…als Unternehmer darüber Bescheid weiß, dass in Rechnung gestellte Umsatzsteuern gegenüber der Abgabenbehörde offen zu legen und abzuführen sind. Schließlich sei der Beschuldigte einschlägig vorbestraft. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 18. Jänner 2010, in welcher im Wesentlichen wie folgt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des R, vom 21. April 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 24. März 2006 betreffend Einkommensteuer 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (in der Folge Bw.) arbeitet als Grenzgänger in…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 4, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen ZZ, ehemals Geschäftsführerin, geb. am 19XX, whft. in L, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a Finanzstrafgesetz…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 9. Februar 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 26. Jänner 2024 betreffend Einkommensteuer 2019 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde…
…2 lit. a FinStrG werden gemäß § 33 Abs. 5 FinStrG mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des Verkürzungsbetrages geahndet. Als Erschwerungsgrund hat die Finanzstrafbehörde zu Recht die einschlägige Vorstrafe berücksichtigt. Nicht berücksichtigt wurde die Sorgepflicht für den behinderten Sohn. Bedenkt man, dass im gegenständlichen Fall…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden *** und die Richterin **** sowie die weiteren Senatsmitglieder A und C in der Beschwerdesache Bf, AdresseBf, vertreten durch PWC PricewaterhouseCoopers WP u StB, Erdbergstraße 200, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 8. Juni 2015 gegen die…
…die mitbeteiligte Kfz-Händlerin ihren Mitarbeitern Vorführkraftfahrzeuge zur Privatnutzung überlasse, sondern vielmehr § 4 Abs. 1 der SachbezugswerteVO einschlägig sei. Der VwGH stellt klar, dass mit dem Ansatz eines Sachbezugswertes jener Vorteil steuerlich erfasst werden solle, der darin bestehe, dass sich der Arbeitnehmer jenen Aufwand erspart…
weitere GZ. RV/6300009/2016 IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Salzburg 2 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Dr. Peter Meister und die fachkundigen Laienrichter Mag. Anton Möslinger-Gehmayr und Dr. Karl Penninger in der Finanzstrafsache gegen 1. A…
Blendet man aber als solcherart notwendige Konsequenz die Rechtsfigur eines fortgesetzten Deliktes aus, ist für sämtliche verfahrensgegenständliche Fakten mit Ausnahme der Verkürzungen an Umsatz- und Einkommensteuer betreffend das Veranlagungsjahr 2005 eine absolute Verjährung der Strafbarkeit gemäß § 31 Abs. 5 FinStrG eingetreten: So sind zuletzt die…
…auf einer zu erkennen ist, dass der Behindertenausweis (§ 29b-Ausweis) teilweise verdeckt angebracht war. Aus dem im Akt erliegenden Vorstrafenauszug der Beschwerdeführerin sind zwei einschlägige, noch nicht getilgte Ermahnungen ersichtlich. In ihrem Einspruch gegen die Strafverfügung machte die Beschwerdeführerin geltend, sie habe das Fahrzeug seit…
…wird diese Behauptung eindeutig dadurch widerlegt, dass dem Bw. laut seiner Steuererklärung erstmals im Jahre 2002 eine solche Zulage gewährt worden wäre, dies obwohl er bereits seit 1968 einschlägig im Betrieb seines Arbeitgebers beschäftigt war. Allein bereits aus diesem Umstand, nämlich der offensichtlichen innerbetrieblichen Nichtgewährung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Stb-Ges, vom 31. März 1999 gegen die Bescheide des Finanzamtes X vom 3. März 1999, betreffend Wiederaufnahme der Verfahren gemäß § 303 Abs 4 BAO und Sachentscheidungen jeweils hinsichtlich Einkommensteuer für die Jahre…
…zu Unrecht der Milderungsgrund des ordentlichen Lebenswandels angewendet worden. Dieser weise nämlich eine einschlägige Vorstrafe auf, welche bei der Strafbemessung als erschwerend gewertet hätte werden müssen. Auch würde die verhängte Geldstrafe dem gesetzten Verschulden nicht gerecht werden. Die vom Spruchsenat verhängte Geldstrafe würde weit unter…
…1 lit. a FinStrG wurden die Kosten des Finanzstrafverfahrens mit € 363,00 bestimmt. Begründend wurde dazu seitens des Spruchsenates ausgeführt, dass der einschlägig vorbestrafte Bw. aufgrund schwerer Alkoholabhängigkeit seine ihm bekannten abgabenrechtlichen Verpflichtungen derartig vernachlässigt habe, dass er für die Jahre 1998 bis 2000…
…Aufnahmevoraussetzung ua. eine mindestens zweimonatige einschlägige Vorpraxis gefordert. Auch in einem solchen Fall kann aber die angeführte Tätigkeit (freiwilliges soziales Jahr) nur dann als Berufsausbildung gewertet werden, wenn eine Bestätigung der Lehranstalt vorliegt, dass die gesamte Tätigkeit als einschlägige Vorpraxis unabdingbare Aufnahmevoraussetzung ist. Im vorliegenden…
…eine mindestens zweimonatige einschlägige Vorpraxis gefordert. Auch in einem solchen Fall kann aber die angeführte Tätigkeit (freiwilliges soziales Jahr) nur dann als Berufsausbildung gewertet werden, wenn eine Bestätigung der Lehranstalt vorliegt, dass die gesamte Tätigkeit als einschlägige Vorpraxis unabdingbare Aufnahmevoraussetzung ist. Daran ändert auch die…
…aufgrund seiner jahrelangen Tätigkeit als Unternehmer die ihm vorgeworfenen Finanzvergehen begangen habe. Bei der Strafbemessung wertete der Spruchsenat als mildernd keinen Umstand, als erschwerend hingegen mehrere einschlägige Vorstrafen. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die vorliegende frist- und formgerechte Berufung des Bw. vom 17. Dezember 2003…
…und einen "jährlichen Hiebsatz von ca. 1150 efm (6,5 - 7,5 fm/ha)" ermittelt. Beim Einschlag des Jahres 2005 (951 fm) sei "aus forsttechnischer Sicht" daher zur Gänze "kein Überhieb" vorgelegen. Begründend führte der Forst-SV aus, dass er vor Ort eine erhebliche Zunahme…
…41 Abs. 1 FinStrG auf den Entscheidungssachverhalt nicht zur Anwendung gelangen, das durch 2 einschlägige finanzstrafrechtliche Vorstrafen getrübte Vorleben. Mildernd war die teilweise Schadensgutmachung zu berücksichtigen. Ausgehend von diesem Strafzumessungssachverhalt erweist sich eine Geldstrafe von € 25.000,00 als tat- und schuldangemessen. Für den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter M****** in der Beschwerdesache R****** gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 16. Mai 2012, betreffend Abweisung eines Antrages auf Differenzzahlung zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird abgewiesen. II. Der Spruch des Bescheides wird…