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UFSL RV/0205-L/03Einzugsbereich des Wohnortes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.09.2003

…nicht im Einzugsbereich des Wohnortes gelegen, wenn Schüler oder Lehrlinge, die innerhalb von 25 km keine adäquate Ausbildungsmöglichkeit haben, für Zwecke der Ausbildung eine Zweitunterkunft am Ausbildungsort bewohnen (zB Unterbringung in einem Internat). Strittig ist im berufungsgegenständlichen Fall, ob sich die vom Sohn des Berufungswerbers…

BFG RV/2100558/2018Einzugsbereich des Wohnortes bei auswärtiger Berufsausbildung eines Kindes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.10.2019

…Nr. 305 anzuwenden. (2) Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort gelten als innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn von diesen Gemeinden die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort nach den Verordnungen gemäß § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl…

BFG RV/5101538/2016Einzugsbereich des Wohnortes - Fahrzeit nicht mehr als eine Stunde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.02.2017

…den Kindern der Bf besuchte Ausbildungsstätte ist gemäß § 2 Abs. 2 der genannten Verordnung des BMF zur externen Berufsausbildung noch dem Einzugsbereich des Wohnortes der Familie der Bf zuzurechnen. Der Bf steht deshalb der begehrte Pauschbetrag nach § 34 Abs. 8 EStG 1988 nicht zu. Das…

BFG RV/4100399/2022Ausbildungsmöglichkeit im Einzugsbereich des Wohnortes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.12.2025

…Ausbildungsort und zurück unter Zugrundelegung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels jeweils wesentlich länger als eine Stunde gedauert hat- der Hin- und Rückweg zusammen dauerte bei der günstigsten öffentlichen Verbindung nicht länger als 112 Minuten- , befand sich die durch die Tochter besuchte Schule im Einzugsbereich des Wohnortes (…

UFSG RV/0113-G/04auswärtige Berufsausbildung im Einzugsbereich des Wohnortes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2007

…ausgeführt: Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort gelten als innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn von diesen Gemeinden die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort nach den Verordnungen gemäß § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 zeitlich noch zumutbar sind…

BFG RV/7103702/2017Keine auswärtige Berufsausbildung, da die Ausbildungsstätte (Schule) im Einzugsbereich des Wohnortes gelegen (innerhalb von 80 km und Fahrzeit von weniger als einer Stunde)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.03.2023

…des Tages in eine Richtung ein nutzbares öffentliches Verkehrsmittel mit einer Fahrzeit von nicht über einer Stunde verkehrte sowie tagsüber in beide Richtungen mehrere (nicht nutzbare) öffentliche Verkehrsmittel mit einer Fahrzeit von nicht über einer Stunde verkehrten, befand sich die Ausbildungsstätte im Einzugsbereich des Wohnortes…

UFSK RV/0296-K/11Informatikstudium in Deutschland - Frage der Gleichwertigkeit mit inländischem Studium im Einzugsbereich des Wohnortes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.09.2012

…31. März 1987, 86/14/0137, spricht der Verwaltungsgerichtshof von einem "gleichwertigen Studium" im Einzugsbereich des Wohnortes, das die Zwangsläufigkeit ausschließe. In einer Reihe von Erkenntnissen hatte sich der Verwaltungsgerichtshof auch mit der Frage zu beschäftigen, unter welchen Voraussetzungen Aufwendungen für ein Auslandsstudium zwangsläufig erwachsen…

BFG RV/2100812/20171. Einzugsbereich des Wohnortes bei auswärtiger Berufsausbildung 2. Sonderausgaben: Austausch eines Holzgeländers 21 Jahre nach Fertigstellung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.10.2017

…In rechtlicher Hinsicht liege der Lehrbetrieb im Einzugsbereich des Wohnortes, weshalb der Pauschbetrag für die Monate Juli bis September nicht zu berücksichtigen sei. (Für die Zeiten des Besuches der Landesberufsschule in Y - Oktober bis Dezember 2015 - wurde der Pauschbetrag bereits im bekämpften Bescheid berücksichtigt.) Hinsichtlich…

UFSL RV/0305-L/07Außergewöhnliche Belastung wegen auswärtiger Berufsausbildung eines Kindes - Vorliegen einer Ausbildungsstätte im Einzugsbereich des Wohnortes (keine "Verordnungsgemeinde"); Art der Berechnung der Fahrzeit mit dem günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.12.2007

