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VereinsR 2001 Rz 715–7175.2 Der Verein im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

5.2 Der Verein im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht Randzahlen 700 bis 714: entfallen 5.3 Der Verein im Grunderwerbsteuerrecht Rz 715: Dem Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG 1987) unterliegen Erwerbsvorgänge (wie beispielsweise Kaufverträge, Tauschverträge oder Schenkungen) über inländische Grundstücke. Rz 716: Die Grunderwerbsteuer beträgt grundsätzlich 3,5% vom…

EStR 2000 Rz 5695–569718.3.2 Anrechnung von Erbschafts- und Schenkungssteuer, Grunderwerbsteuer und Stiftungseingangssteuer (§ 24 Abs. 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…auch im Falle der Betriebsveräußerung oder -aufgabe die Erbschafts- und Schenkungssteuer, Grunderwerbsteuer und Stiftungseingangssteuer im Ausmaß der sonst entstehenden Doppelbelastung der stillen Reserven auf die Steuer, die auf die Grundstücksveräußerung entfällt, anzurechnen. Die Rz 5696 und 5697 sind daher auch in diesen Fällen sinngemäß zu…

BMF-010000/0032-VI/6/2008Information zum Auslaufen der Erbschafts- und Schenkungssteuer
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010000/0032-VI/6/200818.07.2008

…auf die bei der Ausschüttung fällige Kapitalertragsteuer angerechnet wird. Mit dem Auslaufen von Erbschafts- und Schenkungssteuer kommt es allerdings in diesem Bereich zu einer Neuerung: Die Zuwendung von Substanzvermögen (= Substanzauszahlung) aus einer Stiftung wird steuerfrei gestellt; eine solche steuerneutrale Substanzauszahlung ist aber nur für…

UFSG RV/0511-G/02Besonderer Einheitswert im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.02.2005

…gemäß AbgÄG 1982 um 35% erhöhter besonderer Einheitswert von 862.000 ATS, festgestellt. Somit errechnet sich die Bemessungsgrundlage für die Schenkungssteuer und die Schenkungssteuer wie im Folgenden dargestellt: | EW Grundstück 1693 mit Rohbau | ATS | 862.000 | EW Grundstück 1696/3 |…

UFSW RV/0628-W/04Fällt der Übergabsvertrag unter das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.03.2007

…dass der Übergeber in Kauf genommen hätte, den Berufungswerber zu bereichern. Es liegt hier somit ein rein entgeltliches Rechtsgeschäft vor, welches nicht unter das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz fällt. Der Erwerb des beweglichen Vermögens fällt auch nicht unter das Grunderwerbsteuergesetz. Die Vorschreibung der Rechtsgebühr erfolgte daher…

UFSG RV/0347-G/07Der rechtliche Bestand einer Schuld oder Last allein reicht für ihre Abzugsfähigkeit nicht aus (Fellner, Gebühren und Verkehrssteuern, Band III, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Rz 34 und 35 zu § 20).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.05.2007

…somit nicht, dass überhaupt Schulden und Lasten vorhanden sind; der rechtliche Bestand einer Schuld oder Last allein reicht für ihre Abzugsfähigkeit nicht aus (vgl. Fellner aaO, Rz 34 bis 35 zu § 20 ErbStG und Dorazil/Taucher, Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz, 10.1 und 10.2 zu §…

EAS 3426Anwendbarkeit des DBA(Erb)-Frankreich nach Wegfall der österreichischen Erbschafts- und Schenkungssteuer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2020-0.360.37915.12.2020

…2008 fällt in Österreich keine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr an (s. dazu VfGH 7.3.2007, G 54/06 u.a.; 15.6.2007, G 23/07). Das DBA(Erb)-Frankreich gehört aber auch nach Auslaufen der österreichischen Erbschafts- und Schenkungssteuer nach wie vor dem…

UFSW RV/1621-W/07Verfassungswidrigkeit des §1 Abs.1 Z2 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.06.2007

