…welchem der Unternehmer Gewinne überlassen kann. Diese Voraussetzungen sind jedoch nicht erfüllt, wenn Einkünfte aus einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit zufließen und der betreffende Betrieb nicht mehr existiert. In diesem Fall könnte dem Hauptzweck der in Rede stehenden Bestimmung, den Anstieg des Eigenkapitals eines Unternehmens zu…
…Berufungswerber pauschaliert geltend gemacht hat und bei den nichtselbständigen Einkünften auch Werbungskosten in Höhe des Pauschbetrages von S 1.800,00 angefallen sind), welcher die vom Berufungswerber geltend gemachten negativen Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus ehemaliger betrieblicher Tätigkeit bereits beinhaltet und zieht davon die Ausgaben des…
… 32 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 (Versteuerung von "Einkünften aus ehemaliger betrieblicher Tätigkeit" beim Rechtsnachfolger) anzuwenden sei. Ob allerdings § 32 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 anzuwenden sei, sei durchaus fraglich. Denn es lägen dann keine nachträglichen Einkünfte vor, wenn es sich um Forderungen…
…wobei eine aus dem Verhältnis der Kreditsummen zueinander gerundete Aufteilung der Mittel von 52 % betreff Kredit hinsichtlich cgeschäft und 48 % betreff Kredit hinsichtlich Vermietung und Verpachtung vom Unabhängigen Finanzsenat vorgenommen wurde. Die steuerlich anzuerkennenden Kreditzinsen bzw. die negativen Einkünfte aus ehemaliger betrieblicher Tätigkeit für das…
… 32 Abs. 1 Z 2 EStG (Versteuerung von "Einkünften aus ehemaliger betrieblicher Tätigkeit" beim Rechtsnachfolger) anzuwenden ist. Allerdings ist § 32 Abs. 1 Z 2 EStG nicht anzuwenden, wenn es sich um Einnahmen aus der Realisierung eines Wirtschaftsguts handelt, welche im Veräußerungsgewinn / Aufgabegewinn zu berücksichtigen sind…
…den Umsatzsteuerbescheid 2000 abzuweisen. Nachträgliche Einkünfte aus ehemaliger betrieblicher Tätigkeit im Jahr 2000: § 32 Z 2 EStG 1988 sieht vor, dass Einkünfte aus einer ehemaligen Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 4 EStG oder aus einem früheren Rechtsverhältnis im Sinne des…
… 32 Abs. 1 Z 2 EStG (Versteuerung von "Einkünften aus ehemaliger betrieblicher Tätigkeit" beim Rechtsnachfolger) anzuwenden ist. Allerdings ist § 32 Abs. 1 Z 2 EStG nicht anzuwenden, wenn es sich um Einnahmen aus der Realisierung eines Wirtschaftsguts handelt, welche im Veräußerungsgewinn / Aufgabegewinn zu berücksichtigen sind…
… 32 Abs. 1 Z 2 EStG (Versteuerung von „Einkünften aus ehemaliger betrieblicher Tätigkeit" beim Rechtsnachfolger) anzuwenden ist. Allerdings ist § 32 Abs. 1 Z 2 EStG nicht anzuwenden, wenn es sich um Einnahmen aus der Realisierung eines Wirtschaftsguts handelt, welche im Veräußerungsgewinn / Aufgabegewinn zu berücksichtigen sind…
…Wiederaufnahmebescheid sowie den im wieder aufgenommenen Verfahren ergangenen Einkommensteuerbescheid für 1999 wurde am 23. Juni 2004 eine Berufung eingebracht und zusammenfassend ausgeführt, dass Einkünfte aus einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit nach Lehre und Rechtsprechung nur dann vorliegen würden, wenn die Einkunftsquelle veräußert oder aufgeben worden sei…
…resultieren die Zinsaufwendungen aus der Rückzahlung eines Darlehens, welches von den seinerzeitigen Gesellschaftern der GmbH Produktions- und Handelsges.m.b.H. Bf und D im Rahmen des Konkursverfahrens der GmbH Produktions- und Handelsges.m.b.H. zur Abdeckung ehemaliger betrieblicher Verbindlichkeiten dieser Ges.m.b…
