…sowie Doralt, EStG³, Rz 166 zu § 28). Danach ist Bauherr, wer - auf die bauliche Gestaltung Einfluss nehmen kann, - das Baurisiko zu tragen hat, das heißt, den bauausführenden Unternehmungen gegenüber unmittelbar berechtigt und verpflichtet ist, und - das finanzielle Risiko tragen muss und nicht bloß einen Fixpreis…
…Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. VwGH 8.10.1990, 89/15/0112) ist der Erwerber einer Liegenschaft nur dann als Bauherr anzusehen, wenn er 1) auf die bauliche Gestaltung des Hauses Einfluss nehmen kann, 2) das Baurisiko zu tragen hat, d. h. den bauausführenden Unternehmen gegenüber…
…Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. VwGH 8.10.1990, 89/15/0112) ist der Erwerber einer Liegenschaft nur dann als Bauherr anzusehen, wenn er 1) auf die bauliche Gestaltung des Hauses Einfluss nehmen kann, 2) das Baurisiko zu tragen hat, d. h. den bauausführenden Unternehmen gegenüber…
…Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. VwGH 8.10.1990, 89/15/0112) ist der Erwerber einer Liegenschaft nur dann als Bauherr anzusehen, wenn er 1) auf die bauliche Gestaltung des Hauses Einfluss nehmen kann, 2) das Baurisiko zu tragen hat, d. h. den bauausführenden Unternehmen gegenüber…
…Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. VwGH 8.10.1990, 89/15/0112) ist der Erwerber einer Liegenschaft nur dann als Bauherr anzusehen, wenn er 1) auf die bauliche Gestaltung des Hauses Einfluss nehmen kann, 2) das Baurisiko zu tragen hat, d. h. den bauausführenden Unternehmen gegenüber…
…Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. VwGH 8.10.1990, 89/15/0112) ist der Erwerber einer Liegenschaft nur dann als Bauherr anzusehen, wenn er 1) auf die bauliche Gestaltung des Hauses Einfluss nehmen kann, 2) das Baurisiko zu tragen hat, d. h. den bauausführenden Unternehmen gegenüber…
…Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. VwGH 8.10.1990, 89/15/0112) ist der Erwerber einer Liegenschaft nur dann als Bauherr anzusehen, wenn er 1) auf die bauliche Gestaltung des Hauses Einfluss nehmen kann, 2) das Baurisiko zu tragen hat, d. h. den bauausführenden Unternehmen gegenüber…
…hätten diese die Möglichkeit gehabt, Einfluss auf die bauliche Gestaltung zu nehmen. Der Kaufvertrag sei nach dessen Abschluss dem Finanzamt ordnungsgemäß angezeigt worden. Aus dem Kaufvertrag gehe hervor, dass das gesamte Siedlungsprojekt dieser Wohnanlage in absehbarer Zeit realisiert werden würde und dass die Baubewilligung bereits…
…hätten diese die Möglichkeit gehabt, Einfluss auf die bauliche Gestaltung zu nehmen. Der Kaufvertrag sei nach dessen Abschluss dem Finanzamt ordnungsgemäß angezeigt worden. Aus dem Kaufvertrag gehe hervor, dass das gesamte Siedlungsprojekt dieser Wohnanlage in absehbarer Zeit realisiert werden würde und dass die Baubewilligung bereits…
…hätte diese die Möglichkeit gehabt, Einfluss auf die bauliche Gestaltung zu nehmen. Der Kaufvertrag sei nach dessen Abschluss dem Finanzamt ordnungsgemäß angezeigt worden. Aus dem Kaufvertrag gehe hervor, dass das gesamte Siedlungsprojekt dieser Wohnanlage in absehbarer Zeit realisiert werden würde und dass die Baubewilligung bereits…
…errichten, gehabt. Außerdem würde sie alle für die Zuerkennung der Bauherreneigenschaft erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Neben der Tragung des finanziellen Risikos hätte diese die Möglichkeit gehabt, Einfluss auf die bauliche Gestaltung zu nehmen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 22. Dezember 1998 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Nach…
