…Dezember 2005, 2002/13/0022).' Weicht die Behörde davon ab, hat sie entsprechende Ermittlungsergebnisse darzulegen. Lässt sich dem gegenständlichen Ap.-Bericht noch keine Begründung für die von dem Beteiligungsverhältnis abweichende Gewinnverteilung entnehmen, so erläutert die Behörde in der Beschwerdevorentscheidung ihre Vorgangsweise damit, dass der Bf…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den ***Einzelrichter*** über die Beschwerden der ***Bf-GmbH***, ***Bf-GmbH-Adr***, vertreten durch Dr. Michael Kotschnigg, Stadlauer Straße 39/I/Top 12, 1220 Wien, vom 07.05.2015 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 10…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Einzelrichter über die Beschwerden der A-GmbH, vertreten durch die Resultatio Steuerberatung GmbH, Gratweiner Straße 8, 8111 Gratwein-Straßengel, vom 07.05.2015 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 10.04.2015 betreffend Wiederaufnahme…
…erweise sich als rechtswidrig, weil es bei den einfach nur schnell herbei geredeten Scheingeschäften samt Kickback-Zahlungen durchgehend an Beweisen, Fakten, Ermittlungsergebnissen fehle: Dass die Subleister der Beschwerdeführerin irgendeinem, ihr gegenüber geheim gehaltenen Profil entsprächen, sei weder Neuerung im Tatsachenbereich noch entscheidungserheblich, daher kein Grund…
…keine Einwendungen hinsichtlich ihres Verschuldens an der nachträglich wegen der Feststellung von Liebhaberei nicht anerkannten Vorsteuergutschriften vorbrachte, konnten die im Haftungsverfahren des Stiftungsvorstandes P-3 seitens des Bundesfinanzgerichtes für die Vorjahre 2005-2006 erhobenen Ermittlungsergebnisse, insoweit sie auch für das Jahr 2007 von Relevanz sind…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., A-1, vertreten durch Gibel Zirm Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Dr.-Karl-Lueger-Platz 5, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 29.07.2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde…
…kein taugliches Beweismitel gegen die Bf. Die Zollbehörde hätte also von einer Verfahrenseinleitung absehen müssen, da keinerlei ausreichende Ermittlungsergebnisse zur Annahme des der Bf angelasteten Finanzdelikte vorlägen. Im Übrigen lasse sich aus dem in Einleitungsbescheid festgestellten Sachverhalt keine Begehungsform des § 37 Abs.1 lit.a…
…daher unstrittig. Zur Frage, ob die Mutter des Bf. im relevanten Zeitraum mitbefördert wurde, liegen keine Feststellungen oder Ermittlungsergebnisse der belangten Behörde vor. Auf Seiten des Bf. liegt diesbezüglich die Behauptung vor, seine Mutter sei mitgefahren und er habe mit dieser einen Spaziergang gemacht. Gegenteilige…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen der Bf., vertreten durch Dr. Johann Gelbmann, wegen §§ 37 Abs.1 lit.a, 46 Abs.1 lit.a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 27. August 2003 gegen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der MAU, vertreten durch Dr.B vom 23. August 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes L vom 19. Juli 2007 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer 1997 bis 1999 und Einkommensteuer 1997 bis 1999 nach der am…
Weitere GZn. RV/5300021/2020 RV/5300022/2020 RV/5300023/2020 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Richard Tannert in der Finanzstrafsache gegen 1.) XA, geb. xxxxa, Geschäftsführer der YB-GmbH, FNyb, whft. XXA, 2.) XC, geb. xxxxc, ehem…
…Auch dazu fehlen Feststellungen und Ermittlungen. Durch diese umfassenden Feststellungs- und Ermittlungsmängel der belangten Behörde würden nun nahezu die gesamte Ermittlungstätigkeit dem Bundesfinanzgericht überbunden. Die Auswertung der Ermittlungsergebnisse wäre jedoch grundsätzlich Sache der Betriebsprüfung gewesen. Dies würde den Rahmen der Sachverhaltsermittlungspflicht des Bundesfinanzgerichts erheblich überspannen…
…werden, dass es mit dem Verfahrensrecht nicht vereinbar ist, eine Entscheidung einer Behörde betreffend Familienbeihilfe allein auf die Entscheidung einer anderen Behörde in einem Verfahren, in dem die Bf weder Parteistellung hatte noch deren Ermittlungsergebnisse der Bf bekannt sind, zu stützen. Rückforderung Gemäß § 2 Abs…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw. in Liquidation, AdresseBw., vertreten durch Stb, vom 21. Oktober 2005 und vom 23. Dezember 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch Amtspartei, vom 30. und 31. August 2005 und vom 18…
…entweder im Wege von Ermittlungsaufträgen oder im schriftlichen Vorhaltverfahren gegenüber den einzelnen Parteien versuchen, den Sachverhalt zu ermitteln und die jeweiligen Ermittlungsergebnisse der jeweils anderen Partei zur Kenntnisnahme bzw zur Stellungnahme übermitteln. Eine derartige durch das Gebot des Parteiengehörs erforderliche Zwischenschaltung des Gerichtes bei der…
…insbesondere durch den Eintritt von Unwägbarkeiten, beendet wurde. Bei Würdigung der diesbezüglichen Ermittlungsergebnisse wird die belangte Behörde zu beachten haben, dass von einem (geplanten) Bewirtschaftungszeitraum von fünf Jahren (dies entspricht einem sonst üblichen Beobachtungszeitraum für die Liebhabereibeurteilung) ausgegangen werden kann, wenn die Beschwerdeführerin nicht den…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der F.D. H. GmbH, PLZ1 Wu,, W.-Straße, vertreten durch Dr. Michael Seifner, Öffentlicher Notar, 7210 Mattersburg, Hauptstraße 3, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart, im Verfahren vor dem Unabhängigen Finanzsenat vertreten durch Fachvorständin…
…Instanz, das Geständnis des M. vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien vom 16.12.2004 sowie die sonstigen amtlichen Ermittlungsergebnisse stützt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des rechtsfreundlich vertretenen Beschuldigten vom 1. Dezember 2005, in welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde…
…des Finanzamtes gewesen (§ 115 BAO), entsprechende Ermittlungen beim Finanzamt Feldkirch anzustellen und sich mit den Ermittlungsergebnissen auseinander zu setzen. Der UFS hat die erstinstanzlichen Versäumnisse nachgeholt. Unter Bedachtnahme auf die ergänzenden Ermittlungen gelangte er aus den nachfolgend dargelegten Gründen zur Auffassung, dass der Berufung stattzugeben…
…Auffassung, dass der in der Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde genannte Höchstbetrag für "gewöhnliche Beerdigungskosten" von 6.000 € (das ist die Summe der beiden in den LStR 2002 in Zusammenhang mit einem würdigen Begräbnis genannten Beträge) mangels entgegenstehendem Parteivorbringen und entgegenstehender Ermittlungsergebnisse auch jenem Betrag entspricht…