…Vorfragen, die als Hauptfragen von anderen Verwaltungsbehörden oder von den Gerichten zu entscheiden wären, nach der über die maßgebenden Verhältnisse gewonnenen eigenen Anschauung zu beurteilen (§§ 21 und 22) und diese Beurteilung ihrem Bescheid zugrunde zu legen. § 116 Abs. 2 BAO normiert: Entscheidungen der Gerichte…
…die Bestimmung des Ortes der Nutzung freistünde. Eine Abgabenbehörde ist gemäß § 116 BAO grundsätzlich an Entscheidungen der Gerichte und der Verwaltungsbehörden (zum Beispiel an Bescheide) gebunden. Eine solche Bindung ist Ausdruck der Rechtskraft der Entscheidung; sie wirkt nur innerhalb der Grenzen der Rechtskraft und erstreckt…
…Gerichten zu entscheiden wären, nach der über die maßgebenden Verhältnisse gewonnenen eigenen Anschauung zu beurteilen (§§ 21 und 22) und diese Beurteilung ihrem Bescheid zugrunde zu legen. Gemäß Abs.2 leg. cit. sind Entscheidungen der Gerichte, durch die privatrechtliche Vorfragen als Hauptfragen entscheiden wurden, von der…
…hat, als eine Zuständigkeit der Gerichte im Hauptverfahren nicht gegeben wäre. Damit wissen die Verfahrensparteien, wie andernorts gefordert (vgl. VwGH 29.9.2004, 2002/13/0222), dass lediglich eine verfahrensrechtliche Entscheidung gefallen ist, nicht jedoch eine Entscheidung in der Sache selbst: Der Betroffene weiß, dass…
…Abgabepflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind. In diesem Zusammenhang besteht -dem Wortlaut des § 116 Abs.2 BAO zufolge- insoweit eine Bindung der Abgabenbehörden an Entscheidungen der Gerichte, als in dem gerichtlichen Verfahren, in dem die Entscheidung ergangen ist, bei der Ermittlung des Sachverhaltes…
…Behörde bzw Gericht (egal ob BFG oder EuGH) anders entschieden wird, liegt damit nicht eine von einer anderen Behörde bzw Gericht zu entscheidende Rechtsfrage (Vorfrage iS des § 116 bzw 303 BAO) vor. Umso weniger, als diese Entscheidungen zu einem anderen Steuersubjekt, nämlich der vom FA…
…Die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung ist auch auszusetzen, wenn dem Bf. durch die Vollziehung ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Die die Aussetzung der Vollziehung rechtfertigende Gefahr eines unersetzbaren Schadens muss durch die angefochtene Entscheidung verursacht werden. Mangels Definition im Zollkodex knüpft der Europäische Gerichtshof in…
…zulässt. Die Nutzung von solchen, die eigene IP-Adresse verschleiernden Technologien, setzt nicht immer eine bewusste Entscheidung des Nutzers voraus. Vielmehr aktivieren moderne Mobile Browser automatisch Proxy-Server, weil dadurch Inhalte schneller abrufbar sind (Kolmhofer, Gutachten "Zuverlässigkeit der Positionsbestimmung von Internet-Teilnehmern", S. 23). Zudem…
…Entscheidung die Behörde nicht zuständig ist, die aber für ihre Entscheidung eine notwendige Grundlage bildet. Bei der Vorfrage handelt es sich um eine Frage, die als Hauptfrage Gegenstand einer Absprache rechtsfeststellender oder rechtsgestaltender Natur durch eine andere Behörde ist. Die Bindung der Gerichte an Entscheidungen…
…Entscheidung die Behörde nicht zuständig ist, die aber für ihre Entscheidung eine notwendige Grundlage bildet. Bei der Vorfrage handelt es sich um eine Frage, die als Hauptfrage Gegenstand einer Absprache rechtsfeststellender oder rechtsgestaltender Natur durch eine andere Behörde ist. Die Bindung der Gerichte an Entscheidungen…
