RIS AI
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ZT-250520.2. Erforderliche Ursprungsnachweise
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

20.2. Erforderliche Ursprungsnachweise Damit diese Zollkontingente in Anspruch genommen werden können, müssen laut Artikel 31 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1988 der Kommission den Zollbehörden ein gültiger Ursprungsnachweis sowie eine Anmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr vorgelegt werden. Dabei gilt: a)hat die…

UP-43008. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien26.09.2025

8. Nachweis der Ursprungseigenschaft 8.1. Grundsätzliches Im EWR-Abkommen sind folgende Präferenznachweise vorgesehen: 1.die von einem Zollamt bestätigte Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED; 2.die Erklärung auf der Rechnung oder Erklärung auf der Rechnung EUR-MED, die innerhalb der Wertgrenze von…

UZK-IAAbschnitt 2 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

Abschnitt 2 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren Unterabschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen Artikel 199 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren (Artikel 153 Absatz 2 des Zollkodex) (1) Der Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren ist durch eines der nachstehenden Mittel zu erbringen: a)durch die…

VB-02202.3. Einfuhrbewilligung
geltende FassungRichtlinien13.07.2026

2.3. Einfuhrbewilligung (1) Die Einfuhrbewilligung (Muster siehe Anlage 4) des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, die auf den Empfänger im Sinne der zollrechtlichen Bestimmungen zu lauten hat, bildet eine erforderliche Unterlage für die Durchführung des Zollverfahrens gemäß Artikel 163 UZK und…

UFSZ4I ZRV/0016-Z4I/03Differenzierte Erstattung, Frist zur Einreichung von Unterlagen für die Erstattungszahlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)22.04.2004

…daher - entgegen der Ansicht der Bf. - nicht relevant, welcher Gesamtrechnungswert im Zolldokument aufscheint. Eine bestätigte Rechnung oder ein Beförderungspapier ist als Einfuhrnachweis aus den angeführten Gründen grundsätzlich nicht geeignet. Im Zuge des Rechtsmittelverfahrens wurden von der Bf. weitere Dokument vorgelegt, um den Nachweis der Einfuhr…

UFSZ4I ZRV/0040-Z4I/03Ausfuhrerstattung, Nachweis der Erfüllung der Zollförmlichkeiten für die Einfuhr im Drittland
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)19.09.2003

…7. November 2002 als unbegründet abgewiesen. In der Begründung wird im Wesentlichen ausgeführt, dass ein als Einfuhrnachweis vorgelegtes Zolldokument nur dann anerkannt werden könne, wenn zumindest die ersten sechs Stellen des KN-Codes zwischen Ausfuhranmeldung und Einfuhrzolldokument übereinstimmten. Es werde vom Bf. nicht bestritten, dass…

UZK-IAArtikel 211 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren bei Waren, deren Wert 15.000 EUR nicht übersteigt
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 211 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren bei Waren, deren Wert 15.000 EUR nicht übersteigt (Artikel 153 Absatz 2 des Zollkodex) Bei Waren mit dem zollrechtlichen Status von Unionswaren, deren Wert 15.000 EUR nicht übersteigt, kann der zollrechtliche Status von Unionswaren durch…

UP-43008.10. Einfuhr in Teilsendungen
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

8.10. Einfuhr in Teilsendungen Werden Erzeugnisse der Abschnitte XVI und XVII oder der Positionen 7308 und 9406 des HS in zerlegtem oder noch nicht zusammengesetztem Zustand in Teilsendungen eingeführt, so ist es möglich, diese ursprungsmäßig als Ganzes zu betrachten und nur einen einzigen Präferenznachweis…

UZK-DAArtikel 126 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren durch Vorlage einer Rechnung oder eines Beförderungspapiers
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 126 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren durch Vorlage einer Rechnung oder eines Beförderungspapiers (Artikel 6 Absatz 2 und Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a des Zollkodex) (1) Der Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren, deren Wert 15.000 EUR nicht übersteigt, kann mit…

VB-03012.3. Einfuhrbescheinigung
geltende FassungRichtlinien04.12.2020

2.3. Einfuhrbescheinigung (1) Die im Abschnitt 2.2. genannte Einfuhrbescheinigung (Muster siehe Anlage 2) bildet bei der Abfertigung zu den im Abschnitt 2.1. genannten Zollverfahrensarten eine erforderliche Unterlage für die Durchführung des Zollverfahrens gemäß Artikel 163 UZK und muss daher zum Zeitpunkt der…

