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UFSZ1W ZRV/0056-Z1W/05Teilweise Erstattung von Eingangsabgaben gemäß Art. 239 ZK infolge Fehlens einer offensichtlichen Fahrlässigkeit oder betrügerischen Absicht, nachdem infolge Unregelmäßigkeit im Versandverfahren die Eingangsabgabenschuld gemäß Art. 203 ZK ohne Anwendung des Präferenzzollsatzes entstanden war. Zurückverweisung wegen unvollständiger Ermittlungen. Unvollständiger Spruch der erstinstanzlichen Entscheidung, weil nur über den Zoll, nicht aber über die Einfuhrumsatzsteuer und die Abgabenerhöhung abgesprochen wurde.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)04.06.2007

…Ausführungen wurden die Erstattung von Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Abgabenerhöhung im Ausmaß von 889.360,- ATS bzw. 88.936,- ATS bzw. 8.479,- ATS beantragt, in dem für solche Erstattungsanträge vorgesehenen und zugleich eingereichten Formblatt Za 255 (Bl. 55 d.A.) scheint nur der Zollbetrag 889…

UFSZ2L ZRV/0106-Z2L/12Antrag auf Erstattung der Einfuhrabgaben gemäß Art. 239 ZK wegen behaupteter Rechtswidrigkeit des Abgabenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)13.05.2013

…Antrag auf Erstattung bzw. Erlass nach Art. 239 ZK lägen somit vor. Der Bfin könne jedenfalls weder betrügerische noch offensichtliche Fahrlässigkeit vorgeworfen werden. Dies zeige sich daran, dass die Bfin in ihrer Buchhaltung ausschließlich die höheren Rechnungen gehabt, diese bezahlt und allen ihren Abgabenmeldungen zugrunde…

UFSZ2L ZRV/0076-Z2L/04Auswirkung einer Pflichtverletzung im Verfahren der besonderen Verwendung auf die Erstattung/den Erlass der Abgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)15.09.2005

…Im Nachtrag zur Berufung gegen den Abgabenbescheid und dem gestellten Antrag auf Erstattung nach Art. 239 ZK wurde mit Schreiben vom 19. April 2000 ausgeführt, dass es unbillig wäre, die Zollschuld zu erheben. Die Bf. verweist auf einen Erlass-Antrag der deutschen Zollverwaltung (REM 04…

UFSZ1W ZRV/0042-Z1W/02Wiederaufleben der Zollschuld gemäß Artikel 242 ZK wegen Nichterfüllung der Voraussetzungen für eine Erstattung der Einfuhrabgaben im Sinne des Artikels 238 Absatz 1 ZK.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)08.06.2004

…238 ZK den anteiligen Zollbetrag in der Höhe von insgesamt S 170.116,-- (S 60.897,-- zu WE-Nr. 526/000/915712/01/7 und S 109.219,-- zu WE-Nr. 526/000/916369/01/7). Nach der Erstattung der Abgaben fand durch die Außen-…

UFSZ3K ZRV/0339-Z3K/02Verspätet eingebrachter Antrag auf Erstattung von Abgaben nach Art. 238 Abs. 4 ZK. Nicht rechtswirksam eingebrachter Antrag auf Entscheidung durch den Berufungssenat.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)19.04.2004

BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Wien vom 26. Juni 2002, GZ. xxxxx, betreffend Erstattung der Abgaben nach Art. 238 ZK, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs…

UFSZ3K ZRV/0199-Z3K/06Wird eine der Pflichten nicht erfüllt, die sich aus der Inanspruchnahme der vorübergehenden Verwendung eines Beförderungsmittels ergibt, wenn während der Fahrt keine vollständig ausgefüllte Güterbeförderungsgenehmigung mitgeführt wird?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)08.09.2006

…Artikel 236 ZK beantragt, für den LKW-Sattelzug mit dem behördlichen Kennzeichen X2 (Zugmaschine) und Y2 (Auflieger) den Zoll und die Abgabenerhöhung zu erstatten. Die Einfuhrumsatzsteuer wurde bereits vom Finanzamt Graz zurückerstattet. In der Begründung wird ausgeführt, Nachforschungen der Bf hätten ergeben, dass das verfahrensgegenständliche…

