…wird Folge gegeben. Das angefochtene Erkenntnis vom 15. Dezember 2004, StrNr. 2004/00086, wird in der Form abgeändert, dass von der Festsetzung einer Ersatzfreiheitsstrafe im Sinne des § 20 Abs. 1 FinStrG abgesehen wird. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis vom 15. Dezember 2004, StrNr. 2004/00086, hat das…
…wird in der Form teilweise Folge gegeben, dass die gemäß § 20 FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe an deren Stelle tretende Ersatzfreiheitsstrafe mit vier Tagen festgesetzt wird. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis vom 15. Dezember 2004, StrNr…
…unmittelbaren finanzstrafbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt durch seine Vorführung vom 12. November 2009 zum Antritt einer Ersatzfreiheitsstrafe zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Dem vorgelegten Finanzstrafakt des Finanzamtes Innsbruck zu StrNr. 081/2006/00000-001 betreffend D ist folgender Sachverhalt zu entnehmen…
…lit. a FinStrG mit einer Geldstrafe in Höhe von S 170.000,00 (entspricht € 12.354,38), im Falle deren Uneinbringlichkeit mit einer Ersatzfreiheitsstrafe von drei Wochen bestraft. Mit Erkenntnis des Spruchsenates I beim Finanzamt Innsbruck als Organ des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde I…
…Abs. 1 bis 3 FinStrG eine zusätzliche Geldstrafe in Höhe von € 20.000,00 (in Worten: Euro zwanzigtausend) und gemäß § 20 FinStrG für den Fall deren Uneinbringlichkeit eine zusätzliche Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von zehn Tagen verhängt werden. B. Hinsichtlich der weiteren unter der StrNr…
…also € 2.000,00 und € 8.000,00, abzuziehen, weshalb sich spruchgemäß eine zusätzliche Geldstrafe von € 20.000,00 ergibt. 13.4. Gleiches gilt auch für die Ausmessung der zusätzlichen Ersatzfreiheitsstrafe, wobei jedoch gemäß § 20 Abs. 2 FinStrG iVm Art 3 Abs…
…Wien, Polizeikommissariat Innere Stadt vom 18.7.2019, PAD/19/***, soweit mit diesem dem Antrag auf Unterbrechung des Strafvollzuges der vom Magistrat der Stadt Wien zur Zahl MA 67-PA-686262/6/5 verhängten Ersatzfreiheitsstrafe gemäß § 54a Abs. 1 und 2 VStG nicht stattgegeben wurde…
…über die Beschwerde des Beschuldigten vom 24. März 2004 gegen die Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehödlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Vorführung zum Strafantritt zum Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe auf Anordnung des Finanzamtes X, SN Y, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Auf Anordnung des…
…6.500,00 und für den Fall deren Uneinbringlichkeit gemäß § 20 FinStrG eine Ersatzfreiheitsstrafe im Ausmaß von 25 Tagen verhängt worden ist. Die vom Beschuldigten zu tragenden Kosten des gegenständlichen Finanzstrafverfahrens wurden vom Spruchsenat pauschal mit € 500,00 festgesetzt. Diese Festlegung stützt sich auf …
…und 2 FinStrG zu verhängende Geldstrafe auf € 13.000,00 (in Worten: Euro dreizehntausend) und die gemäß § 20 FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit derselben auszusprechende Ersatzfreiheitsstrafe auf fünf Wochen erhöht werden. II. Gegen diese Entscheidung ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art…
Ein wesentlicher Unterschied bei der jeweils separat vorzunehmenden Ausmessung von Geldstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe besteht aber darin, dass bei der Bemessung des über den Finanzstraftäter in Form einer Geldstrafe zu verhängenden Sanktionsübels im Besonderen auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des zu Bestrafenden Bedacht zu nehmen ist…
…Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG eine Geldstrafe in der Höhe von 9.000,00 €, im Uneinbringlichkeitsfall ein Monat Ersatzfreiheitsstrafe, verhängt. Da die Geldstrafe nach den Feststellungen der Finanzstrafbehörde erster Instanz nicht einbringlich war, wurde der Bf. am 13. August 2010 zum…
…Gem. § 20 FinStrG. wird die für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe am deren Stelle tretende Ersatzfreiheitsstrafe mit 4 (vier) Wochen bestimmt. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt Linz als Organ des Finanzamtes Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz (Senat III) vom 20. Jänner 2006…
…eines (weiteren) Strafaufschubes bis zum 5. Oktober 2006 bzw. in eventu bis zur rechtskräftigen Entscheidung über ein eingebrachtes Gnadengesuch hinsichtlich des Vollzuges der noch offenen Ersatzfreiheitsstrafe laut Straferkenntnis SN 046-1998/50123-001 vom 29. März 2006 dahingehend entsprochen, dass ein Strafaufschub bis zum 20…
…für schuldig befunden, weswegen über ihn eine Geldstrafe in Höhe von 150.000,-- S (10.900,93 €) und für den Fall deren Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 3 Wochen verhängt wurde. Nachdem die Geldstrafe in weiterer Folge uneinbringlich war, wurde der Bf…
…Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe 1. Verfahrensgang und Parteienvorbringen Am 27.3.2026 stellte die Beschwerdeführerin (Bf.) den verfahrensgegenständlichen Antrag, den Vollzug einer Ersatzfreiheitstrafe bis 30.4.2026 (erneut) gemäß § 177 Abs. 1 FinStrG aufzuschieben. Begründend führte die Bf…
…1, 2 und 3 FinStrG eine zusätzliche Geldstrafe in Höhe von € 2.000,00 (in Worten: Euro zweitausend) und für den Fall deren Uneinbringlichkeit gemäß § 20 FinStrG eine zusätzliche Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von acht Tagen verhängt werden. I.2. Zusätzlich wird A gemäß § 35…
…dargestellten Beschränkungen, sodass gemäß § 21 Abs. 3 Satz 2 FinStrG lediglich 14 Tage zur Verfügung gestanden wären. In Anbetracht des Verböserungsverbotes ist aber die zusätzliche Ersatzfreiheitsstrafe verhältnismäßig auf acht Tage zu verringern. 6. Zur Bemessung der verhältnismäßigen Wertersatzstrafe: 6.1. Gemäß § 19 Abs. 1 lit…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Viktoria Blaser über die Beschwerde des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vom 15. September 2020 gegen die Aufforderungen zum Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6, vom 11. September 2020, 1) MA67/196700091203/2019, 2) MA67…
…führte zur Begründung aus, die vorgebrachten Gründe würden einen Aufschub des Strafvollzuges nach § 177 FinStrG nicht rechtfertigen. Gegen diesen Bescheid vom 24.3.2017 über die Abweisung des Antrages auf Aufschub der Ersatzfreiheitstrafe erhob der Bf. am 5.4.2017 rechtzeitig Beschwerde, ohne sein bisheriges…