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104 902 Treffer419 msnur geltende Fassungen
UFSZ2L ZRV/0010-Z2L/02Rückforderung einer gewährten Ausfuhrerstattung gem. § 5 AEG und Festsetzung einer Sanktion
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)24.11.2006

… 2 AEG). Für sämtliche darin angeführten Produkt-Codes waren im maßgeblichen Zeitpunkt differenzierte Erstattungssätze (Art.2 Abs.1 lit.e) der VO 800/1999) festgesetzt. Mit Bescheid des Zollamtes Salzburg/Erstattungen (als zuständige Zahlstelle iSd § 14 Abs.4 AVOG) vom 20.1.2000 erfolgte unter…

LStR 2002 Rz 423–4266.8 Kostenersätze
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

6.8 Kostenersätze Rz 423: § 4 (1). Kostenersätze gemäß § 26 EStG 1988, ausgenommen jene nach § 26 Z 9 EStG 1988, kürzen die jeweiligen Pauschbeträge. (2). Bei Expatriates gemäß § 1 Z 11 kürzen Kostenersätze gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 nicht den Pauschbetrag. Rz 424: Nicht…

LStR 2002 Rz 396–3976 Durchschnittssätze (§ 17 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien11.12.2015

6 Durchschnittssätze (§ 17 EStG 1988) 6.1 Berufsgruppen Rz 396: Auf Grund der VerordnungVerordnung des BMF über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten des BMF über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen, BGBl. II Nr. 382/2001, können ohne Nachweis der…

BMF-010216/0005-VI/6/2016Vergütungssatz für die Tätigkeit von Ordensangehörigen in ordenseigenen Betrieben und für die Zuweisung an eine Versorgungs- oder Unterstützungseinrichtung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0005-VI/6/201606.12.2016

Zwischen Orden und Kongregationen nach Kirchenrecht und ihren Angehörigen (Ordensmitglieder) besteht ein von der Ordensregel normiertes eigenständiges Rechtsverhältnis, das grundsätzlich eine Entlohnung der Ordensangehörigen für Dienstleistungen gegenüber dem Orden bzw. der Kongregation nicht vorsieht, sondern den Ordensangehörigen lediglich einen Alimentationsanspruch einräumt. Die Tätigkeit von Ordensangehörigen…

LStR 2002 Rz 312–3135.6.7.6 Auslandsreisen
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

5.6.7.6 Auslandsreisen Rz 312: Bei Auslandsreisen ist für den Verpflegungsmehraufwand an Stelle des Betrages von 30 Euro (bis 2024: 26,40 Euro) täglich - unabhängig von der Höhe der Einkünfte - der in der Reisegebührenvorschrift der Bundesbediensteten für das jeweilige Land (siehe auch Rz…

LStR 2002 Rz 140542.2 Tages- und Nächtigungsgelder bei Auslandsdienstreisen (Höchststufe in Euro) sowie Differenzverpflegungsaufwendungen
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

42.2 Tages- und Nächtigungsgelder bei Auslandsdienstreisen ab 2002 (Höchststufe in Euro) sowie Differenzverpflegungsaufwendungen Rz 1405: In der folgenden Tabelle sind die Tages- und Nächtigungsgelder bei Auslandsdienstreisen ab 2002 gemäß der Verordnung der Bundesregierung über die Festsetzung der Reisezulagen für Dienstverrichtungen im Ausland (BGBl. II…

LStR 2002 Rz 811–81211.12 SV-Rückerstattung und Erstattung Absetzbeträge (§ 33 Abs. 8 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

11.12 SV-Rückerstattung und Erstattung Absetzbeträge (§ 33 Abs. 8 EStG 1988) Rz 811: Für Steuerpflichtige, die Anspruch auf den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag haben, gilt: Ergibt sich bei der Steuerberechnung nach § 33 Abs. 1 und 2 EStG 1988 ein Betrag unter null, ist der Alleinverdiener…

KStR 2013 Rz 89–981.2.1.2.4 Einkünfteermittlung
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

1.2.1.2.4 Einkünfteermittlung 1.2.1.2.4.1 Allgemeines Rz 89: Ein Betrieb gewerblicher Art unterliegt der unbeschränkten Steuerpflicht gemäß § 1 Abs. 2 Z 2 KStG 1988, soferne nicht die Befreiung nach § 5 Z 6 KStG 1988 wegen Verfolgung begünstigter Zwecke…

LStR 2002 Rz 721–72910.5.1.3.2 Mittelpunkt der Tätigkeit bei Dienstreisen nach dem zweiten Tatbestand
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

10.5.1.3.2 Mittelpunkt der Tätigkeit bei Dienstreisen nach dem zweiten Tatbestand Rz 721: Bei einer Dienstreise, bei der der Arbeitnehmer so weit weg von seinem ständigen Wohnort (Familienwohnsitz) arbeitet, dass ihm eine tägliche Rückkehr an seinen ständigen Wohnort (Familienwohnsitz) nicht zugemutet werden…

LStR 2002 Rz 263–2665.4.4 Vorgangsweise bei von der Wohnung aus angetretenen Dienstreisen
geltende FassungRichtlinien17.12.2019

5.4.4 Vorgangsweise bei von der Wohnung aus angetretenen Dienstreisen 5.4.4.1 Zeitliches Überwiegen Rz 263a: Werden Fahrten zu einem Einsatzort in einem Kalendermonat überwiegend unmittelbar vom Wohnort aus angetreten, liegen hinsichtlich dieses Einsatzortes ab dem Folgemonat Fahrten von der Wohnung zur…

