…B | S 31.520.-- | Ablöse für Hiebsunreife auf den Grundstücken | S 12.720.-- | 1022/1, 1024, 1028/1 | S 28.056.-- (tatsächlich gemeint: S 28.096.-) | (2) Die Entschädigung in Höhe von S 403.866.- habe der Abgeltung der…
…1996 erhielt der Bw. als Entschädigung für Hiebsunreife S 57.868,80.-. Das Finanzamt hat hievon ein Drittel 1996 der Einkommensteuer unterworfen (Vgl. § 37 Abs 2 Z 2 EStG 1988). Durch diesen teilweisen Ansatz der Entschädigung im Jahre 1996 konnte der Bw. nicht in seinen…
…1120/68). Davon sind im forstlichen Bereich insbesondere betroffen: Entschädigungen im Zusammenhang mit der Errichtung von (Leitungs-)Trassen (Randschäden vermindern den Zuwachs) Entschädigungen für die "Hiebsunreife" (VwGH 28.09.1962, 0588/63) Entschädigung für die Schlägerung zur Unzeit und Verblauung 5.3.1. Grundlagen zur…
…BF auf das Qq ElWOG 2006 sowie das ABGB verwiesen, mit dem Hinweis, dass seitens der N GmbH die "Entschädigung für den Rechtsverzicht" auf das Eigentum erfolgt sei. Seitens der belangten Behörde werde nicht bestritten, dass die BF Eigentümerin der über die Grundstücke führenden Leitung…
…den Zuwachs), Entschädigungen für die "Hiebsunreife" (VwGH 28.09.1962, 0588/63), Entschädigung für die Schlägerung zur Unzeit und Verblauung. Siehe dazu auch die Übersicht in Rz 5174. Rz 4182a: Mangels Berücksichtigung im Einheitswert sind ab der Veranlagung 2013 folgende Entschädigungen (nach Abzug von in…
…alle regelmäßig aus Anlass der Einräumung des Leitungsrechtes anfallenden Zahlungen umfasst, sodass - im Interesse der Rechtssicherheit und einfachen Abwicklung - keine weiteren Differenzierungen vorzunehmen sind. Erfasst sind insbesondere Zahlungen für - Randschäden - Hiebsunreife, Bestandsentschädigung - Schlägerung zur Unzeit/Nutzung zur Unzeit - Jagdbeeinträchtigung/Jagdentschädigung - Bewirtschaftungserschwernisse, Mehraufwand - Schlägerungs- und Räumungskosten…
…alle regelmäßig aus Anlass der Einräumung des Leitungsrechtes anfallenden Zahlungen umfasst, sodass - im Interesse der Rechtssicherheit und einfachen Abwicklung - keine weiteren Differenzierungen vorzunehmen sind. Erfasst sind insbesondere Zahlungen für - Randschäden - Hiebsunreife, Bestandsentschädigung - Schlägerung zur Unzeit/Nutzung zur Unzeit - Jagdbeeinträchtigung/Jagdentschädigung - Bewirtschaftungserschwernisse, Mehraufwand - Schlägerungs- und Räumungskosten…
…gehörenden Grund und Boden verlegt werden, zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, wenn die Leitungen auf oder in Privatliegenschaften verlegt werden. b) Zur Entschädigung für Bodenwertminderung siehe Rz 6409. Die Einräumung einer weiteren Servitut an einer bereits mit gleichartigen Servituten belasteten Liegenschaft führt nur…
…Bohrplätzen und Wegen, Neuverlegung von Leitungen, Errichtung von Bohranlagen, Stationen und anderer Betriebsanlagen) würden lt. Vertrag weiterhin der Zustimmung des Grundeigentümers bedürfen. Lt. Punkt III sei das jährliche flächenbezogene Nutzungsentgelt eine Entschädigung für Bodenwertminderung, Störung des Bodenwasserhaushaltes, Wasserflutungen, Verschlämmungen, Wertminderung des Restbetriebes, Beeinträchtigung des Jagdgebietes…
…noch bin ich in einer Landwirtschaft angestellt und kann daher keine Einkünfte aus einer Landwirtschaft beziehen. Im gegenständlichen Geschäft handelte es sich um eine Veräußerung einer Dienstbarkeit bzw. eine Entschädigung für eine Wertminderung der betroffenen Grundstücke, wobei beide Geschäfte nicht als Einkommen zu betrachten sind…