…die zweite Stufe bei einer höheren unabhängigen Stelle (Gericht oder gleichwertige spezialisierte Stelle) vorzusehen ist. Da die Mitgliedstaaten nach Art. 44 Abs. 4 UZK gewährleisten müssen, dass das Rechtsbehelfsverfahren eine umgehende Bestätigung oder Berichtigung der von den Zollbehörden erlassenen Entscheidungen ermöglicht sind die Mitgliedstaaten aufgefordert…
…die als Hauptfragen von anderen Verwaltungsbehörden oder von den Gerichten zu entscheiden wären, nach der über die maßgebenden Verhältnisse gewonnenen eigenen Anschauung zu beurteilen (§ 21 und § 22 BAO) und diese Beurteilung ihrem Bescheid zugrunde zu legen. Gemäß § 116 Abs. 2 BAO sind Entscheidungen der Gerichte…
…nur insoweit, als in dem gerichtlichen Verfahren, in dem die Entscheidung ergangen ist, bei der Ermittlung des Sachverhaltes von Amts wegen vorzugehen war (§ 116 Abs. 2 BAO). Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes entfaltet ein rechtskräftiges Strafurteil jedoch bindende Wirkung nur hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen, auf…
…oder von den Gerichten zu entscheiden wären, nach der über die maßgebenden Verhältnisse gewonnenen eigenen Anschauung zu beurteilen (§§ 21 und 22) und diese Beurteilung ihrem Bescheid zugrunde zu legen, sofern die Abgabenvorschriften nicht anderes bestimmen. Abs 2 leg cit sieht vor, dass Entscheidungen der Gerichte…
…oder von den Gerichten zu entscheiden wären, nach der über die maßgebenden Verhältnisse gewonnenen eigenen Anschauung zu beurteilen (§§ 21 und 22) und diese Beurteilung ihrem Bescheid zugrunde zu legen, sofern die Abgabenvorschriften nicht anderes bestimmen. Abs 2 leg cit sieht vor, dass Entscheidungen der Gerichte…
…von den Gerichten zu entscheiden wären, nach der über die maßgebenden Verhältnisse gewonnenen eigenen Anschauung zu beurteilen (§§ 21 und 22) und diese Beurteilung ihrem Bescheid zugrunde zu legen. (2) Entscheidungen der Gerichte, durch die privatrechtliche Vorfragen als Hauptfragen entschieden wurden, sind von der Abgabenbehörde im…
…Eine Bindung besteht nur insoweit, als in dem gerichtlichen Verfahren, in dem die Entscheidung ergangen ist, bei der Ermittlung des Sachverhaltes von Amts wegen vorzugehen war." Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992 (KfzStG): § 1 Abs. 1 Z 3 KfzStG 1992 lautet: Der Kraftfahrzeugsteuer unterliegen Kraftfahrzeuge, die auf Straßen mit…
…zur Entscheidung bei der Einzelrichterin. 1. Bindungswirkung an Urteil des Strafgerichts Rechtsgrundlagen § 116 BAO lautet: "(1) Sofern die Abgabenvorschriften nicht anderes bestimmen, sind die Abgabenbehörden berechtigt, im Ermittlungsverfahren auftauchende Vorfragen, die als Hauptfragen von anderen Verwaltungsbehörden oder von den Gerichten zu entscheiden wären, nach der…
…dem Bf der Anspruch auf Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe nach den Bestimmungen des FLAG zusteht. Es fällt hingegen in keinster Weise in die Kompetenz des BFG, zu beurteilen oder abzuklären, ob die in verschiedensten anderweitigen Verfahren vor Gerichten (BG, LG) und Behörden ergangenen Entscheidungen zu…
…und die Bf rechtskräftig verurteilt worden sind, in die dagegen eingebrachte Berufung, der vom Oberlandesgericht Wien mit Urteil vom 15.11.2018, xxxxxx, keine Folge gegeben worden ist und in die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes über die Nichtigkeitsbeschwerde, die mit Beschluss vom 12.09.2018…