…war. Der Tatbestand der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG fordert, dass vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt wird. Zur subjektiven Tatseite ist auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu verweisen, wonach Vorsatz eine zielgerichtete subjektive Einstellung des Täters bedeutet…
…wonach es der Beschuldigte als wahrscheinlich vorhersehbar eingestuft hätte, dass er durch seine Straftaten auch eine Steuerpflicht ausgelöst hat und Verkürzungen an Einkommensteuer bewirkt hätte, nicht gegeben war. Mangels Vorliegen der für eine grob fahrlässige Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 FinStrG geforderten subjektiven Tatseite war…
…der Ermächtigung binnen einer angemessenen Frist von drei Wochen zum gesamten bisherigen Akteninhalt Stellung nehmen zu können bzw. auch noch zweckdientliche Beweisanträge stellen zu können. Jedenfalls werde bereits jetzt die Einstellung des Verfahrens gemäß § 45 VStG mangels der für das Verfahren notwendigen Sicherheit des Nachweises…
…Dabei ist der Nachweis nicht nur hinsichtlich der objektiven, sondern auch hinsichtlich der subjektiven Tatseite zu führen. Bleiben Zweifel bestehen, sind diese somit zugunsten des Beschuldigten beachtlich. In einem Finanzstrafverfahren darf sohin ein Schuldspruch nur erfolgen, wenn vom entscheidenden Organ der Finanzstrafbehörde bzw. der Finanzstrafbehörde…
…Dabei ist der Nachweis nicht nur hinsichtlich der objektiven, sondern auch hinsichtlich der subjektiven Tatseite zu führen. Bleiben Zweifel bestehen, sind diese somit zugunsten des Beschuldigten beachtlich. In einem Finanzstrafverfahren darf sohin ein Schuldspruch nur erfolgen, wenn vom entscheidenden Organ der Finanzstrafbehörde bzw. der Finanzstrafbehörde…
…Dabei ist der Nachweis nicht nur hinsichtlich der objektiven, sondern auch hinsichtlich der subjektiven Tatseite zu führen. Bleiben Zweifel bestehen, sind diese somit zugunsten des Beschuldigten beachtlich. Dieser Zweifelsgrundsatz des Finanzstrafverfahrens führt dazu, dass es aus der Sicht des des Bundesfinanzgerichtes bei Nachvollziehung der Argumentation…
…Dabei ist der Nachweis nicht nur hinsichtlich der objektiven, sondern auch hinsichtlich der subjektiven Tatseite zu führen. Bleiben Zweifel bestehen, sind diese somit zugunsten des Beschuldigten beachtlich. In einem Finanzstrafverfahren darf sohin ein Schuldspruch nur erfolgen, wenn vom entscheidenden Organ der Finanzstrafbehörde bzw. der Finanzstrafbehörde…
…angenommen werden. Dabei ist der Nachweis nicht nur hinsichtlich der objektiven, sondern auch hinsichtlich der subjektiven Tatseite zu führen. Bleiben Zweifel bestehen, sind diese somit zugunsten des Beschuldigten beachtlich. 2. Gemäß § 119 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) haben Abgabepflichtige (hier hinsichtlich der Körperschaftsteuer) bzw. im Falle…
…anzunehmen ist oder nicht; bleiben Zweifel bestehen, so darf die Sache nicht zum Nachteil des Beschuldigten angenommen werden. Für Zwecke eines Finanzstrafverfahrens haben die Finanzstrafbehörden nicht nur hinsichtlich der objektiven, sondern auch der subjektiven Tatseite den Nachweis zu führen; bleiben Zweifel bestehen, sind diese wiederum…
…nahe stehenden Person zu Lasten der Körperschaft – das subjektive Tatbild einer auf Vorteilsgewährung gerichteten Willensentscheidung. Wenn die Bf ausführt, es habe keine persönliche Bereicherung des Gf. gegeben, so erweist sich dieses Vorbringen als nicht geeignet, das Vorliegen der subjektiven Tatseite in Bezug auf eine verdeckte…
