…oder der Erlass gerechtfertigt ist, wird der Betrag der Zollschuld erst erstattet oder erlassen, wenn die Zollbehörde die in Absatz 2 genannte Auskunft erhalten hat. (4) Die entscheidungsbefugte Behörde hat die Möglichkeit, die Erfüllung der für die Erstattung oder den Erlass möglicherweise notwendigen Zollförmlichkeiten zu…
…somit im Antrag auf Inanspruchnahme einer Ausfuhrerstattung nicht offen gelegt, dass das erforderliche Dokument betreffend die Erfüllung der Zollförmlichkeiten im Bestimmungsland oder das erforderliche Beförderungspapier nicht beigebracht werden wird. Die Angaben der Bf. hätten somit unrechtmäßige Zahlungen zur Folge haben können, weshalb es angemessen ist…
…Die Bf. hat somit im Antrag auf Inanspruchnahme einer Ausfuhrerstattung nicht offen gelegt, dass das erforderliche Dokument betreffend die Erfüllung der Zollförmlichkeiten im Bestimmungsland oder das erforderliche Beförderungspapier nicht beigebracht werden wird. Die Angaben der Bf. hätten somit unrechtmäßige Zahlungen zur Folge haben können, weshalb…
…somit im Antrag auf Inanspruchnahme einer Ausfuhrerstattung nicht offen gelegt, dass das erforderliche Dokument betreffend die Erfüllung der Zollförmlichkeiten im Drittland oder das erforderliche Beförderungspapier nicht beigebracht werden wird. Die Angaben der Bf. hätten somit unrechtmäßige Zahlungen zur Folge haben können, weshalb es angemessen ist…
…hatte somit mehr als fünf Jahre und daher ausreichend Gelegenheit, den Nachweis der Erfüllung der Zollförmlichkeiten nachträglich zu erbringen (vergleiche VwGH 9.6.2004, 2004/16/0011). Den einschlägigen Vorschriften lässt sich keine Bestimmung entnehmen, nach der eine Rückforderung nur dann zulässig sei, wenn feststeht…
…mündlichen Berufungsverhandlung wurde von der Bf. der Produktionsvorgang dargelegt. Die Bf. gab an, die exportierten Produkte seien ausschließlich aus Schinkenfleisch hergestellt worden und es habe sich bei den Exportwaren um ganze Stücke gehandelt. Hinsichtlich des Dokumentes betreffend die Erfüllung der Zollförmlichkeiten für die Einfuhr in…
…30. Jänner 2001 das Zollgebiet der Gemeinschaft verlassen. Nachdem die Bf. mit Schreiben vom 21. Dezember 2001 beim Zollamt Salzburg/Erstattungen beantragt hat, die Frist für die Vorlage des Nachweises der Erfüllung der Zollförmlichkeiten für die Einfuhr im Drittland um drei Monate zu verlängern, da…
…17 und 18 der Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 festgelegten Bedingungen nicht eingehalten werden würden. Die Bf. hat somit im Antrag auf Inanspruchnahme einer Ausfuhrerstattung nicht offen gelegt, dass das erforderliche Beförderungspapier oder das erforderliche Dokument betreffend die Erfüllung der Zollförmlichkeiten im Drittland nicht beigebracht…
…17 und 18 der Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 festgelegten Bedingungen nicht eingehalten werden würden. Die Bf. hat somit im Antrag auf Inanspruchnahme einer Ausfuhrerstattung nicht offen gelegt, dass das erforderliche Beförderungspapier oder das erforderliche Dokument betreffend die Erfüllung der Zollförmlichkeiten im Drittland nicht beigebracht…
…17 und 18 der Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 festgelegten Bedingungen nicht eingehalten werden würden. Die Bf. hat somit im Antrag auf Inanspruchnahme einer Ausfuhrerstattung nicht offen gelegt, dass das erforderliche Beförderungspapier oder das erforderliche Dokument betreffend die Erfüllung der Zollförmlichkeiten im Bestimmungsland nicht beigebracht…