…Der Pauschbetrag des § 34 Abs. 8 EStG sei nicht eingeschränkt auf die Zeiten eines Familienbeihilfenbezuges und stehe solange zu, als mit einem Abschluss der Berufsausbildung innerhalb der doppelten durch Gesetz oder Verordnung festgelegten Zeit gerechnet werden könne. Der Einzugsbereich des Wohnortes richte sich nach der…

UFSI RV/0357-I/07auswärtige Berufsausbildung; Studienort im Einzugsbereich des Wohnortes ja oder nein? Aufhebung unter Zurückverweisung wegen unzureichender Ermittlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid28.06.2007

…der Wohnort der Tochter der Bw. in X-Dorf und der Studienort in Innsbruck gelegen ist (Distanz weniger als 80 km, X-Dorf in den VO zu § 26 Abs. 3 StudfFG nicht genannt). Das Finanzamt geht davon aus, dass der Studienort im Einzugsbereich des Wohnortes…

BFG RV/2100517/2012Begründet die Möglichkeit des Besuchs einer Lehrwerkstätte in der Freizeit in einer vom Wohnort aus nicht zu den erforderlichen Zeiten mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbaren AHS eine auswärtige Berufsausbildung gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988, wenn sich im Einzugsbereich des Wohnortes eine andere AHS befindet.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.08.2017

… 34 Abs. 8 EStG 1988 gelten Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Diese außergewöhnliche Belastung wird durch Abzug eines Pauschbetrages von 110 Euro pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt. Das…

UFSL RV/0237-L/041. Bei der Wiederaufnahme des Verfahrens ist nicht der Wissensstand der Gesamtorganisation maßgeblich, sondern jener der zuständigen Organisationseinheit anhand der Abgabenerklärungen und ihrer Beilagen im jeweiligen Veranlagungsjahr. 2. Das auswärtige Berufsausbildungspauschale steht dann nicht zu, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht (hier: BWL in Linz, und nicht nur in Wien). 3. Vergütungen als Aufsichtsrat bzw. als Vorstands-Stellvertreter einer Familienprivatstiftung sind persönlich (und nicht der Gesellschaft als solcher) zuzurechnen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.12.2008Teil 1/2

…1999), nur in Wien angeboten werde. Dieser Studienzweig liege daher nicht im Einzugsbereich des Wohnortes. 3. Präsenzdienst: Die Tatsache des Präsenzdienstes sei der Beihilfenstelle im Jahre 1999 bekannt gegeben worden. 4. Geringfügigkeit: Die Geringfügigkeit der steuerlichen Auswirkungen sei in den Berufungsvorentscheidungen bezweifelt worden. Mit nachfolgender…

UFSL RV/0237-L/041. Bei der Wiederaufnahme des Verfahrens ist nicht der Wissensstand der Gesamtorganisation maßgeblich, sondern jener der zuständigen Organisationseinheit anhand der Abgabenerklärungen und ihrer Beilagen im jeweiligen Veranlagungsjahr. 2. Das auswärtige Berufsausbildungspauschale steht dann nicht zu, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht (hier: BWL in Linz, und nicht nur in Wien). 3. Vergütungen als Aufsichtsrat bzw. als Vorstands-Stellvertreter einer Familienprivatstiftung sind persönlich (und nicht der Gesellschaft als solcher) zuzurechnen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.12.2008Teil 2/2

…auch das verbundene Risiko einer eventuellen Haftung für diese seine Tätigkeit allein. Auf Grund des im Einkommensteuerrecht herrschenden Grundsatzes der Individualbesteuerung (§ 2 Abs. 1 EStG 1988) sind die aus der Tätigkeit des Bw. als Aufsichtsrat der AG resultierenden Einkünfte ihm allein zuzurechnen und nicht der…

UFSW RV/2664-W/10Der Pauschbetrag gemäß § 34 (8) EStG für auswärtige Kindererziehung steht nur unter der Voraussetzung, dass die Kinder Bildungseinrichtungen außerhalb des Wohnortes besuchen und weiters nur dann zu, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine gleichartige Ausbildung möglich ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.01.2011

…Bw. wendet ein, dass selbst für den Fall dass ein entsprechendes Studium im Einzugsbereich des Wohnortes angeboten wird, ein Abbruch des bereits eingeschlagenen und bisher erfolgreichen Bildungswesens nicht zumutbar wäre. Diese Darstellung steht in Widerspruch zur Bestätigung der Thames School vom 27. Dezember 2007, wonach…