…Der Berufungswerber hätte die Absicht, eine Arbeiterwohnstätte mit maximal 130 m2 Nutzfläche zu errichten gehabt. Außerdem würde er alle für die Zuerkennung der Bauherreneigenschaft erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Neben der Tragung des finanziellen Risikos hätte dieser die Möglichkeit gehabt, Einfluss auf die bauliche Gestaltung zu nehmen…
…hätte dieser die Möglichkeit gehabt, Einfluss auf die bauliche Gestaltung zu nehmen. Der Kaufvertrag sei nach dessen Abschluss dem Finanzamt ordnungsgemäß angezeigt worden. Aus dem Kaufvertrag gehe hervor, dass das gesamte Siedlungsprojekt dieser Wohnanlage in absehbarer Zeit realisiert werden würde und dass die Baubewilligung bereits…
…Neben dem Einfluss auf die bauliche Gestaltung habe die Berufungswerberin das Baurisiko und das finanzielle Risiko getragen. Darüber hinaus sei die Berufungswerberin ihrer Anzeigepflicht voll und ganz nachgekommen, weshalb der gegenständliche Erwerbsvorgang der Verjährung unterliege. Mit Berufungsvorentscheidung vom 25. August 1998 wurde die Berufung als…
…Neben dem Einfluss auf die bauliche Gestaltung habe der Berufungswerber das Baurisiko und das finanzielle Risiko getragen. Darüber hinaus sei der Berufungswerber seiner Anzeigepflicht voll und ganz nachgekommen, weshalb der gegenständliche Erwerbsvorgang der Verjährung unterliege. Mit Berufungsvorentscheidung vom 22. Juli 1998 wurde die Berufung als…
…Neben dem Einfluss auf die bauliche Gestaltung habe die Berufungswerberin das Baurisiko und das finanzielle Risiko getragen. Darüber hinaus sei die Berufungswerberin ihrer Anzeigepflicht voll und ganz nachgekommen, weshalb der gegenständliche Erwerbsvorgang der Verjährung unterliege. Mit Berufungsvorentscheidung vom 22. Juli 1998 wurde die Berufung als…
…hätte dieser die Möglichkeit gehabt, Einfluss auf die bauliche Gestaltung zu nehmen. Der Kaufvertrag sei nach dessen Abschluss dem Finanzamt ordnungsgemäß angezeigt worden. Aus dem Kaufvertrag gehe hervor, dass das gesamte Siedlungsprojekt dieser Wohnanlage in absehbarer Zeit realisiert werden würde und dass die Baubewilligung bereits…
…finanziellen Risikos hätte er die Möglichkeit gehabt, Einfluss auf die bauliche Gestaltung zu nehmen. Nach Ansicht des Berufungswerbers verstoße es gegen den Gleichheitsgrundsatz, 13 Jahre zurückliegende Rechtsvorgänge nach einer restriktiveren neuen Rechtsprechung zu beurteilen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 17. Dezember 1998 wurde die Berufung als unbegründet…
…hätten diese die Möglichkeit gehabt, Einfluss auf die bauliche Gestaltung zu nehmen. Der Kaufvertrag sei nach dessen Abschluss dem Finanzamt ordnungsgemäß angezeigt worden. Aus dem Kaufvertrag gehe hervor, dass das gesamte Siedlungsprojekt dieser Wohnanlage in absehbarer Zeit realisiert werden würde und dass die Baubewilligung bereits…
…hätten diese die Möglichkeit gehabt, Einfluss auf die bauliche Gestaltung zu nehmen. Der Kaufvertrag sei nach dessen Abschluss dem Finanzamt ordnungsgemäß angezeigt worden. Aus dem Kaufvertrag gehe hervor, dass das gesamte Siedlungsprojekt dieser Wohnanlage in absehbarer Zeit realisiert werden würde und dass die Baubewilligung bereits…