…Ihnen eine schätzungsweise Aufteilung vorgenommen werden, die den tatsächlichen Verhältnissen Ihrer Meinung nach am nächsten kommt. Inwieweit konnten Sie die genannten Ersparnisse von 10.000,00 S aus dem Wirtschaftsgeld und inwieweit aus dem Taschengeld lukrieren (bitte um eine ungefähre Aufteilung)? Die Bw teilte dazu…
…nunmehrige Beschwerdeführerin, =Bf., und ihr Gatte aus Anlass der einvernehmlichen Ehescheidung unter anderem vereinbart: Im Zuge der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse überträgt der Gatte die ihm eigentümliche Hälfte der Liegenschaft EZ xy (bestehend aus den Grundstücken 1 - Haus 9, 2, 3…
…Abs. 1 Z 2 GrEStG 1987 Darüberhinaus steht der begünstigte Steuersatz nach Z 2 der Bestimmung auch dann noch zu, wenn ein Ehegatte von dem anderen Ehegatten bei Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse anlässlich der Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe erwirbt (lit. a…
…jeweils halben Einheitswerte sind der Gebührenbemessung zu Grunde zu legen. 4) Festgestellt wird, dass eheliche Schulden und eheliche Ersparnisse nicht bestehen. 8) Die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens sowie des Hausrates erfolgt einvernehmlich in der Form, dass nachstehende Fahrnisse in das Alleineigentum des Beklagten übergehen: Wohnzimmereinrichtung…
… 98 ABGB bestehen. Auf Seiten von B sind sämtliche Ansprüche aus der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse sowie aus der Abgeltung der Mitwirkung im gemeinsamen Erwerb durch die im Folgenden vereinbarte Ausgleichszahlung abgefunden und verglichen. Abgefunden und verglichen sind sohin insbesondere sämtliche…
… 6), zu berechnen. Nach § 7 Z 2 GrEStG beträgt die Steuer beim Erwerb von Grundstücken durch einen Ehegatten von dem anderen Ehegatten bei Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse anläßlich der Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe 2 v. H. Nach der ständigen Rechtsprechung des…
…dass die gegenständlichen Liegenschaften nicht zum ehelichen Gebrauchvermögens zählen, dass aber bisher nicht geprüft worden sei, ob die Liegenschaften Teil der ehelichen Ersparnisse waren. Es wurde dem Finanzamt vorgehalten, dass von einem entgeltlichen Erwerb der Liegenschaften während aufrechter Ehe ausgegangen werde und dass die Vermietung…
…des Sachwalters überwiesen, dessen aktueller Guthabenstand von 6.850 € als Reserve für etwaige Notfälle diene. Da die Berufungswerberin über keine zusätzlichen Ersparnisse verfüge, würde die sofortige volle Entrichtung der Steuerschulden ihren Unterhalt gefährden. Das Finanzamt wies diesen Antrag mit Bescheid vom 19. Oktober 2004…
…Vertragsparteien würden jeweils über ausreichende Einkünfte aus eigener Erwerbstätigkeit verfügen. Punkt fünf wäre inhaltlich als anwaltliche Formalfloskel zu werten. Aufgeteilt wären weder Ersparnisse noch sonstigen Güter von erheblichen Wert worden, sondern lediglich die üblichen persönlichen Gebrauchsgüter des täglichen Lebens. Jedenfalls hätte damit keine Vermögensübertragung stattgefunden…
…die aus Finanzamts-Gutschriften (S 88.170,00), aus Erbschaftserlösen (S 846.622,00), aus Ersparnissen bzw aus laufendem Einkommen (S 152.187,00), aus dem Verkaufserlös der Eigentumswohnung (S 1.518.459,00), sowie aus BSK- und LWBF-Darlehen (S 1.318.032,00…
…der Kurzbezeichnung "500` Würot" ebenfalls festgehalten hat. - Der als sog. "Rest aus Ersparnissen aus lfd. Einkommen" in Höhe von (genau) S 115.916,79 angegebene Deckungsbetrag ist aus der ergänzenden Finanzierungsdarstellung des Bw. allerdings auszuscheiden, weil diese Einkommensgröße schon in der Vermögensdeckungsrechnung enthalten ist und…
…ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse anlässlich der Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe" vor (vgl Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, Grunderwerbsteuer [15. Lfg 2016] § 7 Rz 1). Diese steuerliche Begünstigung sollte ursprünglich den Ehegatten bei Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse anlässlich der Scheidung…
…fest. Begründend wurde ausgeführt, dass gemäß § 95 EheG der Anspruch auf Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse erlösche, wenn er nicht binnen einem Jahr nach Eintritt der Rechtskraft der Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe durch Vertrag oder Vergleich anerkannt oder gerichtlich geltend gemacht werde…
…Liegenschaft neu geregelt (Alleineigentum des Erstantragstellers). Die Antragsteller erklären, dass sämtliches eheliches Gebrauchsvermögen, eheliche Ersparnisse und eheliche Schulden bereits zwischen den Antragstellern aufgeteilt wurden und dass sie deswegen auf eine Antragstellung im Sinne der §§ 81 ff EheG ausdrücklich verzichten. Sie beantragen jedoch einen Beschluss gem …
…Ehegatten bei Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse anlässlich der Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe 2%, ....3. durch andere Personen 3,5%. Inhaltlich ist die Anwendung des § 7 Z 2 GrEStG auf den Erwerb bei Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse eingeschränkt…
…07.02.2014) vor dem Bezirksgericht XXX einen Vergleich mit folgendem, auszugsweise wiedergegebenem Inhalt: „Die Parteien haben in der Tagsatzung vom TM .2013 folgenden gerichtlichen Vergleich zur Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse nach den Grundsätzen des § 83 Ehegesetz geschlossen: I. Die Antragsgegnerin…
…übernehmen. Die Übernahme dieser Kosten stelle eine wesentliche Kürzung der Pension des Bw. dar, sodass ihm nur sehr wenig zum Leben verbleibe bzw. müsse er bereits auf Ersparnisse zurückgreifen. Die gemeinsame Wohnung in B, V-Straße ../../5, sei vom Bw. im Jahre 1969 gekauft worden…
…2008 zur Gänze in Höhe von € 8.921,95 und im Jahr 2009 in Höhe von € 6.776,68 aus den Ersparnissen des Herrn XY bezahlt worden seien. Die restlichen im Jahr 2009 angefallenen Pflegekosten in Höhe von € 6.371,72 seien…
…die Verzögerung im Studienabschluss nicht im Verschulden seiner Tochter gelegen sei, sie jedoch aufgrund der Unterstützungen durch die Großeltern mütterlicher- und väterlicherseits und aufgrund eigener Ersparnisse im Zeitpunkt der Anmietung der Wohnung bereits selbsterhaltungsfähig gewesen sei. Daher sei das Mietverhältnis anzuerkennen. Im Jahr 2008 hat…
…dass das Ergebnis betriebswirtschaftlich unmöglich ist und die Aufzeichnungen unrichtig, sofern die Deckung des Lebensunterhaltes des Gewerbetreibenden und eine ausreichende Geldversorgung aus anderen Einkunftsquellen oder Ersparnissen gegeben war. Dies war hinsichtlich der Deckung des Lebensunterhaltes unstrittig gegeben (vgl Tz 4 des Prüfungsberichtes) und hinsichtlich der…