1. Bilanzberichtigung - Änderung der Nutzungsdauer 1.1. Bezughabende Norm § 4 Abs. 2 EStG 1988 idF AbgÄG 2012 1.2. Sachverhalt Grundvariante Ein bewegliches Wirtschaftsgut wird im Gewerbebetrieb des A zu 80% betrieblich verwendet, zu 20% dient es privaten Zwecken. Die 20%ige Privatnutzung wurde in…
Mit Deutschland wurden im Rahmen von Konsultationsgesprächen Fragen zur Auslegung von Artikel 17 des Abkommens (DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002) behandelt. Über die Bestimmungen des innerstaatlichen und zwischenstaatlichen Rechts hinausgehende Rechte und Pflichten können aus diesem Erlass nicht abgeleitet werden. Absatz 1 des…
…können aus diesem Erlass nicht abgeleitet werden. (1) Abschn. C Z 2 des Ergebnisprotokolls über Verständigungsgespräche am 23. Juni 1999 (2) Abschn. A Z 3 des Ergebnisprotokolls über Verständigungsgespräche vom 3. März 2000 (3) Punkt 2.5 des Ergebnisprotokolls über Verständigungsgespräche vom 21. und 27…
…prüfen, ob in Anlehnung an die Grundsätze der Verständigungsvereinbarung zu Ziffer 4 des Ergebnisprotokolls über Verständigungsgespräche vom 1.6.1994 Spielraum für Billigkeitslösungen in besonders gelagerten Einzelfällen im Rahmen individueller Verständigungsverfahren besteht. Anmerkung: Bis zur vollständigen Einigung mit der deutschen Finanzverwaltung wären steuerliche Konfliktsituationen, die…
Nachstehend werden im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise bei der Anwendung des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens die mit der Schweizer Finanzverwaltung im Ergebnisprotokoll vom 10. Dezember 1999 abgestimmten DBA-Auslegungsergebnisse bekannt gegeben. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte oder Pflichten werden dadurch nicht begründet. 1. Betriebstättenmindestdauer Im…
Nachstehend wird im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise bei der Anwendung des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens ein mit der deutschen Finanzverwaltung im Ergebnisprotokoll vom 19. August 1999 abgestimmtes DBA-Auslegungsergebnis bekanntgegeben. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte oder Pflichten werden dadurch nicht begründet. Rentenbezüge aus der deutschen…
…wird in Fällen von Doppelbesteuerungen Maßnahmen gemäß § 48 BAO zu ihrer Vermeidung ergreifen, wenn dies im österreichischen Interesse gelegen ist. (Abschnitt C Z 1 des Ergebnisprotokolls vom 14. Mai 1999) 2. Steuerliche Behandlung von Wiederholungshonoraren an Schauspieler Wiederholungshonorare, die Schauspieler für eine nochmalige Ausstrahlung einer…
Im österreichisch-deutschen Ergebnisprotokoll über Verständigungsgespräche vom 24.1.1986 wurde in Z. 6 des Abschnittes B folgendes festgehalten : "Es wurde Einvernehmen erzielt, dass der Vorbehalt der ständigen Einrichtung in Artikel 8 Abs. 2 des Abkommens lediglich für Fälle freiberuflicher Tätigkeit gilt. Die Tätigkeit des…
In Z 12 des Ergebnisprotokolls über die österreichisch-deutschen Verständigungsgespräche vom 1.6.1994 wurde vereinbart, auf der Grundlage der vom BFH entwickelten und vom VwGH übernommenen Auffassung den Ort der Arbeitsausübung eines GmbH-Geschäftsführers im Sitzstaat der Gesellschaft als gegeben anzunehmen. Dies vor allem…
In Z 12 des Ergebnisprotokolls über die österreichisch-deutschen Verständigungsgespräche vom 1. Juni 1994 wurde vereinbart, auf der Grundlage der vom BFH entwickelten und vom VwGH übernommenen Auffassung den Ort der Arbeitsausübung eines GmbH-Geschäftsführers im Sitzstaat der Gesellschaft als gegeben anzunehmen. Dies vor allem…