…G 54/06 u.a. bereits aufgehoben worden. Daher beantrage die Bw die Aufhebung des Bescheides. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß §1 Abs.1 Z2 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 unterliegen Schenkungen unter Lebenden der Steuer nach diesem Bundesgesetz. Gemäß §3 Abs.1 leg. cit…

UFSL RV/1694-L/02Bei den Verkehrsteuern sind ausschließlich zivilrechtliche Eigentumsübertragungen für erbschafts- und schenkungssteuerrechtliche Tatbestände einschließlich der Befreiungen maßgebend. Wurde das Betriebsvermögen bereits im Jahr 1987, das bisher im wirtschaftlichen Eigentum stehende Betriebsgebäude samt dazugehörigem Grund aber erst im Jahr 2002 ins zivilrechtliche Eigentum übergeben, so steht der Freibetrag nach § 15a ErbStG nicht zu. Erfolgt die Betriebsübergabe vom Vater an den Sohn, wobei die Hälfte des Betriebsgebäudes der Mutter gehört, so ist der Hälfteanteil der nicht am Betriebsvermögen beteiligten Mutter nicht nach § 15a ErbStG befreit.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.07.2003

…ausschließlich zivilrechtliche Eigentumsübertragungen für erbschafts- und schenkungssteuerliche Tatbestände einschließlich der Befreiungen entscheidend. Nach Dafürhalten des Verwaltungsgerichtshofes stellt die Vorschrift des § 21 BAO eine Richtlinie für abgabenrechtlich relevante Sachverhalte dar. Die wirtschaftliche Betrachtungsweise hat den inneren Gehalt einer Rechtshandlung zu erforschen und dient daher nicht der…

UFSI RV/0292-I/06Abtretung von GmbH-Anteilen: Keine Schenkungssteuerpflicht, weil gesamtes Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht wg. Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgebot verfassungswidrig sei ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.06.2006

…der Ertragswert S 2.993,12 und sohin der gemeine Wert S 2.379 beträgt. Das Finanzamt hatte daraufhin dem Bw mit Bescheid vom 8. April 2002 ausgehend von einem steuerpflichtigen Erwerb von S 13,019.106 gem. § 8 Abs. 1 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG)…

UFSW RV/1897-W/03Anrechnung der polnischen Erbschaftssteuer. Kein Doppelbesteuerungsabkommen im Hinblick auf die Erbschafts- und Schenkungssteuer mit Polen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2006

…letztendlich zu berechnende Erbschaftssteuer anzurechnen sei. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß §1 Abs.1 Z1 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 (ErbStG) unterliegt der Erwerb von Todes wegen der Erbschaftssteuer. Gemäß §2 Abs.1 Z1 ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen der Erwerb durch Erbanfall…

UFSW RV/1896-W/03Anrechnung der polnischen Erbschaftssteuer. Kein Doppelbesteuerungsabkommen im Hinblick auf die Erbschafts- und Schenkungssteuer mit Polen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2006

…letztendlich zu berechnende Erbschaftssteuer anzurechnen sei. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß §1 Abs.1 Z1 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 (ErbStG) unterliegt der Erwerb von Todes wegen der Erbschaftssteuer. Gemäß §2 Abs.1 Z1 ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen der Erwerb durch Erbanfall…

UFSW RV/1893-W/03Anrechnung der polnischen Erbschaftssteuer. Kein Doppelbesteuerungsabkommen im Hinblick auf die Erbschafts- und Schenkungssteuer mit Polen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2006

…letztendlich zu berechnende Erbschaftssteuer anzurechnen sei. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß §1 Abs.1 Z1 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 (ErbStG) unterliegt der Erwerb von Todes wegen der Erbschaftssteuer. Gemäß §2 Abs.1 Z1 ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen der Erwerb durch Erbanfall…

UFSW RV/1892-W/03Anrechnung der polnischen Erbschaftssteuer. Kein Doppelbesteuerungsabkommen im Hinblick auf die Erbschafts- und Schenkungssteuer mit Polen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2006