BFG RV/5200068/2014Erstattung von Eingangsabgaben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.08.2017

…entnehmen, dass diese Importverzollung im Rechtsbestand ist und auch keine Erstattung der Abgaben erfolgte. Dieser, dem Rechtsbestand angehörende Bescheid, ist unabhängig davon, ob er richtig ist oder nicht, sowohl für die Bf. als auch für die Behörde verbindlich. Mit der Rechtskraftwirkung ist die Folge verbunden…

UFSZ3K ZRV/0006-Z3K/08Abweisung eines Antrages auf Erstattung nach Art 239 ZK iVm Art 899 Abs 2 ZK-DVO und § 83 ZollR-DG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)07.02.2008

…betreffend Erstattung der Abgaben nach Artikel 239 Zollkodex (ZK) iVm Artikel 899 Absatz 2 Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) und § 83 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) iVm § 2 Absatz 1 ZollR-DG entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Im Jahr…

LStR 2002 Rz 1305–130639.3 Erstattung der Prämie (§ 108 Abs. 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…1305: Der Abgabepflichtige hat die Erstattung der Prämie auf dem amtlichen Vordruck (Abgabenerklärung Lg. Nr. 108) zu beantragen. Gemäß § 2 VO betreffend Bausparen gemäß § 108 EStG 1988, BGBl. II Nr. 296/2005 gilt die im Anhang 1 zur VO kundgemachte Abgabenerklärung als amtlicher Vordruck. Der…

BFG RV/2100810/2022Verjährung durch Veranlagung festgesetzter Mehrsteuern mangels Vorliegens der subjektiven Tatseite einer Abgabenhinterziehung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.11.2023Teil 1/3

…aber weder im Erstattungs- noch im Veranlagungsverfahren einen Vorsteuerabzug geltend gemacht oder erhalten hat. Da nur ein "in Anspruch genommener" Vorsteuerabzug gemäß § 16 Abs. 1 Z 2 UStG zu korrigieren ist, hat die Bf. im Jahr 2013 keine Vorsteuern zu berichtigen. Der gegenteiligen Ansicht des…

BFG RV/2100810/2022Verjährung durch Veranlagung festgesetzter Mehrsteuern mangels Vorliegens der subjektiven Tatseite einer Abgabenhinterziehung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.11.2023Teil 3/3

…erzielt die Bf. steuerbare und steuerpflichtige Umsätze - auch wenn diese in der Vergangenheit mangels Einreichung von Umsatzsteuererklärungen nicht zur Versteuerung gelangt sind. Da die entsprechende Steuertatbestände verwirklicht wurden, ist die Abgabe oder Nichtabgabe von Steuererklärungen nicht weiter von Belang. Daher zumindest zu vermuten, dass den…

BFG RV/2100810/2022Verjährung durch Veranlagung festgesetzter Mehrsteuern mangels Vorliegens der subjektiven Tatseite einer Abgabenhinterziehung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.11.2023Teil 2/3

…Erlassung von neuen Umsatzsteuerjahresbescheiden für 2014 bis 2016 im Jahr 2022 war folglich schon deshalb unzulässig, weil bereits Bescheide über die Umsatzsteuer der betreffenden Streitjahre - sohin den identen Abgabengegenstand - bestehen. Dass die Bescheide aus dem Jahr 2018 im Jahr 2022 noch nicht in Rechtskraft erwachsen…

ZK-07706. Erstattung und Erlass der Zollschuld (Art. 116 bis 123 UZK, Art. 92 bis 102 UZK-DA und 172 bis 181 UZK-IA, §§ 71 - 73 ZollR-DG)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…dass ein Antrag auf Erlass oder Erstattung erfolgversprechend sein würde, trifft die Behörde eine Rechtsbelehrungspflicht gemäß § 113 BAO. Das bedeutet für die Praxis, dass die Partei in solchen Fällen entweder schriftlich (zB durch einen entsprechenden Zusatz in der Rechtsbehelfsbelehrung des Abgabenbescheides) oder aber mündlich (mit…

UFSZ3K ZRV/0069-Z3K/03Erstattung der Einfuhrabgaben gemäß Art. 239 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)17.02.2006