Unter Z. 4 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche vom 1. Juni 1994 wurde folgende Übereinkunft getroffen: "Sind in Deutschland ansässige Personen Begünstigte oder Letztbegünstigte österreichischer Privatstiftungen, findet eine Zurechnungsbesteuerung auf der Grundlage von § 15 des deutschen Außensteuergesetzes statt, wenn diese Stiftung als "Familienstiftung" im…
Unter Z. 4 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche vom 1. Juni 1994 wurde folgende Übereinkunft getroffen: "Sind in Deutschland ansässige Personen Begünstigte oder Letztbegünstigte österreichischer Privatstiftungen findet eine Zurechnungsbesteuerung auf der Grundlage von § 15 des deutschen Außensteuergesetzes statt, wenn diese Stiftung als "Familienstiftung" im…
In Abschn. C Z 2 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche (AÖF Nr. 134/1999) wurde übereinstimmend festgestellt, dass bei Anwendung des DBA-Deutschland dem Kausalitätsprinzip der Vorrang vor dem Zuflussprinzip zu geben ist. Dieses zwar noch aus dem zeitlichen Geltungsbereich des DBA 1954 stammende…
In Z 2 des Ergebnisprotokolls über Verständigungsgespräche vom 3.12.97 in Dresden wurde mit Deutschland folgende Einigung erzielt : Verlegt ein bisher in Deutschland ansässiger Österreicher seinen Hauptwohnsitz nach Österreich zurück und bezieht er von deutschen GmbHs, die ihm zu mehr als 25% gehörten…
In Abschn. C Z. 2 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche (AÖF Nr. 134/1999) wurde übereinstimmend festgestellt, dass bei Anwendung des DBA-Deutschland dem Kausalitätsprinzip der Vorrang vor dem Zuflussprinzip zu geben ist. Übt daher ein ehemaliger Dienstnehmer eines deutschen Unternehmens nach seiner Pensionierung…
In Abschn. C Z. 2 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche (AÖFV. Nr. 134/1999) wurde übereinstimmend festgestellt, dass bei Anwendung des DBA-Deutschland dem Kausalitätsprinzip der Vorrang vor dem Zuflussprinzip zu geben ist. Wird daher ein Arbeitnehmer von seinem deutschen Arbeitgeber gekündigt und erhält…
…Auslandsteil (der auf die im Ausland stattfindende Vorbereitungsarbeit entfällt) ist sowohl mit Deutschland wie auch mit den USA erörtert worden. Mit Deutschland ist in Ziffer 5 lit. a des Ergebnisprotokolls vom 1. Juni 1994 über Verständigungsgespräche folgendes für die Abkommensauslegung vereinbart worden : "Es besteht Einvernehmen…
…B Z. 3 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche vom 21.3.97 in Wien behandelt worden und es ist hiebei als Grundsatz eine Aufteilung nach der Anzahl der maßgebenden Arbeitstage vorgesehen worden. Hiebei soll über deutschen Wunsch stets wie folgt vorgegangen werden: zunächst sind…
…Berlin besprochen. Abschn. C Z. 2 des Ergebnisprotokolls enthält hiezu folgende Feststellung : "Wiederholungshonorare, die Schauspieler für eine nochmalige Ausstrahlung einer TV-Serie erhalten, fallen unter die Zuteilungsregel des Artikels 12 des Abkommens und sind nicht von Artikel 8 Abs. 2 letzter Satz bzw. Artikel 9…
…in Abschnitt C Z. 3 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche folgendes festgehalten worden : "Werden von einem österreichischen Bau- und Montageunternehmen Arbeitskräfte von einem österreichischen Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen geleast und an diversen Montagebaustellen mit einer zwölf Monate nicht überschreitenden Dauer in Deutschland eingesetzt, wobei die Baustelleneinsätze an…