…kann auch der Antrag auf Erstattung der Bausparprämie elektronisch gestellt werden (§ 2 VO betreffend Bausparen gemäß § 108 EStG 1988, BGBl. II Nr. 296/2005). Rz 1306: Die Bausparkasse hat einmal jährlich bis 15. Jänner des Folgejahres den Antrag auf Prämienerstattung an das Finanzamt Wien 1…
40.3 Erstattung der Prämie Rz 1332: Die pauschale Erstattung erfolgt durch den Rechtsträger, bei dem die Abgabenerklärung abgegeben wurde. Dieser Rechtsträger fordert den auf Grund der vorgelegten Abgabenerklärungen zu erstattenden Steuerbetrag einmal jährlich (bis Ende Februar des Folgejahres) beim Finanzamt Wien 1/23für Großbetriebe…
…Rz 1387: Die pauschale Erstattung erfolgt durch den Rechtsträger, bei dem die Abgabenerklärung abgegeben wurde. Die erstattete Prämie ist zwingend der Zukunftsvorsorgeeinrichtung zuzuführen. Die Kapitalgarantie hat auch die Prämiengutschrift zu umfassen. Rz 1388: Dieser Rechtsträger fordert den auf Grund der vorgelegten Abgabenerklärungen zu erstattenden Steuerbetrag…
41.3 Art und Höhe der Förderung 41.3.1 Pauschale Förderung Rz 1378: Die Erstattung der Prämie erfolgt mit einem Pauschbetrag, der sich nach einem Prozentsatz der im jeweiligen Kalenderjahr geleisteten Beiträge bemisst. Der Prozentsatz beträgt 5,52,75% (dies entspricht dem Arbeitnehmerabsetzbetrag von…
39.5 Überweisung der Prämien (§ 108 Abs. 5 EStG 1988) Rz 1313: Die Erstattung der Bausparprämie erfolgt über Antrag der Bausparkasse, bei der der Steuerpflichtige den Bausparvertrag abgeschlossen hat. Der Antrag auf Erstattung ist beim Finanzamt Wien 1/23für Großbetriebe einzubringen. Die Prämie wird dem…
…liegt vor. Frage: Ab wann ist österreichische Versicherungssteuer festzusetzen und an wen? Lösung: Österreichische Steuerpflicht entsteht für Prämienzahlungen ab dem Zeitpunkt des Wohnsitzwechsels. Der Versicherer als Haftender hat die Versicherungssteuer abzuführen. Wenn dies nicht erfolgt, kann das sachlich und örtlich zuständige Finanzamt die Versicherungssteuer mit…
…zu Unrecht erfolgt, weil keiner der Nachversteuerungstatbestände des § 6 Abs. 1a VersStG erfüllt seien. Voraussetzung für die höhere Versicherungssteuer sei immer, dass kumulativ zwei Tatbestandmerkmale vorliegen: 1: Höchstlaufzeit des Versicherungsvertrages von weniger als 10 Jahren und 2: keine "laufende, im wesentlichen gleichbleibende Prämienzahlung". Durch die…
…Bezugsberechtigten eine amtliche Sterbeurkunde und ein Nachweis über die Todesursache des Versicherten vorzulegen. ... § 8. Zuzahlung Sie haben die Möglichkeit während der Prämienzahlungsdauer Zuzahlungen ohne Gesundheitsprüfung zu tätigen. Ganz unbürokratisch per Überweisung an ***X*** Versicherungen AG, BIC: ***8*** und unter Hinweis "ZUZAHLUNG" und Angabe Ihrer Polizzennummer…
…Risikotragung deckt - nicht als solches erweist, dann kann § 9 Abs 1 VersStG für die unverdiente Prämie zur Anwendung kommen. Umgekehrt stellen Erstattungen von Versicherungsprämien, die nicht auf einer nachträglichen Änderung des der Prämienberechnung zugrunde liegenden, vom Versicherer getragenen Wagnisses, sondern auf einem günstigen Schadensverlauf beruhen…
…Der VwGH habe diese Frage unbeantwortet gelassen und die konkret vereinbarte Kaitalgarantie als nennenswerte Versicherungsleistung beurteilt (VwGH 23.11.2016, Ro 2015/15/0012). Wirtschaftlich gesehen werde vorliegend die mit mindestens 10% des einbezahlten Prämienbetrages garantierte Todesfallleistung im Fall des Ablebens der letzten versicherten Peron…