…17 und 18 der Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 festgelegten Bedingungen nicht eingehalten werden würden. Die Bf. hat somit im Antrag auf Inanspruchnahme einer Ausfuhrerstattung nicht offen gelegt, dass das erforderliche Beförderungspapier oder das erforderliche Dokument betreffend die Erfüllung der Zollförmlichkeiten im Drittland nicht beigebracht…
…eines Nachweises der Erfüllung der Zollförmlichkeiten für ausreichend. Mit dem Rückforderungsbescheid vom 13. November 2002 wurde u.a. gleichzeitig auch eine Sanktion nach Artikel 51 Absatz 1 Buchstabe a VO 800/1999 vorgeschrieben. Demnach entspricht die für die betreffende Ausfuhr geschuldete Erstattung der für die…
…durchgeführten Hausdurchsuchung bei der K-GmbH unter anderem auch russische Zollstempel mit der Nummer 019 und ein Rundstempel mit derselben Nummer vorgefunden worden. Die Abdrucke dieser Stempel würden mit den Stempelabdrucken, die sich auf dem vorgelegten Nachweis über die Erfüllung der Zollförmlichkeiten im Drittland befinden…
…eines Nachweises der Erfüllung der Zollförmlichkeiten für ausreichend. Mit dem Rückforderungsbescheid vom 9. Mai 2003 wurde u.a. gleichzeitig auch eine Sanktion nach Artikel 51 Absatz 1 Buchstabe a VO 800/1999 vorgeschrieben. Demnach entspricht die für die betreffende Ausfuhr geschuldete Erstattung der für die…
…bei der Erledigung der Zollförmlichkeiten für die betreffende Ware tätig geworden ist oder die für die Erledigung dieser Förmlichkeiten erforderlichen Anweisungen gegeben hat. "Beteiligter" im Sinne des Art. 212a ZK und auch im Sinne des Art. 185 ZK ist daher jeder der Zollschuldner der Art…
…Zollkodex) Bei Erfüllung der Zollförmlichkeiten für unter eine vZTA-Entscheidung über verbindliche Auskünfte fallende Waren durch den Inhaber dieser Entscheidung oder für dessen Rechnung gibt der Inhaber diesenwird dieser Umstand in der Zollanmeldung unter Nennung der Referenznummer der vZTA-Entscheidung anangegeben.(*) (*) Laut Amtsblatt der Europäischen…
…System für den Versand (Artikel 16 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Für den Austausch von Carnet TIR-Daten und für die Erfüllung der Zollförmlichkeiten bei Unionsversandverfahren wird ein gemäß Artikel 16 Absatz 1 des Zollkodex (elektronisches Versandsystem) eingerichtetes elektronisches System verwendet. (2) Bei Unstimmigkeiten zwischen…
…gehandelt. Der dagegen eingebrachten Berufung vom 28. November 2002 wurde mit Bescheid vom 10. August 2007 teilweise stattgegeben und der Rückforderungsbetrag und die Sanktion neu berechnet. Laut Begründung der Berufungsvorentscheidung habe die Bf den Nachweis der Erfüllung der Zollförmlichkeiten für die Einfuhr der erstattungsfähigen Waren…
…gekürzte Grunderstattung wurde mit einer offenen Forderung gegenverrechnet. Die Zahlung des differenzierten Teils der Erstattung hingegen verweigerte die Zahlstelle, weil weder ein Nachweis über die Erfüllung der Zollförmlichkeiten im Drittland erbracht noch ein Beförderungspapier vorgelegt wurde. Mit Schreiben vom 13. September 2004 legte die Bf…
…weil weder ein Nachweis über die Erfüllung der Zollförmlichkeiten im Drittland erbracht noch ein Beförderungspapier vorgelegt wurde. Mit Schreiben vom 13. September 2004 legte die Bf. durch ihren damaligen Vertreter gegen den Bescheid vom 04. August 2004 fristgerecht das Rechtsmittel der Berufung ein. Der Bescheid…