…Zahlt ein Arbeitgeber höhere Bezüge als die in der maßgebenden lohngestaltenden Vorschrift vorgesehenen Mindestlöhne, werden Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen grundsätzlich insoweit als angemessen anzusehen sein, als die Zulage im selben Ausmaß erhöht wird, wie der Lohn. Beispiel 1: Der kollektivvertragliche Bruttomonatslohn eines Transportarbeiters beträgt 1…
…sind unter Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen jene Teile des Arbeitslohnes zu verstehen, die dem Arbeitnehmer deshalb gewährt werden, weil die von ihm zu leistenden Arbeiten überwiegend unter Umständen erfolgen, die in erheblichem Maß zwangsläufig eine Verschmutzung des Arbeitnehmers und seiner Kleidung bewirken, im Vergleich zu…
…Besteuerung von Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage im Wesentliche drei Bedingungen erfüllt sein müssen: Die erste Voraussetzung sei funktioneller Art. Sie sei erfüllt, wenn eine Zulage neben dem Grundlohn gewährt werde. Diese Voraussetzung sei erfüllt und wäre auch vom Prüfer nicht beanstandet worden. Die zweite Voraussetzung…
…die Beschwerdevorentscheidung einen Vorlageantrag, in welchem er Folgendes ausführte: „In der Begründung wird behauptet, dass die von mir erhaltenen Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen nicht steuerfrei wären, weil keine Lohnunterlagen des Dienstgebers vorhanden wären. Richtig ist, dass die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit gemäß § 68 EStG iVm…
…2014 veranlagt; dabei unterzog das Finanzamt die ausgewiesenen Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen der Besteuerung. In der gegen diesen Einkommensteuerbescheid 2014 erhobenen Beschwerde (elektronisch eingelangt am 31.8.2015) wandte sich der Bf. - ohne weitere Begründung - gegen die Nichtberücksichtigung der geltend gemachten steuerfreien Zulagen lt. Lohnzettel…
…Erschwernis- und Gefahrenzulagen sind jene Teile des Arbeitslohnes zu verstehen, die deshalb gewährt werden, weil die von einem Arbeitnehmer zu leistenden Arbeiten überwiegend unter Umständen erfolgen, die - in erheblichem Maße eine Verschmutzung des Arbeitnehmers und seiner Kleidung zwangsläufig bewirken, - im Vergleich zu den allgemein üblichen…
…Zulage wird zusätzlich zum Grundlohn ausgerichtet und auf der Lohnabrechnung separat ausgewiesen." Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 7. Februar 2005 als unbegründet ab. Begründend führte es Folgendes aus: Bezüglich der beantragten Zuerkennung der Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage werde auf die Berufungsentscheidung für…
…Die Vertreterin des Finanzamtes Dr. Doris Obermayer verwies darauf, dass es für die steuerliche Begünstigung der in Rede stehenden Lohnbestandteile, wie Überstundenzuschläge sowie Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen erforderlich sei, Nachweise dafür zu erbringen, dass diese Zulagen tatsächlich ausbezahlt worden seien. Ein solcher Nachweis sei aber…
…gelangte, dass im gegenständlichen Fall die Betriebsvereinbarung betreffend die steuerfreie Behandlung von Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen nicht zu berücksichtigen sei und untersuchte, ob die (vorgenannten) Voraussetzungen für die steuerfreie Behandlung der Zulagen erfüllt sind. Die Berufung war daher als unbegründet abzuweisen. Feldkirch, am 24. März…
…Gemeindebediensteten HM, AW, AI, PL, HM und PN Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen steuerfrei ausbezahlt hatte. Die Prüferin vertrat die Auffassung, dass die für die steuerfreie Behandlung dieser Zulagen erforderlichen Voraussetzungen im Sinne des § 68 EStG 1988 nicht vorliegen (im speziellen die materiellrechtliche Voraussetzung) bzw., dass…
…aus nichtselbständiger Arbeit fallen. Für beide Konstellationen von Beitragszahlungen im überobligatorischen Bereich steht im Übrigen das Freizügigkeitsabkommen einer Benachteiligung auspendelnder steuerpflichtiger Arbeitnehmer entgegen. Schmutz- und Erschwerniszulage: Gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988 sind u. a. Schmutz- Erschwernis- und Gefahrenzulagen bis zu 360 € monatlich steuerfrei…
…gefolgt werden. 2. Nachversteuerung der Schmutz-, Erschwernis-, Gefahrenzulagen: Gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988 sind unter anderem Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Nach Absatz 5 dieser Gesetzesstelle sind unter derartigen Zulagen jene Teile des Arbeitslohnes zu verstehen, die dem Arbeitnehmer deshalb gewährt…
…Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen, in: ecolex 1995, S 833) so auszulegen, dass für eine begünstigte Besteuerung von Schmutz- und Gefahrenzulagen im Wesentlichen drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein müssen. Liegt nur eine der nachstehend genannten Voraussetzungen nicht vor, kommt die Begünstigung nicht in Betracht. Die erste…
…Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Doppelbesteuerungsabkommen) bei liechtensteinischen Arbeitgebern beschäftigt sind, haben bei ihrer Besteuerung in Österreich nach Maßgabe von § 68 Abs. 8 des österreichischen Einkommensteuergesetzes 1988 (öEStG) in bezug auf Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags-, und Nachtarbeit sowie für…
…oder körperlicher Sicherheit des Arbeitnehmers mit sich bringen. Die zitierte Bestimmung ist nach der herrschenden Lehre so auszulegen, dass für eine begünstigte Besteuerung von Schmutz- Erschwernis- und Gefahrenzulagen im Wesentlichen drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein müssen. Liegt nur eine der nachstehend genannten Voraussetzungen nicht vor…
…Schrifttum (vgl. ÖStZ 1988, S 295) so auszulegen, dass für eine begünstigte Besteuerung von Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen im Wesentlichen drei Bedingungen erfüllt sein müssen. Die erste Voraussetzung ist funktioneller Art. Sie ist erfüllt, wenn eine Zulage neben dem Grundlohn gewährt wird. Daraus ist zum…
… siehe auch Müller, Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen, in: ecolex 1995, S 833) so auszulegen, dass für eine begünstigte Besteuerung von Schmutz- und Gefahrenzulagen im Wesentlichen drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein müssen. Liegt nur eine der nachstehend genannten Voraussetzungen nicht vor, kommt die Begünstigung nicht in…
…überwiegende Erschwernis festgestellt werden konnte. Mit Schreiben vom 26. September 2003 begehrte der Berufungswerber die Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz.Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988 sind ua. Schmutz- und Gefahrenzulagen…
…Besprechung mit den dafür Verantwortlichen: Erschwernis- und Schmutzzulagen (mit Ausnahme der in der Pathologie beschäftigten Dienstnehmer) sind ab 1.1.2015 steuerpflichtig abzurechnen. Die Erfordernisse für eine Behandlung gem. § 68 Abs 1 EStG 1988 waren nicht gegeben. Die gewährten Gefahrenzulagen können bei Erfüllung der Voraussetzungen…
…dass Zulagen zusätzlich zum Grundlohn gewährt worden sind. Trotz Ersuchen hat der Berufungswerber die vom Finanzamt angeforderten Unterlagen (monatliche Lohnausweise; innerbetriebliche Vereinbarung über die Auszahlung von Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen; Aufzeichnungen, wann welche zulagenwürdigen Tätigkeiten ausgeübt worden sind), welche für die steuerfreie Behandlung der Zulagen…