…jedem Fall zustünde. 4) Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen gemäß § 33 Abs. 8 Zif. 3 EStG Im gegenständlichen Fall ergibt sich eine sogenannte Negativsteuer. Darunter versteht man eine Steuergutschrift, die sich aufgrund von Tarifvorschriften für Steuerpflichtige ergibt, deren Einkommen grundsätzlich unter der Besteuerungsgrenze (also jenem Jahreseinkommen liegt…
…der Prämienabrechnung der Versicherung und dem damit im Einklang stehenden Vorbringen beider Verfahrensparteien. 3. Rechtsgrundlagen Gemäß § 1 Abs. 1 VersStG 1953, idF BGBl. I Nr. 52/2009 , unterliegt der Steuer die Zahlung des Versicherungsentgeltes auf Grund eines durch Vertrag oder auf sonstige Weise entstandenen Versicherungsverhältnisses…
…der folgende Unterlagen als Beilage angeschlossen wurden: ./1 ***A*** Endnutzer-Lizenzvereinbarung exemplarisch vom Oktober 2015 ./2 ***A*** Endnutzer-Lizenzvereinbarung exemplarisch vom Dezember 2018 ./3 ***A*** Geschäftsbedingungen des VIP-Clubs exemplarisch vom Oktober 2015 ./4 ***A*** Stars Rewards- Programm Prämienbedingungen vom Dezember 2018. ./5 Beschwerde vom…
40.1.2 Abgabenerklärung Rz 1324: Der Abgabepflichtige hat die Erstattung der Prämie gemäß § 108a Abs. 3 EStG 1988 und § 1 VO betreffend prämienbegünstigte Pensionsvorsorge gemäß § 108a EStG 1988, BGBl. II Nr. 530/2003, auf dem amtlichen Vordruck (Abgabenerklärung) im Wege des Rechtsträgers zu beantragen…
40.2.2 Pauschale Förderung Rz 1327: Die Erstattung der Prämie erfolgt mit einem Pauschbetrag, der sich nach dem Prozentsatz der im jeweiligen Kalenderjahr geleisteten Beiträge bemisst. Der Prozentsatz beträgt 2,75% (bis 2011 5,5%) zuzüglich des jeweiligen Prozentsatzes für die Bausparprämie des betreffenden…
…Nov. 2014, BGBl I 2014/65 war es erklärtes Ziel des Gesetzgebers, jedwedes Taktieren bei der Erstattung von Selbstanzeigen hintanzuhalten und eine Rückkehr zur Steuerehrlichkeit bereits vor Anstoß durch die Behörde dadurch zu fördern, dass jede Selbstanzeige, die erst nach Ankündigung einer Prüfungshandlung erstattet wird…
…die Einhebung der Abgabenschuldigkeiten unbillig ist (vgl. Ritz BAO6, Tz 15 und die dort angeführte Judikatur des VwGH). Abschließend sei anzumerken, dass, wie bereits erläutert, durch die Qualifizierung der Prämienrückzahlung als Werbungskosten iSd § 16 EStG 1988 aufgrund des § 19 EStG 1988 eine Erstattung der Lohnsteuer…
…33 ErbStG lautet wie folgt: "Die Steuer ist zu erstatten, a) wenn und insoweit das Geschenk herausgegeben werden musste; b) wenn und insoweit ein Erwerb von Todes wegen herausgegeben werden musste, eine Änderung der Steuer nicht mehr möglich ist und das herausgegebene Vermögen beim Empfänger…
…33 ErbStG lautet wie folgt: "Die Steuer ist zu erstatten, a) wenn und insoweit das Geschenk herausgegeben werden musste; b) wenn und insoweit ein Erwerb von Todes wegen herausgegeben werden musste, eine Änderung der Steuer nicht mehr möglich ist und das herausgegebene Vermögen beim Empfänger…
…Jahren 2002 und 2003 handle. Er habe einen Antrag auf Erstattung der Lohnsteuer nach § 108 a EStG hinsichtlich des höchstmöglichen Betrages gestellt, sodass es sich bei den zweimaligen Einzahlungen von je € 1.000,00 um prämienbegünstigte Beiträge zur Pensionsvorsorge nach § 108 a EStG handle…