…könnte (z.B. UFS 2.7.2007, RV/0708-L/06). Abgabenanspruch und Abgabenzahlungsanspruch hinsichtlich der den Säumniszuschlägen zugrunde liegenden Abgaben sind im gegenständlichen Fall gegenüber der Linz Strom GmbH als Eigenschuldnerin der Erdgasabgabe entstanden. Der Abgabenzahlungsanspruch wurde auch ihr gegenüber geltend gemacht, allfällige Säumnisfolgen…
…der Abgaben beim Eigenschuldner gefährdet oder wesentlich erschwert ist (siehe auch Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Rz 15a zu § 13 ErbStG mit weiteren Judikaturverweisen). Eine ermessenswidrige Inanspruchnahme des Haftenden wird vor allem dann vorliegen, wenn die Abgabenschuld vom Eigenschuldner ohne Gefährdung…
…der Abgaben beim Eigenschuldner gefährdet oder wesentlich erschwert ist (siehe auch Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Rz 15a zu § 13 ErbStG mit weiteren Judikaturverweisen). Eine ermessenswidrige Inanspruchnahme des Haftenden wird vor allem dann vorliegen, wenn die Abgabenschuld vom Eigenschuldner ohne Gefährdung…
…der Abgaben beim Eigenschuldner gefährdet oder wesentlich erschwert ist (siehe auch Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Rz 15a zu § 13 ErbStG mit weiteren Judikaturverweisen). Eine ermessenswidrige Inanspruchnahme des Haftenden wird vor allem dann vorliegen, wenn die Abgabenschuld vom Eigenschuldner ohne Gefährdung…
…Das Ermessen, den Erben als Haftenden in Anspruch zu nehmen, wird im allgemeinen dann gesetzeskonform sein, wenn die Einbringlichkeit der Abgabe beim Eigenschuldner gefährdet oder wesentlich erschwert ist (siehe beispielsweise VwGH 23.04.1992, Zl. 90/16/0196 mit weiterem Hinweis). Die Dispositionsfreiheit, die dem…
…Sinne des § 212a Abs. 1 letzter Satz BAO ist entweder die Heranziehung als Eigenschuldner (Gesamtschuldner oder Einzelschuldner) oder als abgabenrechtlich persönlich Haftungspflichtiger zu verstehen. 4.7.2.4. Zuständigkeit für die Einbringung des Antrages Rz 423: Aussetzungsanträge sind bei jener Abgabenbehörde einzubringen, der die Erhebung…
…0196) bzw. wenn sie nicht mehr möglich oder nicht zulässig ist. Letzteres trifft für Abfuhrabgaben (zB Lohnsteuer) zu, für die der Eigenschuldner nur in Ausnahmefällen (zB gemäß § 83 Abs. 2 EStG 1988) in Anspruch genommen werden darf. Rz 1237: Die im Rahmen des § 224 BAO…
…Ermessen, den Erben als Haftenden in Anspruch zu nehmen, wird im Allgemeinen dann gesetzeskonform sein, wenn die Einbringlichkeit beim Eigenschuldner gefährdet oder wesentlich erschwert ist. Gemäß § 224 Abs. 1 erster Satz BAO werden die in Abgabenvorschriften geregelten persönlichen Haftungen durch Erlassung von Haftungsbescheiden geltend gemacht…
…die Gesellschafterhaftung nach § 9 Abs. 2 Z 2 KVG sachlich rechtfertigende Rechtsbeziehung zwischen der Kapitalgesellschaft als Eigenschuldner und dem leistenden Gesellschafter als Haftungspflichtigen ergibt sich aus ihrer gemeinsamen Beteiligung an der die Gesellschaftsteuerpflicht begründenden Leistung. Daneben ist im Besonderen zu berücksichtigen, dass auf Grund des…
…der Abgaben beim Eigenschuldner gefährdet oder wesentlich erschwert ist (siehe Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band III Erbschafts- und Schenkungssteuer, Rz 15a zu § 13 ErbStG mit weiteren Judikaturverweisen). Eine ermessenswidrige Inanspruchnahme des Haftenden wird vor allem dann vorliegen, wenn die Abgabenschuld vom Eigenschuldner ohne Gefährdung und…
