…die Abgabenbehörde auf Ansuchen des Abgabepflichtigen für Abgaben, hinsichtlich derer ihm gegenüber auf Grund eines Rückstandsausweises (§ 229) Einbringungsmaßnahmen für den Fall des bereits erfolgten oder späteren Eintrittes aller Voraussetzungen hiezu in Betracht kommen, den Zeitpunkt der Entrichtung der Abgaben hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in…
…Vorschreibung der antragsgegenständlichen Abgaben beim Bf. bestehe daher zu Recht. Der Antrag auf Aufhebung gemäß § 299 BAO vom 23.02.2018 sei daher abzuweisen. Es sei außerdem festzuhalten, dass ein Ergänzungsersuchen vom 06.06.2018 nicht beantwortet worden sei. Innerhalb der verlängerten Beschwerdefrist brachte der…
…der Einbringlichkeit bzw. zum Vorliegen von Vermögenswerten überhaupt vermissen. Damit hat der Beschwerdeführer weder die Abgabenbehörde noch das Bundesfinanzgericht ausreichend in die Lage versetzt zu beurteilen, ob die Einziehung der antragsgegenständlichen Abgaben bei ihm zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten (im Sinne einer mit erheblichen Härten verbundenen Entrichtung…
…nicht ausreichend in die Lage versetzt zu beurteilen, ob die Einziehung der antragsgegenständlichen Abgaben ihn zu "wirtschaftlichen Schwierigkeiten" (im Sinne einer mit erheblichen Härten verbundenen Entrichtung) führt. Dass - für die Ermessensentscheidung wesentlich - die Vorschreibung der Einkommensteuern "klar und eindeutig unrichtig" war, die Bescheide also "offenkundige…
… 9 BAO infolge Vorliegens eines Verschuldens des Bw. am Unterbleiben einer Entrichtung der antragsgegenständlichen Umsatzsteuer als unbegründet abgewiesen wurde. Die Einhebung dieser Haftungsschuld ist somit auf Grund des vom Verwaltungsgerichtshof - trotz des ebenfalls bereits im Haftungsverfahren erstatteten gegenständlichen Vorbringens - bestätigten Vorliegens einer schuldhaften Pflichtverletzung des…
…verschlechtern. Es sei offensichtlich, dass die Entrichtung derzeit nicht möglich ist, andernfalls bestünde auch keine Notwendigkeit eine Zahlungserleichterung zu beantragen, und keine Möglichkeit eine solche zu gewähren. Hingegen bestehe zu einem späteren Zeitpunkt jedenfalls keine geringere Aussicht auf die Einbringung der Abgaben, da die Bf…
…in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Maßgeblich für die Entscheidung sind die vom Verwaltungsgericht getroffenen Feststellungen hinsichtlich der fehlenden Identität der Steuerpflichtigen, dem fehlenden Nachweis der Entrichtung der Abgaben durch die Bf. in Griechenland und den Unterschieden des Besteuerungsgegenstandes wegen der…
…Finanzsenates angeforderten Gläubigervereinbarungen betreffend der Ratenzahlungen. Damit hat die Bw. nach Auffassung des Unabhängigen Finanzsenates - auch wenn sie ihrem Auftrag zur Beibringung der obig angeführten Unterlagen nicht vollständig nachgekommen ist - dargetan, dass die sofortige volle Entrichtung der noch ausständigen antragsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten für sie eine erhebliche…
…der Lage des Falles unbillig wäre (§ 236 Abs. 1 BAO). Eine persönliche Unbilligkeit liegt insbesondere vor, wenn die Einhebung erstens die Existenz des Abgabepflichtigen oder seiner ihm gegenüber unterhaltsberechtigten Angehörigen gefährden würde oder zweitens mit außergewöhnlichen wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden wäre, etwa wenn die Entrichtung der…
