…der gegenständlichen Optionsentgelte endgültig festsetzenden Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates als Abgabenbehörde zweiter Instanz, RV/0114-L/06, stellen die im Bescheid der Erstinstanz genannten Einkünfte keine (steuerpflichtigen) Einkünfte iSd. (§ 29 Z. 3) EStG 1988 dar. Obzwar die (rechtskräftigen) Ergebnisse des Abgabenverfahrens an sich nicht (mehr…
…§ 38 Abs. 1 lit. a leg.cit.. Laut Bericht des Finanzamtes Linz vom 22. April 2004, ABNr. 34, über die Ergebnisse der beim Bf. im Zeitraum vom 21. Oktober 2003 bis zum 23. März 2004 hinsichtlich der Umsatz- und Einkommensteuer für die Veranlagungsjahre 1998 bis…
…an Beweisergebnisse des Abgabenverfahrens dergestalt vorzunehmen ist, dass gemäß § 98 Abs. 3 FinStrG unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Verfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen ist, ob eine Tatsache erwiesen ist oder nicht. Bleiben Zweifel bestehen, so darf die Tatsache nicht zum Nachteil des Beschuldigten…
…gemeinsamen Wohnung aufhält. § 167 Abs. 2 Bundesabgabenordnung (BAO) hat die Abgabenbehörde unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist oder nicht. Das Beweisverfahren wird vor allem u.a. beherrscht vom Grundsatz der freien Beweiswürdigung…
…Die in den Abgabenbescheiden manifestierten Ergebnisse des Abgabenverfahrens haben zwar die Bedeutung einer - wenn auch qualifizierten - Vorprüfung der Verdachtslage in Ansehung der objektiven Tatseite. Eine eigenständige Nachprüfung ist aber insoweit geboten, als von den Prinzipien des Abgabenverfahrens abweichende Grundsätze des Strafverfahrens (hier insbesondere im Hinblick…
…hat die Abgabenbehörde unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist oder nicht. In § 167 Abs. 2 BAO ist der Grundsatz der freien Beweiswürdigung umschrieben. Im Abgabenverfahren wird von mehreren Möglichkeiten daher jene als…
…geeignet und nach Lage des einzelnen Falles zweckdienlich ist. Gemäß § 167 Abs. 2 BAO hat die Abgabenbehörde unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist oder nicht. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl…
…und das Bundesfinanzgericht unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist oder nicht. Die obigen Sachverhaltsfeststellungen basieren im Wesentlichen auf den von der belangten Behörde vorgelegten Verwaltungsakten und dem Vorbringen des Bf. Die Feststellung…
… 167 Abs. 2 BAO haben die Abgabenbehörde und das Bundesfinanzgericht unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist oder nicht. Die getroffenen Sachverhaltsfeststellungen ergeben sich schlüssig aus dem geschilderten Verfahrensverlauf bzw den von den…
…Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor. Beweiswürdigung Gem. § 167 Abs 2 BAO haben die Abgabenbehörde und das Bundesfinanzgericht unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist oder nicht. In Befolgung dieser Grundsätze ist der oben dargestellte…
…Steuerberaterin vom 09.07.2012 hinsichtlich der Entrichtung des Betrages von 25.154,32 € In Zusammenhang mit dem Gebäudewert der beschwerdegegenständlichen Liegenschaft ging das Bundesfinanzgericht von folgenden Erwägungen aus: Die Abgabenbehörde hat unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen…
…die Arbeitszeitaufzeichnungen des Arbeitgebers vorzulegen. Der Arbeitsplan wurde überwiegend eingehalten. Ein neuerlicher Ausdruck des Pendlerrechners mit den genauen Zeiten der Vormittagsschicht ergab keine Änderung. Beweiswürdigung Gem. § 167 Abs. 2 BAO haben die Abgabenbehörde und das Bundesfinanzgericht unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier…
…§ 167 Abs. 2 BAO haben die Abgabenbehörde und das Bundesfinanzgericht unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist oder nicht. In Befolgung dieser Grundsätze ist der oben dargestellte Sachverhalt deshalb wie folgt zu würdigen…
…Alleinerzieherabsetzbetrag wegen des Vorliegens einer eheähnlichen Gemeinschaft aberkannt. Im Beschwerdeschreiben vom 12.10.2014 wurde von der BF das Vorliegen von sexuellen Kontakten eingeräumt. 3. Beweiswürdigung Gem. § 167 Abs. 2 BAO haben die Abgabenbehörde und das Bundesfinanzgericht unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach…
…Fahrtenbuch, das nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes als Nachweis zur Ermittlung der Anzahl der betrieblichen und privat gefahrenen Kilometer dient, nicht erfüllen würden. Abschließend führte die belangte Behörde aus, dass die Abgabenbehörde unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen habe…
…mündlichen Berufungsverhandlung beim Berufungssenat IV in Linz; weiters auf die Aussagen des M und die zur Sache erfolgten Zeugenaussagen. Außerdem wurde auf die Ergebnisse des Abgabenverfahrens und auf das damit zusammenhängende Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 30.April 2003 verwiesen, mit dem das Höchstgericht die Berufungsentscheidung…
…§ 167 Abs. 2 BAO haben die Abgabenbehörde und das Bundesfinanzgericht unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist oder nicht. In Befolgung dieser Grundsätze ist der oben dargestellte Sachverhalt deshalb wie folgt zu würdigen…
…Beweiswürdigung Gem. § 167 Abs 2 BAO haben die Abgabenbehörde und das Bundesfinanzgericht unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist oder nicht. In Befolgung dieser Grundsätze ist der oben dargestellte Sachverhalt deshalb wie folgt…
…auferlegt und eingeräumt sind, haben. Die durch die Verwaltungsgerichtsbarkeitsreform unveränderte Bestimmung des § 167 Abs. 2 BAO, wonach die Abgabenbehörde unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen hat, ob eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist oder nicht, ist daher wie schon…
…§ 167 Abs. 2 BAO haben die Abgabenbehörde und das Bundesfinanzgericht unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist oder nicht. In Befolgung dieser Grundsätze ist der oben dargestellte Sachverhalt deshalb wie folgt zu würdigen…