…die Insolvenz durch die Rücknahme der Bankenfinanzierung zur Unzeit und den Ausfall eines Großkunden hervorgerufen worden sei, lässt sich nichts gewinnen, da es für die Haftung nach § 9 BAO ohne Bedeutung ist, ob den Vertreter ein Verschulden am Eintritt der Zahlungsunfähigkeit trifft (VwGH 20.9…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 3 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrätin Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des…
…zur Zeit des Erwerbes von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, über dessen Vermögen in der Folge das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, Kenntnis hatte oder Kenntnis haben musste. Gemäß § 46 Z. 2 IO gehören zu den Masseforderungen u.a. Steuern, wenn und soweit der die Abgabepflicht auslösende Sachverhalt…
…13/0074). Die permanente Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft wurde im gegenständlichen Verfahren auch von der Bf selbst nicht behauptet. Lediglich wurde vorgebracht, dass die Bereitschaft des Geschäftsführers, auf bestehende Forderungen zu verzichten (neben der Änderung des Geschäftsmodells) den Eintritt der Insolvenz verhindert hätte. Ein Nachweis über…
…zumindest behauptet werde, dass den Bw. an der Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft ein Verschulden treffe, ist auszuführen, dass es für die Haftung nach § 9 BAO ohne Bedeutung ist, ob den Vertreter ein Verschulden am Eintritt der Zahlungsunfähigkeit trifft (VwGH 20.9.1996, 94/17/0420; 22…
…eine Einhebungsmaßnahme dar, welche (nur) innerhalb der Einhebungsverjährungsfrist des § 238 BAO zulässig ist (VwGH 08.09.2020, Ra 2020/13/0029; VwGH 20.02.2019, Ra 2019/13/0010; vgl. Ritz, BAO5, § 224 Tz 4, mwN). Das Beschwerdevorbringen des Bf. zum behaupteten Eintritt der Festsetzungsverjährung (§…
…des Konkurses und damit nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit. Der Betrag in Höhe von € 7.457,56 ist daher aus der Haftsumme auszuscheiden. Zusammenfassend ist somit festzustellen, dass die Bw keinen Nachweis dafür erbracht hat, dass ihr an der Nichtentrichtung der nunmehr in Haftung gezogenen…
…das Vorliegen einer Zahlungsstockung auf Grund der schleppenden Eingänge der Kundenforderungen vor. Aus diesem Einwand lässt sich jedoch nichts gewinnen, da die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, ebenso wie das Vorliegen eines den Vertreter treffenden Verschuldens am Eintritt der Zahlungsunfähigkeit für die Haftung nach …
…die Verfassung einer Stellungnahme betreffend den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit bei der B-GmbH . Dem steuerlichen Vertreter wurde mit Fax vom 25. Juli 2003 die Klagebeantwortung (in Kopie) übermittelt, aus welcher hervorgeht, dass es in der Klage um die Rückzahlung der Gesellschafterdarlehen an M.E. und…
…hinaus, dass die Bw. aus den von ihr dargestellten Gründe kein Verschulden am Eintritt der Säumnis treffe. Im Allgemeinen wird kein grobes Verschulden an der Versäumung von Zahlungsfristen vorliegen, wenn eine Abgabenentrichtung wegen Eintritt der Zahlungsunfähigkeit unmöglich ist, oder wenn eine Abgabenentrichtung unzumutbar wäre, weil…
…der Partei (§ 78 BAO) oder von Amts wegen insoweit abgeändert werden, als ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat. Ein solches (für die Höhe eines Säumniszuschlages bedeutsames) rückwirkendes Ereignis liegt vor, wenn eine Verbuchung der…
…nicht geleistet worden. Somit habe der Berufungswerber seiner Verpflichtung, die Schulden im gleichen Verhältnis zu befriedigen, dadurch entsprochen, dass er nach dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit überhaupt keine Zahlungen mehr geleistet habe. Daher sei auch der Abgabengläubiger nicht schlechter als andere Gläubiger behandelt worden. Im Haftungsbescheid…
…Haftung ohne Bedeutung ist, ob den Vertreter ein Verschulden am Eintritt der Zahlungsunfähigkeit trifft (VwGH 18.11.1991, 90/15/0176). In diesem Zusammenhang war zu klären, ab wann die tatsächliche Zahlungsunfähigkeit eingetreten war, da der Vertreter dann keine abgabenrechtliche Pflicht verletzt, wenn ihm überhaupt…
…Tagen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit das Konkursverfahren zu beantragen ist und es daher in diesem Zeitraum dem Gemeinschuldner nicht mehr erlaubt ist, zu zahlen, ist zu erwidern, dass das Konkursverfahren erst am 11. November 2004 eröffnet worden ist. Dass die Fälligkeit innerhalb der 60 Tagefrist…
…Des Weiteren ist dem Berufungsvorbringen dahingehend, dass gemäß § 69 Abs. 2 KO innerhalb von 60 Tagen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit das Konkursverfahren zu beantragen und es daher in diesem Zeitraum dem Bw. durch die genannte Strafdrohung nicht mehr erlaubt gewesen sei, zu zahlen, zu entgegnen…
…entwickelte, die Lage angespannt war, der Tätigkeitsschwerpunkt auf das Immobiliengeschäft und den Handel gelegt wurde, im Jahr 1995 erste Schwierigkeiten mit Banken auftraten und von einem Betriebsberater ein Weiterführungskonzept erstellt wurde, woraus der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit im September oder Oktober 1996 gefolgert werde. Abgesehen davon…
…Eine Forderung sei erst mit Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners uneinbringlich. Der Umstand, dass (ehemalige) Gesellschafter der Fa. I die Forderung, wenn auch nur zu einem Preis von € 76.533,28 übernommen hätten, spreche dafür, dass diese die Einbringung der Forderung zumindest zu einem…
…gegenständlichen Verfahren ist zu klären, ob die Festsetzung der strittigen Lohnsteuer mit Bescheid vom 5.9.1996 durch das Finanzamt rechtmäßig zustande gekommen ist. Zu den Einwendungen des Berufungswerbers, das Finanzamt begehre Beiträge für Zeiträume, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit bzw. während des Konkursverfahrens fällig…
…die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit bzw. während des Konkursverfahrens fällig geworden wären. Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen sei hinsichtlich sämtlicher Forderungen Verjährung eingetreten. Beweis: wie bisher. Über die Berufung wurde erwogen: Gem. § 248 BAO kann der nach Abgabenvorschriften Haftungspflichtige unbeschadet der Einbringung einer Berufung gegen…
…den nicht entrichteten Abgaben der ***GmbH2*** und der ***GmbH1*** zur Last zu legen, da sie sich in einer persönlichen Ausnahmesituation befunden hätte, welche sie selbst nicht verschuldet habe, ist festzuhalten, dass die Frage, ob den Geschäftsführer ein Verschulden am Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der GmbH trifft…