BFG RV/7105791/2017Keine außergewöhnliche Belastung iZm auswärtiger Berufsausbildung, wenn Studienort im Einzugsbereich des Wohnortes gelegen ist
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.09.2020

…dass sie nicht im Einzugsbereich des Wohnortes liegt. Beruft man sich auf das VwGH-Urteil sowie auf die Lohnsteuer-Richtlinien RZ 882 steht Herrn [Bf] die Pauschale für die Kosten der auswärtigen Berufsausbildung im Jahr 201 5 jedenfalls zu. Wir beantragen die Berücksichtigung der pauschalen…

BFG RV/1100299/2013Vorliegen einer auswärtigen Berufsausbildung eines Kindes, wenn die außerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes befindliche Tourismusschule im Gegensatz zur im Einzugsbereich liegenden Tourismusschule keine Aufnahmeprüfung verlangt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.11.2014

…7 leg. cit. dar, indem er normiert: Die Berufsausbildung außerhalb des Wohnortes gilt dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht (§ 34 Abs. 8 EStG 1988 erster Satz). Diese außergewöhnliche Belastung wird durch Abzug eines Pauschbetrages von 110 Euro pro…

BFG RV/5100247/2016PC samt Zubehör - Werbungskosten (überwiegende betriebliche Veranlassung); Schulgeld - keine außergewöhnliche Belastung, da Schule im Einzugsbereich des Wohnortes gelegen ist; Verleihung der Staatsbürgerschaft an Frau und Stieftochter - keine außergewöhnliche Belastung mangels Zwangsläufigkeit;
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.07.2017

…im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Diese außergewöhnliche Belastung wird durch Abzug eines Pauschbetrages von 110 Euro pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt. Nach § 1 der VO Berufsausbildung Kinder, BGBl II 624/1995 idF BGBl II 449/2001, liegen Ausbildungsstätten, die vom Wohnort mehr…

UFSK RV/0030-K/08Erreichung einer Mindestentfernung von 25 km bei beruflich veranlasster Reise; keine auswärtige Berufsausbildung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.08.2008

…zeitlich zumutbar wäre (Fahrzeit maximal eine Stunde). Da für Ihren Sohn die Möglichkeit besteht, die FW in Linz zu besuchen und sich Linz im Einzugsbereich des Wohnortes befindet, konnte dem Antrag nicht entsprochen werden." Dagegen erhob die Bw. am 7.10.2007 "Berufung" und begründet…

BFG RV/5100274/2025I. Sonderausgabenabzug für eine freiwillige Weiterversicherung in der deutschen Rentenversicherung Bund II. Sonderausgabenabzug für Zahlungen betreffend eine private Rentenversicherung in Deutschland III. Sonderausgabenabzug für freigebige Zuwendungen an ausländische Spendenempfänger IV. Pauschbetrag für auswärtige Berufsausbildung bei gleichwertiger Ausbildung im Einzugsbereich des Wohnortes V. Alleinverdienerabsetzbetrag bei Bezug von Kinderabsetzbetrag für weniger als sechs Monate
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.05.2026Teil 2/2

…auswärtige Berufsausbildung eines Kindes. Ebenfalls aus dem festgestellten Sachverhalt ergibt sich, dass für das betreffende Kind eine gleichwertige Ausbildung innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes (konkret des Familienwohnsitzes) bestanden hätte, konkret das Studium der Bio- und Chemieingenieurwissenschaften an der RPTU Kaiserslautern-Landau. Diese Universität liegt etwa…

BFG RV/5100274/2025I. Sonderausgabenabzug für eine freiwillige Weiterversicherung in der deutschen Rentenversicherung Bund II. Sonderausgabenabzug für Zahlungen betreffend eine private Rentenversicherung in Deutschland III. Sonderausgabenabzug für freigebige Zuwendungen an ausländische Spendenempfänger IV. Pauschbetrag für auswärtige Berufsausbildung bei gleichwertiger Ausbildung im Einzugsbereich des Wohnortes V. Alleinverdienerabsetzbetrag bei Bezug von Kinderabsetzbetrag für weniger als sechs Monate
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.05.2026Teil 1/2

…für die dieser im Rahmen der Erklärung zur Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020 die Gewährung des Pauschbetrages für die auswärtige Berufsausbildung eines Kindes beantragt, hat im Jahr 2020 an der TU Berlin das Bachelorstudium "Chemieingenieurwesen" betrieben. Eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit hätte allerdings auch im Einzugsbereich des Wohnortes bestanden…