20.2.1.6 Zinsen und andere Erträgnisse aus Kapitalforderungen jeder Art 20.2.1.6.1 Definition der Zinsen und anderen Erträgnisse Rz 6121: Zinsen sind von der Laufzeit abhängige Vergütungen für den Gebrauch eines auf Zeit überlassenen Geld- und Sachkapitals (Wirtschaftsgüter iSd § 27…
…zugeflossenen Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Ausschüttungen) vorzulegen (Gutschriftsbelege, Verrechnungskonto oder Erträgnisaufstellungen).“ Der Bf replizierte am 13. 11. 2012: „Mit Schreiben vom 12.10.2012 wurde ich aufgefordert zur exakten Ermittlung meiner Einkünfte aus Kapitalvermögen weitere Bankunterlagen vorzulegen. Bisher war ich der Meinung, dass aus den vorgelegten…
…Diese Bestimmung hat zur Folge, dass bei Ansässigkeit der Annehmenden in einem anderen Mitgliedstaat der Union - mangels inländischer Einkommenssteuerpflicht der Erträgnisse - die Adoptionsgebühr höher ist, als bei Annahme durch eine Gebietsansässige und bewirkt die Regelung daher eine Beschränkung des Kapitalverkehrs. Rechtfertigungsgründe für Eingriffe in das…
…1 Z 17 ErbStG fallen. Für die Erbschaftsteuerfreiheit von ausländischem Kapitalvermögen kommt es darauf an, ob die Erträgnisse beim Erblasser tatsächlich in das "KeSt-Ersatzsystem" einbezogen wurden. Hatte der Erblasser die Zinserträge aus ausländischen Kapitalanlagen in seine Einkommensteuererklärungen nicht aufgenommen, waren folglich die ausländischen Kapitalanlagen…
…Diese Bestimmung hat zur Folge, dass bei Ansässigkeit der Annehmenden in einem anderen Mitgliedstaat der Union - mangels inländischer Einkommenssteuerpflicht der Erträgnisse - die Adoptionsgebühr höher ist, als bei Annahme durch eine Gebietsansässige und bewirkt die Regelung daher eine Beschränkung des Kapitalverkehrs. Rechtfertigungsgründe für Eingriffe in das…
…1 Z 17 ErbStG fallen. Für die Erbschaftsteuerfreiheit von ausländischem Kapitalvermögen kommt es darauf an, ob die Erträgnisse beim Erblasser tatsächlich in das "KeSt-Ersatzsystem" einbezogen wurden. Hatte der Erblasser die Zinserträge aus ausländischen Kapitalanlagen in seine Einkommensteuererklärungen nicht aufgenommen, waren folglich die ausländischen Kapitalanlagen…
…seitens des Unabhängigen Finanzsenates festzuhalten, dass diese Rechtsauffassung des Finanzamtes im geltenden Einkommensteuerrecht Deckung findet: § 27 EStG 1988 erfasst grundsätzlich nur die Erträgnisse des Kapitalstammes und der mit ihnen zusammenhängenden Aufwendungen; Veräußerungen der Einkunftsquelle und daraus erzielte Überschüsse spielen prinzipiell keine Rolle (Doralt/Kirchmayr, EStG…
…c klargestellt wurde, dass Bezüge aus Partizipationskapital im Sinne des Bankwesen- oder Versicherungsaufsichtsgesetzes stets unter diesen Tatbestand fallen. § 27 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 enthält Zinsen und vergleichbare Erträgnisse; hier wurden die Abs. 1 Z 3 und 4 des § 27 EStG 1988 in der…
…von 12 Monaten erfolgt wäre, wäre der Veräußerungsgewinn nicht in die Einkommensteuererklärung aufzunehmen gewesen. Einkünfte aus Kapitalvermögen umfassten die Früchte aus der entgeltlichen Überlassung von Kapital. Grundsätzlich würden nur die Erträgnisse aus dem Kapitalstamm erfasst, nicht hingegen der Kapitalstamm selbst. Die entgeltliche Abtretung einer Forderung…
…umfangreichen Aufzählung - die Früchte aus der entgeltlichen Überlassung von Kapital erfassen wollte. Lehre und Rechtsprechung sind sich darin einig, dass grundsätzlich nur die Erträgnisse aus dem Kapitalstamm, nicht hingegen der Kapitalstamm selbst erfasst werden sollen (siehe z.B. VwGH 11.3.1992, 92/13/0030)…