…der subjektiven Tatseite zu führen. Bleiben Zweifel bestehen, sind diese zugunsten der Beschuldigten beachtlich. Damit unterscheidet sich die in einem Finanzstrafverfahren vorzunehmende Beweiswürdigung wesentlich von einer solchen in einem - allenfalls korrespondierenden - Abgabenverfahren: In einem Abgabenverfahren sind zur Aufhellung dunkler Aspekte die Besteuerungsgrundlagen, wenn eine sichere…
…zum Nachteil der Beschuldigten angenommen werden. Dabei ist der Nachweis nicht nur hinsichtlich der objektiven, sondern auch hinsichtlich der subjektiven Tatseite zu führen. Bleiben Zweifel bestehen, sind diese zugunsten der Beschuldigten beachtlich. Daraus ergeben sich nun hinsichtlich der verfahrensgegenständlichen Vorwürfe auf Basis der gegebenen Akten…
…Das Unternehmen wurde nach der Erkrankung des Geschäftsführers, des Beschuldigten, gegründet und eine WiEReG Meldung wurde bis dato nicht abgegeben. Der objektive Tatbestand des § 15 Abs. 1 Z. 2 WiEReG ist daher gegeben. Bezüglich der subjektiven Tatseite wurde zugunsten des Beschuldigten statt Vorsatz in eine…
…Beschuldigten angenommen werden. Für Zwecke eines Finanzstrafverfahrens haben die Finanzstrafbehörden nicht nur hinsichtlich der objektiven, sondern auch der subjektiven Tatseite den Nachweis zu führen; bleiben Zweifel bestehen, sind diese zugunsten des Beschuldigten beachtlich. Soweit im gegenständlichen Fall der erstinstanzliche Schuldspruch noch in Zweifel gezogen wurde…
…vorhersehbar war. Zur subjektiven Tatseite ist auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu verweisen, wonach die Ermittlung des nach außen nicht erkennbaren Willensvorganges einen Akt der Beweiswürdigung darstellt (VwGH 20.4.2006, 2004/15/0038). Gemäß § 8 Abs. 3 FinStrG ist dafür der Nachweis einer ungewöhnlichen…
…die subjektive Tatseite im Hinblick auf Abgabenhinterziehung keinesfalls verwirklicht worden. In einem BFG Erkenntnis vom 14.12.2020 werde bei einem ähnlichen Sachverhalt ausgeführt, dass zwar eine Sorgfaltswidrigkeit vorliege, aber allein aus der Nichterfüllung der Verpflichtung zum Ausfüllen des entsprechenden Formulars jedenfalls keine Abgabenhinterziehung mangels…
…hinsichtlich der subjektiven Tatseite noch im konkreten Fall, wenn der Beschuldigte viele Jahre hindurch als Sachbearbeiter unter anderen in umsatzsteuerlichen Angelegenheiten tätig gewesen ist und sich schon dadurch zwangsläufig ein aktualisiertes, gerade auch dieses konkrete Sachgebiet betreffendes Spezialwissen angeeignet hat. Hat somit S in der…
…erschließt sich zweifelsfrei aus dem dargestellten Sachverhalt bzw. aus der zum Entscheidungszeitpunkt maßgeblichen Aktenlage. Zur subjektiven, lediglich hinsichtlich der Umsatzsteuerverkürzung, nicht aber dem ziffernmäßigen Betrag nach direkten, ansonsten (Pflichtverletzung) aber lediglich bedingten Vorsatz erforderlichen Tatseite ist mangels gegenteiliger, sei es aus dem Akteninhalt oder auch…
…der subjektiven Tatseite des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG besteht somit kein Zweifel. Eine Strafbarkeit wegen einer zumindest versuchten Hinterziehung an Jahresumsatzsteuer nach § 33 Abs. 1 FinStrG konsumiert eine solche wegen Hinterziehung(en) von Umsatzsteuervorauszahlungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG, soweit der…
…ebenfalls nicht zu den gesetzlichen Terminen die Bekanntgabe der Höhe der Abgabenschuldigkeiten vorgenommen wurde und auch deren Entrichtung unterblieben ist. Verkürzung ist die Nichtentrichtung einer bestimmten Abgabe für einen bestimmten Zeitraum, somit liegen objektiv Verkürzungen zu 10 Tatzeiträumen vor. Täter und subjektiver Tatbestand: Die Firma *…