…Aussetzung der Einhebung ein Zahlungsaufschub eintritt, Aussetzungszinsen in Höhe von einem Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz pro Jahr zu entrichten. Auf Grund dieser Bestimmung sind Aussetzungszinsen daher sowohl für Zeiträume, in denen auf Grund eines noch unerledigten Aussetzungsantrages die Einbringung für die antragsbetroffenen Abgaben…
…Aussetzung der Einhebung ein Zahlungsaufschub eintritt, Aussetzungszinsen in Höhe von einem Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz pro Jahr zu entrichten. Auf Grund dieser Bestimmung sind daher Aussetzungszinsen sowohl für Zeiträume, in denen auf Grund eines noch unerledigten Aussetzungsantrages die Einbringung für die antragsbetroffenen Abgaben…
…In der Beschwerdevorentscheidung vom 06.06.2024 führt die belangte Behörde hierzu etwa das Folgende aus: "Im vorliegenden Fall wurde nämlich - wie schon in den Bescheiden ausgeführt - eine Handlung gesetzt, welche die für die Entrichtung der tatsächlich geschuldeten Abgaben erforderlichen finanziellen Mittel der österreichischen Finanzverwaltung…
…Aussetzung der Einhebung von Abgaben im Gesamtbetrag von € 30.537,24, da sie am 17. Juni 2009 eine die antragsgegenständlichen Abgaben zum Inhalt habende Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof eingebracht habe. Das Finanzamt wies den Antrag mit Bescheid vom 23. Juni 2009 zurück. In der…
…Ansuchen des Abgabepflichtigen die Abgabenbehörde für Abgaben, hinsichtlich derer ihm gegenüber auf Grund eines Rückstandsausweises (§ 229 BAO) Einbringungsmaßnahmen für den Fall des bereits erfolgten oder späteren Eintrittes aller Voraussetzungen hiezu in Betracht kommen, den Zeitpunkt der Entrichtung der Abgaben hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in…
…sich die Abgabenpflichtige nicht nur in Konkurs, sondern sei darüber hinaus bereits mit 16. Mai 2013 angezeigt worden, dass die Insolvenzmasse nicht ausreiche, um die Masseforderung zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). Da somit der Abgabenpflichtigen und Schuldnerin in gegenständlichem Fall die Entrichtung der ausgesetzten Abgaben praktisch unmöglich…
…und hat laut ihren Angaben im Vermögensbekenntnis monatliche Aufwendungen für die Benutzung der Wohnung in Höhe von € 700, --. Die Antragstellerin verfügt über € 500, -- in Bargeld und besitzt ansonsten keine Vermögenswerte. Sie hat laut ihren Angaben derzeit Abgabenschulden in Höhe von € 163.500…
…ihn damit wegen der unvertretbar langen Dauer dieses Verfahrens und darüber hinaus finanziell und beruflich ruiniert und ihn so außer Stande gesetzt, die Abgaben nunmehr zu entrichten, wozu er andernfalls mühelos im Stande gewesen wäre (S. 21). Wörtlich führe der VwGH im unmittelbaren Anschluss aus…
…könnten nur unrechtmäßig festgesetzte Abgabenschuldigkeiten nachgesehen werden. Für eine Nachsicht nach § 236 BAO ist es aber prinzipiell unerheblich, ob die antragsgegenständlichen Abgaben richtig oder unrichtig festgesetzt wurden. Es kommt nur darauf an, ob die Einhebung/Entrichtung der (richtig oder unrichtig festgesetzten) Abgabe nach Lage des…
…am 1.4.2003 bzw. 24.10.2003 zugestellt) und gelten mit dem Tag der Verbuchung am 25.3.2003 bzw. 22.10.2003 als entrichtet, da zur Entrichtung dieser Abgaben die bereits hinterlegten Sicherstellungen herangezogen wurden. Der Erstattungsanspruch ist demnach im Jahr 2003 entstanden…
…unter Zitat der angeführten hg. Rspr.) Gemäß § 212 Abs. 2 lit. b BAO sind für Abgabenschuldigkeiten, soweit infolge einer gemäß Abs. 1 erteilten Bewilligung von Zahlungserleichterungen ein Zahlungsaufschub eintritt, Stundungszinsen in Höhe von viereinhalb Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz pro Jahr zu entrichten. Wie…