…letztendlich zu berechnende Erbschaftssteuer anzurechnen sei. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß §1 Abs.1 Z1 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 (ErbStG) unterliegt der Erwerb von Todes wegen der Erbschaftssteuer. Gemäß §2 Abs.1 Z1 ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen der Erwerb durch Erbanfall…

UFSW RV/1700-W/07Kann über einen Rückzahlungsantrag gemäß § 239 BAO der selbstberechneten Schenkungssteuer die Anlassfallwirkung bezüglich der Verfassungswidrigkeit der Erbschafts- und Schenkungssteuer erwirkt werden?
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid17.07.2007

… 12 Abs. 1 Z. 2 ErbStG mit Ausführung der Zuwendung. Zentrales Anliegen der Rückzahlungsanträge gemäß § 239 BAO ist die Verfassungswidrigkeit der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Der Verfassungsgerichtshof kann verfassungswidrige Gesetze mit Wirkung ex nunc oder noch später (ex futuro) aufheben. Art. 140 Abs. 5 B-VG…

BFG RV/7102939/2013Gemischte Schenkung oder Glücksvertrag, wenn für die Übertragung des gesamten GmbH-Anteiles eine Leibrente hingegeben wird (Rechtslage vor Aufhebung der Erbschafts- und Schenkungssteuer)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.12.2022Teil 1/2

…650,00 Euro beginnend mit 1. April 2008 und weiters fällig immer am Ersten eines folgenden Monats an die Bf. ab. Dieser Vertrag wurde dem Finanzamt angezeigt. Bemerkt wird, dass zu diesem Zeitpunkt die Erbschafts- und Schenkungssteuer noch aufrecht war. Der VfGH 7.3.2007…

BFG RV/7102939/2013Gemischte Schenkung oder Glücksvertrag, wenn für die Übertragung des gesamten GmbH-Anteiles eine Leibrente hingegeben wird (Rechtslage vor Aufhebung der Erbschafts- und Schenkungssteuer)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.12.2022Teil 2/2

Bemerkt wird, dass es bei der Leibrentengebühr nicht auf das Motiv ankommt (Unterhaltsrente). Aus all diesen Gründen war der Beschwerde der Erfolg zu versagen. Die Festsetzung der Leibrentengebühr gemäß § 33 TP 17 GebG bleibt aufrecht. 7. Unzulässigkeit der Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist…

EAS 3443Zuwendung einer GmbH-Beteiligung mit französischem Immobilienbesitz – StiftESt und DBA(Erb)-FRA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2022-0.792.78906.02.2023

…im Zeitpunkt seines Todes in Österreich, findet gemäß Art. 1 lit. a das DBA(Erb)-FRA Anwendung. Die StiftESt stellt eine Steuer "gleicher oder im wesentlichen ähnlicher Art" zur abgeschafften österreichischen Erbschafts- und Schenkungssteuer dar (Art. 2 Abs. 2 iVm Art. 2 Abs. 1 lit…

UFSW RV/1563-W/08Entstehen der Schenkungssteuerschuld und Bewertung einer frühestens 20 Jahre nach Vertragsunterzeichnung fälllig werdenden Ausgleichszahlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.04.2012

…zur Bemessung der Abgabe herangezogen, den anderen beiden Brüdern jedoch der vergleichsweise höhere "Ausgleichsbetrag". Die verfassungsrechtlichen Bedenken der hier zutreffenden Ungleichbehandlung der Erbschafts- und Schenkungssteuer in Bezug auf Bar- und Immobilienvermögen stelle Allgemeinwissen dar. Es habe somit die beim Bw. anfallende Steuer gleichhoch zu sein…

UFSW RV/2742-W/02Ausstattung und Heiratsgut bei der Schenkungssteuer und der Grunderwerbsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2004

…der Wert des Grundstücks den Wert der Auflage oder der Gegenleistung übersteigt. 3.) Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz Gemäß § 3 Abs. 5 ErbStG wird normiert, dass eine Ausstattung oder ein Heiratsgut, das Abkömmlingen zur Einrichtung eines den Vermögensverhältnissen und der Lebensstellung der Beteiligten angemessenen Haushalts gewährt wird…