…zur Entrichtung von Abgabennachforderungen sei vielmehr als ein unternehmerisches Risiko einzustufen, da es eine allgemein anerkannte Tatsache sei, dass die Republik Österreich bzw. die Europäische Union einen Anspruch auf die Entrichtung der Eingangsabgaben in korrekter Höhe habe. Werde ein Antrag auf Erstattung oder Erlass lediglich…

UFSZ1W ZRV/0059-Z1W/03Erstattung gemäß Art. 239 ZK, Verlängerung der Frist gemäß Art. 239 Abs. 2 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)14.12.2004

…die Beschwerde der Spedition, vertreten durch Rechtsanwaltspartnerschaft Doralt Seist Csoklich, 1090 Wien, Währinger Straße 2-4, vom 22. Mai 2003 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 14. April 2003, Zl. 100/34832/2002-1, betreffend Zurückweisung eines Antrages auf Erstattung der Abgaben nach Art…

UFSZ3K ZRV/0172-Z3K/10Zurückweisung eines verspätet eingebrachten Erlassantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)14.10.2013

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf, vom 24. Februar 2010 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 8. Februar 2010, Zahl: 000000/00000/2006-13, betreffend Erstattung der Abgaben nach Artikel 239 ZK entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe…

BFG RV/7200049/2019Antrag auf Erstattung von Einfuhrabgaben; Ansässigkeit im Zollgebiet der Europäischen Union
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.03.2025

…entrichtete Abgabenbetrag nicht zu entrichten war. Legt er gegen die Abgabenfestsetzung keinen Rechtsbehelf ein, sondern beantragt er an dessen Stelle nur Erlass oder Erstattung, verschlechtert sich durch die ihn treffende Nachweispflicht seine verfahrensrechtliche Lage (Witte/Alexander, UZK Art. 117 Rz. 19) Auf Grund der Aktenlage…

UFSZ2L ZRV/0015-Z2L/03Antrag auf Erstattung der Einfuhrumsatzsteuer wegen Vorliegens einer Billigkeit im Sinne des § 83 ZollR-DG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)19.01.2004

…die deutlichste Erscheinungsform der persönlichen Unbilligkeit zugelassen. Verlangt der Abgabenschuldner die Erstattung wegen Unbilligkeit nach den persönlichen Verhältnissen, so ist ein solcher Antrag derart zu beurteilen, ob aus der Sicht der Verhältnisse im Zeitpunkt der Erlassung der Entscheidung die Entrichtung der Abgaben zu einer ernsthaften…

BFG RV/2100720/20151. Verfassungskonformität und Bemessungsgrundlage einer Abgabenerhöhung nach § 29 Abs.6 FinStrG idFd FinStrG-Nov 2014 im Falle einer Selbstanzeige anlässlich einer Betriebsprüfung; 2. Der Mehrbetrag als Bemessungsgrundlage bezieht sich auf vorsätzlich oder grob fahrlässig begangene Finanzvergehen. Wenn bei einer bestehenden werthaltigen Forderung der GmbH an ihre Gesellschafter keine verdeckte Ausschüttung vorliegt, ist bereits der objektive Tatbestand einer Abgabenverkürzung nicht gegeben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.09.2015Teil 1/2

…den Vertretern der Abgabenbehörde bestätigt, dass sie die Unterlagen, die mit Schriftsatz vom 18. September 2015 eingereicht wurden, erhalten haben. Der steuerliche Vertreter verwies auf das schriftliche Vorbringen und ergänzte, dass, wäre die neuere Judikatur des VwGH vom Februar 2015 bei Erstattung der Selbstanzeige im…

UFSZ3K ZRV/0070-Z3K/03Erstattung von Einfuhrabgaben gemäß Art. 236 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)16.02.2006

…in den Zollanmeldungen ungeprüft übernommen und die angemeldeten Einfuhrpreise der Abgabenberechnung zugrunde gelegt. Ein aktiver Irrtum der Zollbehörde liege nicht vor, es sei erst nach einer Betriebsprüfung/Zoll zu Tage gekommen, dass die erklärten fob-Preise nicht den tatsächlichen Zahlungen entsprachen. Eine Erstattung gemäß Art…