der dienstbaren Sache wirksames Recht Gemäß § 33 TP9 GebG unterliegen Dienstbarkeiten, wenn jemand der Titel zur Erwerbung der Dienstbarkeit…
…Zusammenhang mit der Einräumung der Dienstbarkeit stehe. Die Schenkung des Kaufpreises in Höhe von € 400.000,00 durch VATER und MUTTER an den Bf. sei ausdrücklich aus dem Grund erfolgt, damit dieser die verfahrensgegenständlichen Wohnungseigentumsobjekte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erwerben könne…
…die Dienstbarkeit sei darin gelegen, dass die Eltern des Berufungswerbers einerseits dulden, dass dieser auf dem gepachteten Grundstück für seine ausschließliche Verwendung einen weiteren Ausbau vornimmt. Es liege somit eine Afterverpachtung im Ausmaß von ca. 50 % vor. Als Bemessungsgrundlage für die Erwerbung der Dienstbarkeit könne…
…gegeben und damit der Tatbestand des § 33 TP 9 GebG nicht erfüllt. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung als unbegründet ab. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 33 TP 9 GebG unterliegen Dienstbarkeiten, wenn jemandem der Titel zur Erwerbung einer Dienstbarkeit entgeltlich eingeräumt wird…
…der Sachlage vorliegen, wurde im Streitfall weder behauptet geschweige denn nachgewiesen. Die Sparbuchschenkungen im Gesamtwert von 2.722.700,-S ( = 197.866,33 €) bilden somit als Wert des bedungenen Entgeltes für die Erwerbung des Titels der Dienstbarkeit die Bemessungsgrundlage für die Gebührenvorschreibung. Der…
…Gemäß § 33 TP 9 GebG unterliegen Dienstbarkeiten, wenn jemandem der Titel zur Erwerbung einer Dienstbarkeit entgeltlich eingeräumt oder die entgeltliche Erwerbung von dem Verpflichteten bestätigt wird, einer Gebühr von 2 v.H. von dem Werte des bedungenen Entgeltes. Voraussetzung der Erfüllung des Tatbestandes des § 33…
…anzusehen sei, dass das Fruchtgenussrecht an der gegenständlichen Wohnung eingeräumt worden sei. Die Geldschenkung der Eltern in Höhe von 93.000 € sei deshalb als Wert der Gegenleistung für die entgeltliche Erwerbung des Titels der Dienstbarkeit anzusehen. Der Annahme einer mittelbaren Grundstückschenkung stehe entgegen, dass…
…wirtschaftliche) Entgelt für die Dienstbarkeitseinräumung darstellen. Die Sparbuchschenkungen in Höhe des Kaufpreises für die Wohnung im Gesamtwert von ATS 1.500.000 (€ 109.009,25) bilden somit als Wert des bedungenen Entgeltes für die Erwerbung des Titels der Dienstbarkeit die Bemessungsgrundlage für die Gebührenvorschreibung…
…S. auf dessen Lebenszeit die Dienstbarkeit der Wohnung im Sinne eines unentgeltlichen und lebenslänglichen Wohnungsgebrauchsrechtes an den bezeichneten Räumlichkeiten im Kellergeschoß des Hauses ein. Weiters wurde das im Grundbuch bereits einverleibte Wohnungsrecht zu Gunsten der Eltern mitübertragen. Für diesen Rechtserwerb wurde ausgehend von einer Gegenleistung…
…Gesetz. Der Bf hält daher den Antrag auf ersatzlose Aufhebung des Gebührenbescheides, sowie den Antrag auf Vernehmung des Zeugen, J, aufrecht. Die genaue Wohnungsgröße wurde nicht bekannt gegeben. 5. Erwägungen Gemäß § 33 TP 9 GebG unterliegen Dienstbarkeiten, wenn jemandem der Titel zur Erwerbung einer Dienstbarkeit…
…jemandem der Titel der Erwerbung einer Dienstbarkeit entgeltlich eingeräumt oder die entgeltliche Erwerbung von dem Verpflichteten bestätigt wird, unterliegen gemäß § 33 TP 9 GebG einer Rechtsgebühr in Höhe von 2 vH vom Wert des bedungenen Entgeltes. Daraus folgt, dass bei Verträgen auf bestimmte Dauer der…
…jemandem der Titel der Erwerbung einer Dienstbarkeit entgeltlich eingeräumt oder die entgeltliche Erwerbung von dem Verpflichteten bestätigt wird, unterliegen gemäß § 33 TP 9 GebG einer Rechtsgebühr in Höhe von 2 vH vom Wert des bedungenen Entgeltes. Daraus folgt, dass bei Verträgen auf bestimmte Dauer der…
…jemandem der Titel der Erwerbung einer Dienstbarkeit entgeltlich eingeräumt oder die entgeltliche Erwerbung von dem Verpflichteten bestätigt wird, unterliegen gemäß § 33 TP 9 GebG einer Rechtsgebühr in Höhe von 2 vH vom Wert des bedungenen Entgeltes. Daraus folgt, dass bei Verträgen auf bestimmte Dauer der…
…jemandem der Titel der Erwerbung einer Dienstbarkeit entgeltlich eingeräumt oder die entgeltliche Erwerbung von dem Verpflichteten bestätigt wird, unterliegen gemäß § 33 TP 9 GebG einer Rechtsgebühr in Höhe von 2 vH vom Wert des bedungenen Entgeltes. Daraus folgt, dass bei Verträgen auf bestimmte Dauer der…
…jemandem der Titel zur Erwerbung einer Dienstbarkeit entgeltlich eingeräumt oder die entgeltliche Erwerbung von dem Verpflichteten bestätigt wird, einer Gebühr von 2 v.H. von dem Werte des bedungenen Entgeltes. Gemäß § 17 Abs. 1 GebG ist für die Festsetzung der Gebühren der Inhalt der über…
…84/15/0056)." II. Rechtslage: Gemäß § 33 TP 9 GebG unterliegen Dienstbarkeiten, wenn jemandem der Titel zur Erwerbung einer Dienstbarkeit entgeltlich eingeräumt oder die entgeltliche Erwerbung dem Verpflichteten bestätigt wird, einer Rechtsgebühr in Höhe von 2 v.H. von dem Wert des bedungenen Entgeltes. Gemäß…
…anzuwenden, da keiner der Vertragsparteien ein Entgelt geleistet habe. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 33 TP 9 Gebührengesetz 1957, BGBl. Nr. 267/1957 idgF. unterliegen Dienstbarkeiten, wenn jemand der Titel zur Erwerbung einer Dienstbarkeit entgeltlich eingräumt oder die entgeltliche Erwerbung von dem Verpflichteten bestätigt…
…jemand der Titel zur Erwerbung einer Dienstbarkeit entgeltlich eingeräumt, oder die entgeltliche Erwerbung von dem Verpflichteten bestätigt wird, einer Rechtsgebühr in Höhe von 2 v. H vom Wert des bedungenen Entgeltes. Voraussetzung für die Gebührenpflicht nach dieser Tarifpost ist, dass die Einräumung der Dienstbarkeit entgeltlich…
…dass die Einräumung der Dienstbarkeit bzw. des Titels zur Erwerbung derselben durch ein entgeltliches Rechtsgeschäft erfolgt. Dabei ist nach den Vorschriften des Gebührengesetzes zu prüfen, ob das Rechtsgeschäft entgeltlich ist. Ein derartiges entgeltliches Rechtsgeschäft liegt dann vor, wenn nach dem Willen der Vertragsparteien eine Leistung…