…die Folgendes betreffen: Randschäden Hiebsunreife, Bestandsentschädigung Schlägerung zur Unzeit/Nutzung zur Unzeit Jagdbeeinträchtigung/Jagdentschädigung vorübergehende und dauernde Bewirtschaftungserschwernisse, Mehraufwand (erhöhte) Schlägerungs- und Räumungskosten, Bringungs- oder Rückungskosten einen Notzaun (vorübergehende Abgrenzung für Weidevieh oder Behelfszäune gegen Wild) vorübergehender oder dauernder Nutzungsentgang Flur- und Folgeschäden Verlust von…
…gehören Entschädigungen nur insoweit, als sie mit der Kalamität unmittelbar zusammenhängen. Die Einnahmen sind um die damit zusammenhängenden Betriebsausgaben einschließlich der im gleichen Gewinnermittlungszeitraum angefallenen direkt zurechenbaren Aufforstungskosten zu kürzen. Als mit den Einnahmen aus der Kalamitätsnutzung im Zusammenhang stehende Aufwendungen gelten: Materialkosten für Schlägerung…
…der steuerlichen Gewinnermittlungsbestimmungen nicht darstellbar sind, dient der Hälftesteuersatz gemäß § 37 Abs. 6 EStG 1988 für Gewinne aus solchen Holznutzungen sowohl der pauschalen Berücksichtigung dieser steuerlichen Nachteile wie auch im Falle von kalamitätsbedingt zusammengeballten Einkünften der Progressionsmilderung. § 37 Abs. 6 EStG 1988 kommt daher sowohl…
…Zuwendungen". Abfindungen von Pensionsansprüchen Rz 6822: Abfindungen von Pensionsansprüchen von wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern stellen Entschädigungen iSd § 32 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 dar, wenn das für das Entgehen der Einnahmen ursächliche Ereignis nicht durch den Geschädigten selbst aus eigenem Antrieb herbeigeführt wurde (vgl…
15.5 Verpachtung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben und Betriebsteilen Rz 5151: Entschädigungen, die im Falle der Verpachtung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben oder Betriebsteilen für das Feldinventar und die stehende Ernte gezahlt werden, sind bei der Ermittlung des Gewinnes des Verpächters bzw. des Pächters…
…2023). Durch die Nutzung von Bäumen vor der wirtschaftlichen Hiebsreife entstehen dem Forstbetrieb beträchtliche finanzielle Verluste. Das Eichen‐ und Eschentriebsterben sind in ihrem Auftreten und ihrer Ausprägung vonseiten der Forstwirtschaft nicht kalkulierbar gewesen. Das gilt auch für das anhaltende Mistelbefallsrisiko unter Beachtung der empfohlenen Risikoprävention…
…Recht ( € 45.170,22 lt. FA, siehe Tabelle 3). Hinsichtlich der Zurechnung der 2016 zugeflossenen Entschädigung für Verdienstausfall an den Bf, war die Beschwerde jedoch nicht begründet und ist der Bf. Zurechnungssubjekt dieser Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Seinem Antrag auf Dreijahresverteilung war Folge…
…Z 1 lit. a 32 Z 1 lit. a noch unter lit. b EStG 1988 (VwGH 11.5.1962, 0051/60). Pensionsansprüche Rz 6861: Siehe unter "Abfindungen" (Rz 6822). Pensionszahlungen Rz 6862: Pensionszahlungen stellen keine Entschädigungen gemäß §§ 32 Abs. 1 Z 1 lit. b EStG…
Schmerzengeld Rz 6867: Schmerzengeld und Aufwandersatz für Pflege stellen keine Entschädigungen gemäß §§ 32 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 32 Z 1 lit. a EStG 1988 dar; da derartige Zahlungen nicht zu den Einkünften gemäß § 2 Abs. 3 EStG 1988 gehören, ist Steuerpflicht…
…eines Baukostenzuschusses stellt keine Entschädigung iSd §§ 32 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 32 Z 1 lit. a EStG 1988 dar (VwGH 10.7.1964, 0012/63; VwGH 18.12.1964, 0695/63). Belohnung Rz 6828: Zu Belohnungen für geleistete Dienste bei Beendigung…