…Ausgabenbelege für die Jahre 2005-2008 vor. Aus Gründen der Zumutbarkeit und Verwaltungsökonomie legte er lediglich Ausgabenbelege ab 100 € je Ausgabeneinzelposition vor. Das ehemalige betriebliche Bankschuldkonto sei am 04.03.2008 wegen zeitlichen Ablaufs von der Bank aufgelöst worden, indem die Bankschuld iHv -39…
…als ehemaliger Gesellschafter bzw. aufgrund der Stellung als Darlehensgeber und in deren Folge aufgrund der Darlehensrückzahlung verursacht worden. Der Steuerpflichtige erhob mit Schreiben vom 20. Mai 1997 gegen den gem. § 200 BAO für endgültig erklärten Einkommensteuerbescheid 1991 Berufung und beantragte bei den Einkünften aus Kapitalvermögen…
…Ergebnis wurden im Februar 1987 seitens der Ehegatten Verpächter infolge der stattgefundenen Betriebsaufgabe die luf Flächen sowie die ehemaligen Wirtschaftsgebäude entnommen. Die Flächen dienten nun nicht mehr der Erzielung betrieblicher Einkünfte sondern im Rahmen der passiven Vermögensverwaltung der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung…
…dem Erwerb, der Sicherung oder der Erhaltung dieser Pensionsbezüge dienen. Da Pensionen - unabhängig davon, unter welche Einkunftsart die pensionsbegründenden Einkünfte zu subsumieren waren - keine Einkünfte aus einer ehemaligen (betrieblichen) Tätigkeit, einer ehemaligen nichtselbständigen Arbeit oder einem früheren Rechtsverhältnis sind, wurden die Pensionsbezüge nicht gepfändet, um…
…a.) auch "Einkünfte aus einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 (z.B. Gewinne aus dem Eingang abgeschriebener Forderungen oder Verluste aus dem Ausfall von Forderungen)". Nach der Betriebsbeendigung anfallende Schuldzinsen für betrieblich begründete Verbindlichkeiten sind insoweit steuerlich…
…die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe In seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2006 machte der Berufungswerber (Bw.) negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in der Höhe von € -7.290,92 geltend…
…2007 und 2008, die KESt-Haftungs- und Zahlungsbescheide 2006, 2007 und 2008 brachte der Beschwerdeführer im Wesentlichen vor: „Mit den oben angeführten Körperschaftsteuerbescheiden gegen die c wurden die Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Jahre 2006, 2007 und 2008 mit 147.345,64 €, 14.954,60…
…Mit Bescheid vom 10. März 2017 veranlagte das Finanzamt den Bf erklärungsgemäß zur Einkommensteuer für das Jahr 2016 mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit von 71.6080,35 € (39.283,47 € von der ehemaligen Dienstgeberin und 32.396,88 € PVA), wobei sich bei…
…Zurechnung von Einkünften kommt es entscheidend darauf an, wer wirtschaftlich über die Einkunftsquelle und so über die Art der Erzielung der Einkünfte und damit über die Einkünfte disponieren kann (VwGH 29. 5. 1990, 90/14/0002). Zurechnungssubjekt ist derjenige, der aus der Tätigkeit das Unternehmerrisiko…
…der Beschwerdeführer (Bf.), ist Pensionist und bezog im streitgegenständlichen Veranlagungsjahr 2016 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aus der Pension von der Pensionsversicherungsanstalt und von seiner ehemaligen Arbeitgeberin, der Bank AG. Mit dem Formular L 1-2016 beantragte der Beschwerdeführer die Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Veranlagungsjahr…