…Unter diese Z. 4 fallen die Ausschüttungen der Agrargemeinschaft jedoch nicht, weil dieser Tatbestand Zinsen und andere Erträgnisse aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art der Steuerpflicht unterwerfe. Das Mitglied einer Agrargemeinschaft hat aber keine Kapitalforderung gegen die Agrargemeinschaft, sondern ist bloß wegen seines Eigentums an einer…
…gemäß § 27 Abs. 1 Z 4 EStG "Erträgnisse aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art" zu subsumieren. Aus diesen Gründen (Anmerkung des Unabhängigen Finanzsenates: auch diese wurde aus dem Schreiben vom 9. März übernommen) seien die angefallenen Kosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen anzusetzen. Diese…
…dass tatsächlich ausgeschüttete Fondserträge steuerfrei sind, wenn sie schon früher als ausschüttungsgleiche Erträge gegolten haben Schüttet ein Fonds vier Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres Erträgnisse aus diesem abgelaufenen Geschäftsjahr aus, so sind die ausschüttungsgleichen Erträge steuerpflichtig, während die tatsächliche Ausschüttung selbst steuerfrei ist. Dieser Sachverhalt…
…daher keine Leistungen erbringen kann), ohne die an ihr tatsächlich Beteiligten bzw. ohne jene Personen, denen die Erträgnisse aus der Domizilgesellschaft zufließen, bekannt zu geben, reicht damit ebenso nicht aus, wie die bloße Namhaftmachung einer beliebigen Person (siehe VwGH 13.11.1985, 84/13/0127…
…bei. Zusätzlich erfolge in der Beilage die Offenlegung der Erträgnisse aus dem Deckungsstock. In der angesprochenen Beilage (= beigelegter Ordner) wurden sämtliche Einkünfte aus Kapitalvermögen betreffend das Vermögen der liechtensteinischen Stiftung des Bf's und dessen Mutter für die Jahre 2003 bis 2008 bzw. 2009…
…dass die Erträgnisse aus dem Kapitalvermögen der Erblasserin bei der UBS Monaco mit einem Wert zum Todestag von € 2.611.869,00 nur zum Teil der "besonderen" Einkommensteuer iSd § 37 Abs. 8 EStG 1988 unterzogen wurde und nach dem Verhältnis der Erträgnisse von 82…
…Pfändung gegebene Unzulässigkeit derselben auch nicht dadurch beseitigt, dass die Zwangsverwaltung in der Folge eingestellt wurde. Denn nach dem Gesetz besteht keine Möglichkeit einer Pfändung der Erträgnisse einer zwangsverwalteten Liegenschaft für den Fall der Beendigung der Zwangsverwaltung (vgl. Heller/Berger/Stix, Kommentar zur Exekutionsordnung II…
…gegebene Unzulässigkeit derselben auch nicht dadurch beseitigt, dass die Zwangsverwaltung in der Folge eingestellt wurde. Denn nach dem Gesetz besteht keine Möglichkeit einer (vorsorglichen) Pfändung der Erträgnisse einer zwangsverwalteten Liegenschaft für den Fall der Beendigung der Zwangsverwaltung (vgl. Heller/Berger/Stix, Kommentar zur Exekutionsordnung II…
…einer Einkommensquelle, also zur Existenzgründung oder Existenzverbesserung, auch dann nicht steuerfrei, wenn die für den Haushalt nötigen Sachwerte aus den Erträgnissen dieser Einkunftsquelle angeschafft werden. Die Zuwendung muss nämlich nach dem Gesetz unmittelbar der Einrichtung eines Haushaltes dienen (VfGH 10.3.1994, B 1262/93;…
Die Frage der Beurteilung der Einkunftsquelleneigenschaft der aus der gegenständlichen Eigentumswohnung erzielten Erträgnisse und Aufwenden im Sinne des § 2 Abs. 3 EStG 1988 für die Jahre 1996 bis 2003 richtet sich nach der zu diese Norm ergangenen Verordnung des Bundesministers für Finanzen über das Vorliegen…