UZK-DAUnterabschnitt 2 Nachweise, die mit anderen Mitteln als denen der elektronischen Datenverarbeitung übermittelt werden
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Unterabschnitt 2 Nachweise, die mit anderen Mitteln als denen der elektronischen Datenverarbeitung übermittelt werden Artikel 125 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren bei Reisenden, die keine Wirtschaftsbeteiligten sind (Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a des Zollkodex) Ein Reisender, der kein Wirtschaftsbeteiligter ist, kann einen Antrag…

UZK-IAKapitel 2 Befreiung von den Einfuhrabgaben
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Kapitel 2 Befreiung von den Einfuhrabgaben Abschnitt 1 Rückwaren Artikel 253 Erforderliche Informationen (Artikel 203 Absatz 6 des Zollkodex) (1) Der Anmelder stellt der Zollstelle, in der die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr angemeldet wird, die Informationen zur Verfügung, aus denen hervorgeht, dass die Bedingungen…

ZK-20313.2.3. Fehlende Rückwarennachweise
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

3.2.3. Fehlende Rückwarennachweise Fehlende Rückwarennachweise sind - von finanzstrafrechtlich relevanten Fällen abgesehen - weder ein Überlassungshindernis noch ein zulässiger Grund für die Ungültigkeitserklärung einer Zollanmeldung. Wird im Zuge einer Kontrolle festgestellt, dass Rückwarennachweise vom Anmelder nicht vorgelegt werden können oder diese unzulänglich sind, ist nach…

UZK-IAArtikel 116 Vorlage der Ursprungsnachweise
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 116 Vorlage der Ursprungsnachweise (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) Die Ursprungsnachweise sind den Zollbehörden des Einfuhrmitgliedstaats nach Maßgabe des Artikels 163 des Zollkodex vorzulegen. Diese Behörden können eine Übersetzung des Ursprungsnachweises verlangen; sie können außerdem verlangen, dass die Einfuhrzollanmeldung durch eine Erklärung des…

UZK-IAArtikel 77 Nachweis des Unionsursprungs für die Zwecke der bilateralen Kumulierung und der ermächtigten Ausführer
geltende FassungRichtlinien14.06.2017

Artikel 77 Nachweis des Unionsursprungs für die Zwecke der bilateralen Kumulierung und der ermächtigten Ausführer (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Der Nachweis, dass Erzeugnisse der Union die Ursprungseigenschaft besitzen, wird erbracht durch Vorlage a)einer Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, ausgestellt nach dem Muster in…

VB-0500Anlage 5
geltende FassungRichtlinien30.06.2025

Anlage 5 Muster für die Erklärung des Einführers [Grafik]   [Grafik]  

VB-03305.2.1. Einfuhrgenehmigungen und Einfuhrmeldungen
geltende FassungRichtlinien19.01.2022

5.2.1. Einfuhrgenehmigungen und Einfuhrmeldungen (1) Die Einfuhrabfertigung ist durch die Grenzzollstelle auf dem Formblatt Nr. 1 (Original - weiß) und aufdem Formblatt Nr. 2 (Kopie für den Inhaber - gelb) der Einfuhrgenehmigung (Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "C638") bzw. der Einfuhrmeldung…

VB-0330Anlage 11
geltende FassungRichtlinien01.08.2020

Anlage 11 Ausfuhr von persönlichen Gegenständen und Haushaltsgegenständen | Anhang VO 338/97 | Person mit normalem Aufenthalt in der EU (> 185 Tage/Jahr) | Person mit normalem Aufenthalt außerhalb der EU |   | erstmalige Ausfuhr aus der EU (einschließlich Übersiedlung in ein…

ZK-20312.5.6. Rückwarennachweise
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

2.5.6. Rückwarennachweise Zu Art. 253 Abs. 1 UZK-IA; § 5 ZollR-DG (1) Wer die Rückwarenbegünstigung in Anspruch nehmen will, hat der Zollbehörde das Vorliegen der hiefür maßgeblichen Voraussetzungen nachzuweisen. Wenn der Nachweis nach den Umständen nicht zumutbar ist, genügt die Glaubhaftmachung. Die…

UZK-IAAnhang 72-03 TC 11 - Eingangsbescheinigung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Anhang 72-03 TC 11 - Eingangsbescheinigung [Grafik]