…Es wird daher im allgemeinen nur dann gesetzeskonform sein, den Erben als Haftenden in Anspruch zu nehmen, wenn die Einbringlichkeit der Abgabe beim Eigenschuldner gefährdet oder wesentlich erschwert ist (vgl. VwGH vom 23.4.1992, ZI. 90/16/0196). Das Finanzamt hat im gegenständlichen Fall…
…dass die festgesetzten Abgaben auch eingebracht werden. Wie aus dem Gesamtbild der Verhältnisse ersichtlich ist, liegt beim Eigenschuldner eine Gefährdung, zumindest aber eine Erschwerung der Einbringung vor, weshalb bei der Ermessensübung der Zweckmäßigkeit unter dem Blickwinkel des öffentlichen Interesses an der Einbringung der Abgaben der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 22. Februar 2001 betreffend Erbschaftssteuer und Haftung gemäß § 13 Abs. 2 ErbStG entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Testament vom…
C.3. Steuerschuldner (§ 3 KfzStG 1992) Rz 1470: Steuerschuldner ist die Person, für die das Kraftfahrzeug zugelassen ist (siehe aber auch Rz 1471). Kraftfahrzeuge dürfen nur zugelassen werden, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass er der rechtmäßige Besitzer des Kraftfahrzeuges ist oder das Kraftfahrzeug auf…
Haftungsinanspruchnahme zu üben. Es wird daher im Allgemeinen nur dann gesetzeskonform sein, den Erben als Haftenden in Anspruch zu nehmen, wenn die Einbringlichkeit der Abgabe beim Eigenschuldner gefährdet oder wesentlich erschwert ist (vgl. VwGH vom 23. April 1992, 90/16/0196). Mit Beschluss des Bezirksgerichtes…
…0004). Ein Verschulden des Abfuhrpflichtigen an der Rechtswidrigkeit der Einbehaltung ist nicht erforderlich. Rz 1938a: Antragsbefugt ist der Eigenschuldner (zB Arbeitnehmer bei der Lohnsteuer), nicht der Abfuhrpflichtige. Rz 1938b: Ein Verzicht auf die Stellung eines solchen Antrages ist gesetzlich nicht vorgesehen (daher wäre er unwirksam…
…§ 80 Abs. 1 zweiter Satz BAO), haftungsbegründent sein können. Die Pflicht des Vertreters, die vom Vertretenen (als Eigenschuldner oder als Haftungspflichtiger) geschuldeten Abgaben zu entrichten, besteht nur insoweit, als hiefür liquide Mittel vorhanden sind (vgl. zB VwGH 7.12.2000, 2000/16/0601; VwGH 26…
…genutzt, sondern ermessenswidrig Haftungsbescheide gegen die Haftungspflichtigen erlassen. Die aushaftenden Abgabenschulden hätten von ihm, als der Abgabenbehörde namentlich bekannten Eigenschuldner ohne Gefährdung und ohne Schwierigkeiten aus dem gemäß § 232 BAO sichergestellten inländischen unbeweglichen Vermögen rasch eingebracht werden können. Über Befragen der Vertreter der Bw. gab…
…Bw. nicht auf jene Beträge bezieht, die der Eigenschuldner (der Pflichtteilsberechtigte) bereits entrichtet hat (das sind per Stichtag 21. Jänner 2008 € 11.867,30). 2.) Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit rechtskräftigem Beschluss des zuständigen Bezirksgerichtes wurde Frau Bw., entsprechend…
…Kapitalertragsteuer und Beträgen gemäß § 99 EStG 1988, die sich aus Abgabenbescheiden (im Verhältnis zum Eigenschuldner) ergeben. Abgabenbescheide sind nicht nur Veranlagungsbescheide gemäß den §§ 39 oder 41 EStG 1988, sondern auch (gegenüber dem Eigenschuldner erfolgende) Vorschreibungen von Kapitalertragsteuer nach § 95 Abs. 4 EStG 1988. Der Schuldner…