EStR 2000 Rz 1030–10395.1.4 ABC der Betriebseinnahmen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

5.1.4 ABC der Betriebseinnahmen Abfindungen Rz 1030: Der Grund für das Entstehen des Anspruches muss in der betrieblichen Sphäre liegen: Verzicht auf eine Firmenbezeichnung (VwGH 29.3.1978, 0652/77), Entgelt für Verzicht auf Vorkaufsrecht eines Baumaterialienhändlers, da das Recht notwendiges Betriebsvermögen darstellt…

UFSZ3K ZRV/0073-Z3K/06Aufhebung wegen Unzuständigkeit der Behörde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)08.10.2007

…603,0 kg) teilweise entsprochen. In der Begründung wurde ausgeführt, bei je nach Bestimmung differenzierten Erstattungssätzen sei die Zahlung der Erstattung von zusätzlichen Bedingungen, insbesondere vom Nachweis der Erfüllung der Einfuhrzollförmlichkeiten im Bestimmungsland und von der Vorlage des Beförderungspapiers abhängig. Das lediglich in Kopie vorgelegte…

UFSZ3K ZRV/0072-Z3K/06Aufhebung wegen Unzuständigkeit der Behörde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)08.10.2007

…540,0 kg) teilweise entsprochen. In der Begründung wurde ausgeführt, bei je nach Bestimmung differenzierten Erstattungssätzen sei die Zahlung der Erstattung von zusätzlichen Bedingungen, insbesondere vom Nachweis der Erfüllung der Einfuhrzollförmlichkeiten im Bestimmungsland und von der Vorlage des Beförderungspapiers abhängig. Das lediglich in Kopie vorgelegte…

KfzBStR 2021 Rz 1690–1697D.4. Steuersatz (§ 6 VersStG 1953)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

D.4. Steuersatz (§ 6 VersStG 1953) D.4.1. Allgemeines Rz 1690: Der Steuersatz hängt einerseits von der Art des Kraftfahrzeuges, andererseits vom Zeitraum, für den die Versicherungsprämie geleistet wird (monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Prämienzahlung), ab. Die Erhöhung bei unterjähriger Zahlung besteht nunmehr ausschließlich…

MO-83007.26. MO26 NA I-Waren
geltende FassungRichtlinien01.03.2011

…Tag der Einfuhr geltenden Erstattungssatzes zu berechnen. Der Erstattungssatz ist beim Zollamt Salzburg, Zahlstelle für Ausfuhrerstattungen (Tel. Nr. 0662 / 850 321 - 0) zu erfragen. Existieren für ein Grunderzeugnis zwei verschiedene Erstattungssätze, so ist der jeweils höhere (d.h. nicht um die Produktionserstattung gekürzte) Erstattungssatz heranzuziehen. …

UFSZ3K ZRV/0161-Z3K/06Beantragte Erstattung im Falle der differenzierten Ausfuhrerstattung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)19.05.2009

… die in der Ausfuhr angemeldete Ware sei nicht Gegenstand dieser Verzollungsunterlage. Im Falle je nach Bestimmung unterschiedlicher Erstattungssätze sei die Zahlung der Erstattung von zusätzlichen Bedingungen abhängig. Das Erzeugnis müsse innerhalb einer Frist von zwölf Monaten nach Annahme der Ausfuhranmeldung in unverändertem Zustand in das…

UFSZ3K ZRV/0159-Z3K/06Beantragte Erstattung im Falle der differenzierten Ausfuhrerstattung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)19.05.2009

…dem vorgelegten Nachweis aufscheinenden Registriernummer sei in der Datenbank der russischen Zollverwaltung keine Abfertigung registriert. Im Falle je nach Bestimmung unterschiedlicher Erstattungssätze sei die Zahlung der Erstattung von zusätzlichen Bedingungen abhängig. Das Erzeugnis müsse innerhalb einer Frist von zwölf Monaten nach Annahme der Ausfuhranmeldung in…

UFSZ3K ZRV/0151-Z3K/06Beantragte Erstattung im Falle der differenzierten Ausfuhrerstattung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)19.05.2009

…dem vorgelegten Nachweis aufscheinenden Registriernummer sei in der Datenbank der russischen Zollverwaltung keine Abfertigung registriert. Im Falle je nach Bestimmung unterschiedlicher Erstattungssätze sei die Zahlung der Erstattung von zusätzlichen Bedingungen abhängig. Das Erzeugnis müsse innerhalb einer Frist von zwölf Monaten nach Annahme der Ausfuhranmeldung in…

UFSZ3K ZRV/0149-Z3K/06Beantragte Erstattung im Falle der differenzierten Ausfuhrerstattung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)14.05.2009

…dem vorgelegten Nachweis aufscheinenden Registriernummer sei in der Datenbank der russischen Zollverwaltung keine Abfertigung registriert. Im Falle je nach Bestimmung unterschiedlicher Erstattungssätze sei die Zahlung der Erstattung von zusätzlichen Bedingungen abhängig. Das Erzeugnis müsse innerhalb einer Frist von zwölf Monaten nach Annahme der Ausfuhranmeldung in…

UFSZ3K ZRV/0165-Z3K/06Mangelhafte Grundlage für die Rückforderung einer Ausfuhrerstattung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid27.03.2007

…waren laut Anhang der "Verordnung (EG) Nr. 833/1999 der Kommission vom 21. April 1999 zur Festsetzung der Erstattungen bei der Ausfuhr auf dem Schweinefleischsektor" für den Produktcode 0203 2955 9110 je nach Bestimmung unterschiedliche Erstattungssätze vorgesehen. In diesem Fall, einer so genannten differenzierten Erstattung…