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EAS 1782Sonderzuständigkeit des Finanzamtes Eisenstadt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/46-IV/4/0105.02.2001

… Gemäß § 13a AVOG obliegt dem Finanzamt Eisenstadt für den Bereich des gesamten Bundesgebietes die auf Grund völkerrechtlicher Verträge vorgesehene Rückzahlung von Abgaben, soweit diese nicht anderen Behörden übertragen ist. Die Zuständigkeit des Finanzamtes Eisenstadt umfasst demnach die Durchführung aller Quellensteuerrückerstattungen, die auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen…

UFSW RV/2449-W/12Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Eisenstadt-Wien) in den Jahren 2009 - 2011
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.01.2013

…Adr.Bw., gegen die Bescheide des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für die Jahre 2009 bis 2011 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin beantragte in ihren Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2009 bis 2011 jeweils…

UFSW RV/1470-W/10Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Eisenstadt - Wien) im Jahr 2008
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.03.2011

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 10. Februar 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart, vertreten durch Fachexpertin Amtsdirektorin Eva Hoffmann, vom 12. Jänner 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…

UFSW RV/3437-W/07Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Eisenstadt-Wien)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.01.2011

…dass die Studienkosten nicht zustünden, da die Entfernung Wien-Eisenstadt weniger als 80 km betrage und die Fahrzeit unter einer Stunde läge. Auf die Lohnsteuerrichtlinien 2002 Rz 880ff werde verwiesen. Mit Eingaben datiert vom 16.11.2007,11.6.2008 und 3.2.2009 erhob…

UFSW RV/2310-W/10Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Eisenstadt-Wien) im Jahr 2009
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.11.2010

…Adr.Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber beantragte in seiner Einkommensteuererklärung für 2009 unter anderem den Pauschbetrag für auswärtige Berufsausbildung…

UFSW RV/3893-W/08Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Eisenstadt - Wien) im Jahr 2007
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.07.2010

…die Ausbildungsstätte vom Familienwohnsitz mehr als 80 km entfernt ist und die tägliche Hin- und Rückfahrt (länger als 1 Stunde) nicht zumutbar ist. Da die Entfernung Eisenstadt - Wien weniger als 80 km beträgt und die Fahrzeit unter einer Stunde liegt (Busstelle Pfarrplatz-Ausstiegsstelle Wien Südtirolerplatz…

UFSW RV/0926-W/08Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Eisenstadt - Wien) im Jahr 2006
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.05.2010

…dann zu, wenn die Ausbildungsstätte vom Familienwohnsitz mehr als 80 km entfernt ist und die tägliche Hin- und Rückfahrt (länger als eine Stunde) nicht zumutbar ist. Da die Entfernung Eisenstadt - Wien weniger als 80 km beträgt und die Fahrzeit unter einer Stunde liegt, stehen die…

UFSW RV/0742-W/06Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Eisenstadt - Wien) in den Jahren 2005, 2006 und 2007
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.07.2009

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., gegen die Bescheide des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart, im Verfahren vor dem Unabhängigen Finanzsenat vertreten durch Amtsdirektorin Eva Hoffmann, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für die Jahre 2005 bis 2007 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen…

UFSW RV/3468-W/07Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Eisenstadt - Wien) in den Jahren 2006 und 2007
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.07.2009Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., vertreten durch EWT Wirtschaftstreuhand GmbH, 7000 Eisenstadt, Haydngasse 40/2, gegen 1. den Bescheid vom 30. Oktober 2007, wonach der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2006 vom 14. Juni 2007 gemäß § 299 BAO aufgehoben wird, 2…

UFSW RV/3468-W/07Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Eisenstadt - Wien) in den Jahren 2006 und 2007
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.07.2009Teil 2/2

…7:24 Uhr (54 Minuten), Ankunft 8:39 Uhr (54 Minuten) und Ankunft 16:20 Uhr (55 Minuten). Zurück von Wien Südtiroler Platz nach Eisenstadt fuhren nach dem Sommerfahrplan 2007 an Arbeitstagen 3 Busse mit einer Fahrzeit von weniger bzw. nicht mehr als einer Stunde:…

UFSW RV/2051-W/07Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Eisenstadt - Wien) im Jahr 2006
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.06.2009

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 28. Juni 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart, im Verfahren vor dem Unabhängigen Finanzsenat vertreten durch Amtsdirektorin Eva Hoffmann, vom 21. Juni 2007 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2006 entschieden: Die Berufung wird…

UFSW RV/0195-W/06Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Eisenstadt-Wien) im Jahr 2004
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2009

…Wien bei. Mit Berufungsvorentscheidung vom 20. Dezember 2005 wies das Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart die Berufung als unbegründet ab und führte dazu aus: "Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes gelten dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Nahbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit…

UFSW RV/0193-W/06Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Eisenstadt-Wien)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2009

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 6. Dezember 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart, vertreten durch Amtsdirektorin Eva Hoffmann, vom 10. November 2005 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für die Jahre 2002 bis 2004 entschieden: Die Berufung wird als…

UFSW RV/3466-W/07Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes im Jahr 2006 (Eisenstadt-Wien)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.02.2010

…Heimat - und Studienort), nicht zu berücksichtigen. Im gegenständlichen Fall verkehrt zwischen Eisenstadt und Wien und retour ein Verkehrsmittel mit einer Fahrzeit von unter einer Stunde. Die Aufwendungen für eine auswärtige Berufsausbildung konnten daher nicht anerkannt werden." Mit Eingabe vom 29. November 2007 (eingelangt beim Finanzamt…

UFSW RV/2018-W/06Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes in den Jahren 2004 und 2005 (Markt St. Martin - Eisenstadt) sowie in den Jahren 2006 und 2007 (Markt St. Martin - Wiener Neustadt)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.07.2009

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen die Bescheide des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart, im Verfahren vor dem Unabhängigen Finanzsenat vertreten durch Amtsdirektorin Eva Hoffmann, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für die Jahre 2004 bis 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…

UFSW RV/1622-W/091. Reisekosten: Verpflegungsmehraufwand nur bei beruflich veranlasster Reise. 2. Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Eisenstadt - Wien) in den Jahren 2006 und 2007.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.06.2009

…vertreten durch AGITAS, gegen die Bescheide des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2006 und 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht…

EAS 2449KESt-Entlastung auf Grund des DBA-Argentinien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/20-IV/4/0420.04.2004

…393/2003, 25% KESt in Abzug gebracht hat, dann besteht für die DBA-konforme Steuerentlastung einerseits die Möglichkeit einer Antragsveranlagung beim Wohnsitzfinanzamt und andererseits die Möglichkeit eines Rückzahlungsverfahrens beim Finanzamt Eisenstadt. Die Steuerentlastung kann im Wege eines Veranlagungsantrages gemäß § 97 Abs. 4 EStG beim Wohnsitzfinanzamt…

EAS 1736Steuerrückerstattung an einen schweizerischen Konsulenten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4282/51-IV/4/0009.10.2000

…dann ist der schweizerische Konsulent berechtigt, unter Beilage einer von der eidgenössischen Steuerverwaltung auf dem Vordruck ZS-CH2 bestätigten Ansässigkeitsbescheinigung sowie unter Anschluss von Belegen über den vorgenommenen Steuerabzug die Rückerstattung der österreichischen Steuer beim Finanzamt Eisenstadt zu beantragen. Eine Gutschrift auf dem Abgabenkonto der…

EAS 1872Nachträgliche Erfolgsprämie an einen Geschäftsführer österreichischer und schweizerischer Gesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 202/1-IV/4/0102.07.2001

…nach § 67 EStG erhobenen Lohnsteuer geht), müsste zur Herbeiführung eines dem österreichisch-schweizerischen DBA entsprechenden Rechtszustandes ein auf § 240 Abs. 3 BAO gestützter Rückzahlungsantrag beim Finanzamt Eisenstadt (§ 13a AVOG) eingebracht werden. 02. Juli 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: &nbsp…

EAS 1957Entlastung von einer abkommenswidrig erhobenen Lohnsteuer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4702/38-IV/4/0106.12.2001

…österreichischen Lohnabzugsbesteuerung. Diese Steuerentlastung ist im Wege eines auf § 240 Abs. 3 BAO gestützten Rückzahlungsantrages durch das Finanzamt Eisenstadt vorzunehmen. Wohl ist es so, dass der Weg des § 240 BAO nur dann offen steht, wenn kein entsprechender Ausgleich im Weg einer Antragsveranlagung zu erfolgen hat…